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Änderung § 4 BITV 2.0 vom 25.05.2019
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§ 4 BITV 2.0 a.F. (alte Fassung) in der vor dem 25.05.2019 geltenden Fassung | § 4 BITV 2.0 n.F. (neue Fassung) in der am 25.05.2019 geltenden Fassung durch Artikel 1 Abs. 1 V. v. 21.05.2019 BGBl. I S. 738 |
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