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Achtung: Titel komplett oder überwiegend mit Ablauf des 15.07.2021 aufgehoben
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§ 5 - Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
Artikel 1 G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2179, 2012 I 131; aufgehoben durch Artikel 36 G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3146
Geltung ab 01.12.2011; FNA: 8053-8 Sonstige Vorschriften
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Geltung ab 01.12.2011; FNA: 8053-8 Sonstige Vorschriften
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§ 5 Normen und andere technische Spezifikationen
§ 5 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) Bei der Beurteilung, ob ein Produkt den Anforderungen nach § 3 Absatz 2 entspricht, können Normen und andere technische Spezifikationen zugrunde gelegt werden.
(2) Bei einem Produkt, das Normen oder anderen technischen Spezifikationen oder Teilen von diesen entspricht, die vom Ausschuss für Produktsicherheit ermittelt und deren Fundstellen von der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin im Gemeinsamen Ministerialblatt bekannt gegeben worden sind, wird vermutet, dass es den Anforderungen nach § 3 Absatz 2 genügt, soweit diese von den betreffenden Normen oder anderen technischen Spezifikationen oder deren Teilen abgedeckt sind.
(3) Ist die Marktüberwachungsbehörde der Auffassung, dass eine Norm oder andere technische Spezifikation den von ihr abgedeckten Anforderungen nach § 3 Absatz 2 nicht vollständig entspricht, so unterrichtet sie hiervon unter Angabe der Gründe die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin. Diese informiert den Ausschuss für Produktsicherheit.
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Zitierungen von § 5 ProdSG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 5 ProdSG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ProdSG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz über die Neuordnung des Geräte- und Produktsicherheitsrechts
G. v. 08.11.2011 BGBl. I S. 2178, 2012 I 131
Artikel 2 ProdSNG Änderung des Bauproduktengesetzes
... auf die sich aus der Richtlinie 89/106/EWG ergebenden Anforderungen sind die §§ 4, 5 , 9 bis 23, 24 Absatz 1 Satz 3 sowie die §§ 32 bis 38 des Produktsicherheitsgesetzes ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bauproduktengesetz (BauPG)
neugefasst durch B. v. 28.04.1998 BGBl. I S. 812; aufgehoben durch Artikel 7 G. v. 05.12.2012 BGBl. I S. 2449
§ 13 BauPG Marktüberwachung; Informations- und Meldepflichten (vom 01.12.2011)
... auf die sich aus der Richtlinie 89/106/EWG ergebenden Anforderungen sind die §§ 4, 5 , 9 bis 23, 24 Absatz 1 Satz 3 sowie die §§ 32 bis 38 des Produktsicherheitsgesetzes ...
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