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§ 2 - Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010 (2. FinAusglG2010DV k.a.Abk.)

§ 2 Abrechnung des Finanzausgleichs unter den Ländern im Ausgleichsjahr 2010



Für das Ausgleichsjahr 2010 wird der Finanzausgleich unter den Ländern wie folgt festgestellt:

1. Endgültige Ausgleichsbeiträge
von Baden-Württemberg 1.708.836.524,95 Euro
von Bayern 3.511.133.822,07 Euro
von Hamburg 66.306.968,87 Euro
von Hessen 1.752.339.705,92 Euro,
2. Endgültige Ausgleichszuweisungen
an Berlin 2.899.964.215,93 Euro
an Brandenburg 401.042.350,39 Euro
an Bremen 444.764.261,48 Euro
an Mecklenburg-Vorpommern 399.149.396,83 Euro
an Niedersachsen 259.088.614,93 Euro
an Nordrhein-Westfalen 354.300.965,52 Euro
an Rheinland-Pfalz 266.630.147,58 Euro
an das Saarland 89.330.633,53 Euro
an Sachsen 853.882.098,76 Euro
an Sachsen-Anhalt 497.026.479,42 Euro
an Schleswig-Holstein 101.217.810,11 Euro
an Thüringen 472.220.047,33 Euro.


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Zitierungen von § 2 Zweite Verordnung zur Durchführung des Finanzausgleichsgesetzes im Ausgleichsjahr 2010

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 2. FinAusglG2010DV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 2. FinAusglG2010DV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 3 2. FinAusglG2010DV Abschlusszahlungen für 2010
... endgültig festgestellten Ausgleichsbeiträgen sowie den Ausgleichszuweisungen nach § 2 werden nach § 15 des Finanzausgleichsgesetzes mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung ...