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§ 15 - Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung (ODV)
Artikel 1 V. v. 29.11.2011 BGBl. I S. 2349 (Nr. 60); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Geltung ab 03.12.2011; FNA: 9241-23-30 Güterbeförderung
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Geltung ab 03.12.2011; FNA: 9241-23-30 Güterbeförderung
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§ 15 Benennende Behörde
(1) Die Benennende Behörde ist zuständig für die Einrichtung und Durchführung der erforderlichen Verfahren für die Bewertung, Benennung und anschließende Überwachung Benannter Stellen, wobei ihr die in Unterabschnitt 1.8.6.2 ADR/RID genannten Pflichten obliegen.
(2) Die Benennende Behörde hat die Europäische Kommission über ihre Verfahren zur Begutachtung, Benennung und Überwachung von Benannten Stellen sowie über alle Änderungen dieser Angaben zu unterrichten.
(3) Die Benennende Behörde nimmt am Erfahrungsaustausch nach Artikel 28 Buchstabe a der Richtlinie 2010/35/EU teil.
(4) Die Benennende Behörde kann Überwachungsmaßnahmen zur Überprüfung der Benannten Stellen nach § 9 Absatz 3c des Gefahrgutbeförderungsgesetzes vornehmen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen V. v. 17. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 422 m.W.v. 21. Dezember 2024
Frühere Fassungen von § 15 ODV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 21.12.2024 | Artikel 1 Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen vom 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 15 ODV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15 ODV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ODV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Artikel 1 GGRuStVRÄndV Änderung der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
... „Bescheinigungen über die erstmalige Prüfung" ersetzt. 12. Dem § 15 Absatz 1 werden ein Komma und folgende Wörter angefügt: „wobei ihr die in ...
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