§ 30 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 30 ODV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenVerordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Artikel 1 GGRuStVRÄndV Änderung der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung ... oder Sicherheit durch konforme ortsbewegliche Druckgeräte". c) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst: „§ 30 (weggefallen)". 2. § 1 ... c) Die Angabe zu § 30 wird wie folgt gefasst: „ § 30 (weggefallen) ". 2. § 1 Absatz 2 Satz 1 wird wie folgt gefasst: „Diese ... ersetzt. 26. § 29 Absatz 4 bis 6 wird aufgehoben. 27. § 30 wird aufgehoben. 28. In Anlage 2 Abschnitt B Nummer 1 werden die Wörter ...
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