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Zitierungen von § 16 ODV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16 ODV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
ODV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 ODV Begriffsbestimmungen (vom 21.12.2024)
... 8. „Benannte Stelle" eine Prüfstelle, der eine Befugnis gemäß § 16 Absatz 1 erteilt und die nach § 16 Absatz 1 zugelassen, benannt und nach § 16 Absatz 4 Satz 1 ... eine Prüfstelle, der eine Befugnis gemäß § 16 Absatz 1 erteilt und die nach § 16 Absatz 1 zugelassen, benannt und nach § 16 Absatz 4 Satz 1 notifiziert wurde; 9. ... § 16 Absatz 1 erteilt und die nach § 16 Absatz 1 zugelassen, benannt und nach § 16 Absatz 4 Satz 1 notifiziert wurde; 9. „Marktüberwachung" die von den zuständigen ...
§ 17 ODV Weitere Aufgaben der Benennenden Behörde (vom 21.12.2024)
... Erfüllt die Benannte Stelle die Benennungsvoraussetzungen nach § 16 Absatz 2 ganz oder teilweise nicht mehr, kann die Benennende Behörde die Benennung ganz oder teilweise ...
§ 19 ODV Koordinierung der Benannten Stellen (vom 21.12.2024)
... Druckgeräte ein, an dem die Benennende Behörde und die Benannten Stellen nach § 16 teilnehmen müssen sowie die Benannten Stellen nach § 18 Absatz 9 teilnehmen ...
Anlage 2 ODV (zu § 1 Absatz 2) Bestimmung der ortsbeweglichen Druckgeräte, die unter § 1 Absatz 2 fallen (vom 21.12.2024)
... erst dann wieder einer zivilen Verwendung zuführen, wenn sie von einer Benannten Stelle nach § 16 nach den in § 3 Absatz 1 genannten Vorschriften geprüft wurden, sofern die ...
Zitat in folgenden Normen
Gefahrgutverordnung See (GGVSee)
neugefasst durch B. v. 21.10.2019 BGBl. I S. 1475; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2510
§ 16 GGVSee Zuständigkeiten der Benannten Stellen (vom 01.01.2019)
... Die Benannten Stellen nach § 16 der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung sind zuständig für Baumusterprüfungen sowie erstmalige und wiederkehrende ... des Herstellers nach Absatz 6.2.2.5.3.2 des IMDG-Codes. (2) Die Benannten Stellen nach § 16 der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung , die für die Durchführung der nachfolgenden Aufgaben nach der Norm DIN EN ISO/IEC ...
Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB)
neugefasst durch B. v. 18.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 227
§ 12 GGVSEB Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Tanks (vom 01.01.2023)
... Die Benannten Stellen nach § 16 der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung , die für die Durchführung der nachfolgenden Aufgaben nach der Norm DIN EN ISO/IEC ... alle vorgenannten Aufgaben nach Kapitel 6.7 ADR/RID sind auch die Benannten Stellen nach § 16 der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung zuständig, die nicht nach der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 akkreditiert, aber von der ...
§ 13 GGVSEB Ergänzende Zuständigkeiten der Benannten Stellen für Druckgefäße (vom 01.01.2023)
... Die nach § 16 Absatz 1 der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung anerkannten Benannten Stellen sind zuständig für 1. die Bescheinigung ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Sechste Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 29.11.2011 BGBl. I S. 2349
Artikel 2 6. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... Satzteil wird wie folgt gefasst: „Die Benannten Stellen nach § 16 der ODV sind zuständig für:". bb) Nummer 1 wird aufgehoben. ... Benannten Stellen für Druckgefäße Die Benannten Stellen nach § 16 der ODV sind zuständig für die Zulassung und Prüfung der Gefäße nach den ... 1, 3 und 4 der BetrSichV vornehmen dürfen und die gleichzeitig Benannte Stelle nach § 16 der ODV sind oder die von der zuständigen obersten Landesbehörde oder der von ihr ...
Siebente Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 26.02.2015 BGBl. I S. 265
Artikel 1 7. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt
... im einleitenden Satzteil wie folgt gefasst: „Die Benannten Stellen nach § 16 der ODV, die für die Durchführung der nachfolgenden Aufgaben nach der Norm DIN EN ... alle vorgenannten Aufgaben nach Kapitel 6.7 ADR/RID sind auch die Benannten Stellen nach § 16 der ODV zuständig, die nicht nach der DIN EN ISO/IEC 17020:2012 akkreditiert, aber von der ... b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Benannte Stellen nach § 16 der ODV müssen die für die Wahrnehmung der Zuständigkeiten nach § 12 ...
Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und schiffssicherheitsrechtlicher Vorschriften
V. v. 19.12.2012 BGBl. I S. 2715
Artikel 1 GGRVÄndV 1)
... der Benannten Stellen für Druckgefäße (1) Die nach § 16 Absatz 1 der ODV anerkannten Benannten Stellen sind zuständig für 1. die ...
Artikel 4 GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutverordnung See
... und für Zwischenprüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten nach § 16 ODV benannt ist, nimmt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ihre ...
Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Artikel 1 GGRuStVRÄndV Änderung der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
... Nummer 8 und die Wörter „nach Absatz 4" werden durch die Wörter „nach § 16 Absatz 4 Satz 1" ersetzt. d) Die bisherige Nummer 11 wird Nummer 9. e) Die ... ihr die in Unterabschnitt 1.8.6.2 ADR/RID genannten Pflichten obliegen". 13. § 16 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach dem Wort ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 491 10. ZustAnpV Änderung der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
... In § 16 Absatz 1, § 17 Absatz 5, den §§ 19 und 20 Absatz 2 Satz 1 und Absatz 3 sowie § ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gefahrgutverordnung See (GGVSee)
neugefasst durch B. v. 26.03.2014 BGBl. I S. 301; aufgehoben durch Artikel 4 V. v. 09.02.2016 BGBl. I S. 182
§ 6 GGVSee Zuständigkeiten (vom 01.01.2015)
... und für Zwischenprüfungen von ortsbeweglichen Druckgeräten nach § 16 ODV benannt ist, nimmt die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung ihre ...
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