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Zitierungen von § 22 ODV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 ODV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ODV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ODV Geltungsbereich (vom 21.12.2024)
... 2 Abschnitt A bestimmten ortsbeweglichen Druckgeräte mit Ausnahme des § 20 Absatz 1, des § 22 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6 und des § 22a Absatz 1, 3 und 5 jeweils in Verbindung mit § 10. Diese ...
§ 10 ODV Sonstige Pflichten der Wirtschaftsakteure (vom 21.12.2024)
... abgegeben haben. (2) Die Wirtschaftsakteure haben die Maßnahmen nach § 22 Absatz 2 und 3 , § 22a Absatz 1 und 3 und § 23 Absatz 1 zu dulden sowie die ...
§ 22a ODV Maßnahmen bei der Gefährdung von Gesundheit oder Sicherheit durch konforme ortsbewegliche Druckgeräte (vom 21.12.2024)
... Stellt die Marktüberwachungsbehörde bei einer Kontrolle nach § 22 Absatz 1 fest, dass ortsbewegliche Druckgeräte ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von ... alle geeigneten vorläufigen Maßnahmen in Hinblick auf die in § 22 Absatz 3 Satz 1 genannten Zwecke. (4) Wird die Marktüberwachungsbehörde von der ...
§ 24 ODV Meldeverfahren (vom 21.12.2024)
... die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung im Fall des 1. § 22 Absatz 2 über die Ergebnisse ihrer Beurteilung und die Maßnahmen, zu denen sie den ... und die Maßnahmen, zu denen sie den Wirtschaftsakteur aufgefordert hat, 2. § 22 Absatz 3 über die von ihr getroffenen Maßnahmen unter Beifügung aller verfügbaren ... ihr getroffenen Maßnahmen unter Beifügung aller verfügbaren Angaben, 3. § 22 Absatz 5 über die von ihr getroffenen Maßnahmen, 4. § 22a Absatz 1 über die ... 5. die Art und Dauer der ergriffenen Maßnahmen. (2) Im Fall des § 22 Absatz 4 unterrichtet die Marktüberwachungsbehörde die Bundesanstalt für Materialforschung ... weiter. (4) Stimmt die Marktüberwachungsbehörde im Fall des § 22 Absatz 4 einer gemeldeten vorläufigen nationalen Maßnahme eines anderen Mitgliedstaates der ...
§ 26 ODV Veröffentlichung von Informationen (vom 21.12.2024)
... und -prüfung informiert die Öffentlichkeit über folgende Anordnungen nach § 22 Absatz 3, 4 und 5 , wenn sie unanfechtbar oder sofort vollziehbar sind: 1. das Verbot, ortsbewegliche ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gefahrgutkostenverordnung (GGKostV)
neugefasst durch B. v. 11.03.2019 BGBl. I S. 308; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
§ 1 GGKostV Kosten *) (vom 21.12.2024)
... Eisenbahn und Binnenschifffahrt, 9. der Marktüberwachungsbehörden nach § 22 Absatz 6 Satz 1 und § 22a Absatz 5 Satz 1 der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung werden ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Elfte Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher Verordnungen
V. v. 20.02.2019 BGBl. I S. 124
Artikel 4 11. GGRVÄndV Änderung der Gefahrgutkostenverordnung
...  (EUR) 1101 Überwachung nach den §§ 21 bis 23 der Ortsbewegliche-Druckgeräte- Verordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. ... (EUR) 1102 Überwachung nach den §§ 21 bis 23 der Ortsbewegliche-Druckgeräte- Verordnung vom 29. November 2011 (BGBl. I S. ...

Verordnung zur Änderung gefahrgutrechtlicher und straßenverkehrsrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 422
Artikel 1 GGRuStVRÄndV Änderung der Ortsbewegliche-Druckgeräte-Verordnung
... „§ 21 Marktüberwachungsstrategie". b) Nach der Angabe zu § 22 wird folgende Angabe zu § 22a eingefügt: „§ 22a Maßnahmen ... 2 Abschnitt A bestimmten ortsbeweglichen Druckgeräte mit Ausnahme des § 20 Absatz 1, des § 22 Absatz 2 Satz 1, Absatz 3 Satz 1 und Absatz 6 und des § 22a Absatz 1, 3 und 5 jeweils in Verbindung mit § 10." 3. ... ersetzt. 10. In § 10 Absatz 2 Satz 1 werden nach den Wörtern „ § 22 Absatz 2 und 3" ein Komma und die Wörter „§ 22a Absatz 1 und 3" ... 3 eingerichteten Erfahrungsaustausch entwickelt und fortgeschrieben werden." 19. § 22 wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst:  ... geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: „ § 22 Marktüberwachungsmaßnahmen". b) Die Absätze 2 bis 7 werden wie ... anzuwenden." c) Die Absätze 8 und 9 werden aufgehoben. 20. Nach § 22 wird folgender § 22a eingefügt: „§ 22a Maßnahmen bei der ... (1) Stellt die Marktüberwachungsbehörde bei einer Kontrolle nach § 22 Absatz 1 fest, dass ortsbewegliche Druckgeräte ein Risiko für die Gesundheit oder Sicherheit von ... alle geeigneten vorläufigen Maßnahmen in Hinblick auf die in § 22 Absatz 3 Satz 1 genannten Zwecke. (4) Wird die Marktüberwachungsbehörde von der ... die Bundesanstalt für Materialforschung und -prüfung im Fall des 1. § 22 Absatz 2 über die Ergebnisse ihrer Beurteilung und die Maßnahmen, zu denen sie den ... und die Maßnahmen, zu denen sie den Wirtschaftsakteur aufgefordert hat, 2. § 22 Absatz 3 über die von ihr getroffenen Maßnahmen unter Beifügung aller verfügbaren ... getroffenen Maßnahmen unter Beifügung aller verfügbaren Angaben, 3. § 22 Absatz 5 über die von ihr getroffenen Maßnahmen, 4. § 22a Absatz 1 über ... 5. die Art und Dauer der ergriffenen Maßnahmen. (2) Im Fall des § 22 Absatz 4 unterrichtet die Marktüberwachungsbehörde die Bundesanstalt für Materialforschung ... weiter. (4) Stimmt die Marktüberwachungsbehörde im Fall des § 22 Absatz 4 einer gemeldeten vorläufigen nationalen Maßnahme eines anderen Mitgliedstaates der ... § 25 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Satz 1 wird die Angabe „ § 22 Absatz 3" durch die Wörter „Artikel 19 Absatz 1 Satz 1 der Verordnung (EU) ... und -prüfung informiert die Öffentlichkeit über folgende Anordnungen nach § 22 Absatz 3, 4 und 5 , wenn sie unanfechtbar oder sofort vollziehbar sind: 1. das Verbot, ortsbewegliche ...