Tools:
Update via:
§ 12 - Schweinehaltungshygieneverordnung (SchHaltHygV)
neugefasst durch B. v. 02.04.2014 BGBl. I S. 326; zuletzt geändert durch Artikel 134 G. v. 29.03.2017 BGBl. I S. 626
Geltung ab 12.06.1999; FNA: 7831-1-46-6 Tierseuchenbekämpfung
| |
Geltung ab 12.06.1999; FNA: 7831-1-46-6 Tierseuchenbekämpfung
| |
§ 12 Ordnungswidrigkeiten
Ordnungswidrig im Sinne des § 32 Absatz 2 Nummer 4 Buchstabe a des Tiergesundheitsgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig
- 1.
- entgegen § 3 oder § 4 Abs. 1 oder 2 ein Schwein hält,
- 2.
- ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Freilandhaltung betreibt,
- 3.
- einer vollziehbaren Auflage nach § 4 Absatz 3 Satz 4 zuwiderhandelt,
- 4.
- entgegen § 5 ein Zucht- oder Nutzschwein befördert,
- 5.
- entgegen § 7 Abs. 1 Satz 1 den Bestand nicht betreuen läßt,
- 6.
- entgegen § 7 Abs. 2 eine tierärztliche Bestandsbetreuung übernimmt,
- 7.
- entgegen § 7 Abs. 3 die vorgeschriebenen Eintragungen nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt,
- 8.
- entgegen § 8 Abs. 1 Satz 1 die Ursache nicht oder nicht rechtzeitig feststellen lässt oder
- 9.
- entgegen § 9 Abs. 1 Satz 1 die vorgeschriebene Dokumentation nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vornimmt.
Text in der Fassung des Artikels 18 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen V. v. 17. April 2014 BGBl. I S. 388, 576 m.W.v. 1. Mai 2014
Frühere Fassungen von § 12 SchHaltHygV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 01.05.2014 | Artikel 18 Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen vom 17.04.2014 BGBl. I S. 388 |
aktuell vorher | 01.05.2014 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung vom 17.01.2014 BGBl. I S. 74 |
aktuell | vor 01.05.2014 | früheste archivierte Fassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 SchHaltHygV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 SchHaltHygV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchHaltHygV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 74
Artikel 1 1. SchHaltHygVÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... ist, dass der Schutzzweck der Verordnung erfüllt wird." 9. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „im Sinne ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 18 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... 12 der Schweinehaltungshygieneverordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 2. April 2014 (BGBl. I ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/997/a14263.htm