Tools:
Update via:
Zitierungen von § 4 SchHaltHygV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 4 SchHaltHygV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
SchHaltHygV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 2 SchHaltHygV Begriffsbestimmungen (vom 01.05.2014)
... erzeugt oder Eber hält, dabei gelten die nachfolgenden Vorschriften der §§ 3 und 4 für Zuchtbetriebe mit Eberplätzen entsprechend; 7. Aufzuchtbetrieb: ...
§ 12 SchHaltHygV Ordnungswidrigkeiten (vom 01.05.2014)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig 1. entgegen § 3 oder § 4 Abs. 1 oder 2 ein Schwein hält, 2. ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 ... 3 oder § 4 Abs. 1 oder 2 ein Schwein hält, 2. ohne Genehmigung nach § 4 Abs. 3 Satz 1 eine Freilandhaltung betreibt, 3. einer vollziehbaren Auflage nach ... 3 Satz 1 eine Freilandhaltung betreibt, 3. einer vollziehbaren Auflage nach § 4 Absatz 3 Satz 4 zuwiderhandelt, 4. entgegen § 5 ein Zucht- oder Nutzschwein ...
Anlage 4 SchHaltHygV (zu § 4 Abs. 1) Allgemeine Anforderungen an Freilandhaltungen gemäß § 4 Abs. 1 (vom 01.05.2014)
Anlage 5 SchHaltHygV (zu § 4 Abs. 2) Zusätzliche Anforderungen an Freilandhaltungen mit Betriebsgrößen nach § 4 Abs. 2 (vom 01.05.2014)
Zitate in Änderungsvorschriften
Erste Verordnung zur Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
V. v. 17.01.2014 BGBl. I S. 74
Artikel 1 1. SchHaltHygVÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... Vorschriften zum Schutz vor Tierseuchen übermittelt worden sind." 3. § 4 wird wie folgt geändert: a) In den Absätzen 1 und 2 wird jeweils das Wort ...
Verordnung zur Änderung der Tuberkulose-Verordnung und sonstiger tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.06.2009 BGBl. I S. 1337
Artikel 4 RindTbVuaÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... (BGBl. I S. 2461) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In § 4 Absatz 3 Satz 3, 4, 5 Nummer 2 und Satz 6 werden jeweils die Wörter „Schweinepest bei ...
Vierte Verordnung zur Änderung tierseuchenrechtlicher Verordnungen
V. v. 17.04.2014 BGBl. I S. 388, 576
Artikel 18 4. TierSeuchRÄndV Änderung der Schweinehaltungshygieneverordnung
... neue Nummer 3 wird eingefügt: „3. einer vollziehbaren Auflage nach § 4 Absatz 3 Satz 4 zuwiderhandelt,". d) Die bisherigen Nummern 3 bis 8 werden die ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/gesetz/997/v14255.htm