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Artikel 1 - Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (3. UStGÄndG k.a.Abk.)

Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes


Artikel 1 wird in 1 Vorschrift zitiert und ändert mWv. 1. Januar 2012 UStG § 20

§ 20 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
Absatz 1 wird wie folgt geändert:

a)
Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.

b)
In Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „250.000" durch die Angabe „500.000" ersetzt.

2.
Absatz 2 wird aufgehoben.



 

Zitierungen von Artikel 1 Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 1 3. UStGÄndG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in 3. UStGÄndG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Beitreibungsrichtlinie-Umsetzungsgesetz (BeitrRLUmsG)
G. v. 07.12.2011 BGBl. I S. 2592
Artikel 23 BeitrRLUmsG Änderung des Umsatzsteuergesetzes
... in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 1 des Gesetzes vom 6. Dezember 2011 (BGBl. I S. 2562) geändert worden ist, wird wie folgt ...