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Drittes Gesetz zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (3. UStGÄndG k.a.Abk.)
Eingangsformel
Der Bundestag hat mit Zustimmung des Bundesrates das folgende Gesetz beschlossen:
Artikel 1 Änderung des Umsatzsteuergesetzes
§ 20 des Umsatzsteuergesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 21. Februar 2005 (BGBl. I S. 386), das zuletzt durch Artikel 5 des Gesetzes vom 1. November 2011 (BGBl. I S. 2131) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- Die Absatzbezeichnung „(1)" wird gestrichen.
- b)
- In Satz 1 Nummer 1 wird die Angabe „250.000" durch die Angabe „500.000" ersetzt.
- 2.
- Absatz 2 wird aufgehoben.
Artikel 2 Inkrafttreten
Dieses Gesetz tritt am 1. Januar 2012 in Kraft.
Schlussformel
Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt. Es ist im Bundesgesetzblatt zu verkünden.
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
Der Bundespräsident
Christian Wulff
Die Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Der Bundesminister der Finanzen
Schäuble
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