Tools:
Update via:
Gesetz über die Feststellung eines Zweiten Nachtrags zum Bundeshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2021 (Zweites Nachtragshaushaltsgesetz 2021 - 2. NHG 2021 k.a.Abk.)
Artikel 1
Das Haushaltsgesetz 2021 vom 21. Dezember 2020 (BGBl. I S. 3208), das durch Artikel 1 des Gesetzes vom 3. Juni 2021 (BGBl. I S. 1410) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- § 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 wird die Angabe „547.725.714.000" durch die Angabe „572.725.714.000" ersetzt.
- b)
- In Absatz 3 wird die Angabe „42.694.600.000" durch die Angabe „102.694.600.000" ersetzt.
- 2.
- Der Bundeshaushaltsplan 2021 wird nach Maßgabe des diesem Gesetz als Anlage beigefügten Nachtrags geändert.
Artikel 2
Artikel 2 wird in 1 Vorschrift zitiert
Dieses Gesetz tritt mit Wirkung vom 1. Januar 2021 in Kraft.
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/s1.htm?a=1%2C2&g=Zweites+Nachtragshaushaltsgesetz+2021