§ 11 Besondere Verkehrslagen
(1) Stockt der Verkehr, darf trotz Vorfahrt oder grünem Lichtzeichen nicht in die Kreuzung oder Einmündung eingefahren werden, wenn auf ihr gewartet werden müsste.
(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf Außerortsstraßen mit mindestens zwei Fahrstreifen für eine Richtung mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich die Fahrzeuge im Stillstand befinden, müssen diese Fahrzeuge für die Durchfahrt von Polizei- und Hilfsfahrzeugen zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen für eine Richtung eine freie Gasse bilden.
(3) Auch wer sonst nach den Verkehrsregeln weiterfahren darf oder anderweitig Vorrang hat, muss darauf verzichten, wenn die Verkehrslage es erfordert; auf einen Verzicht darf man nur vertrauen, wenn man sich mit dem oder der Verzichtenden verständigt hat.
Frühere Fassungen von § 11 StVO
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interne Verweise§ 39 StVO Verkehrszeichen (vom 01.09.2023) ... auf der Parkfläche aufgebracht sein. Elektrisch betriebene Fahrzeuge sind die nach § 11 Absatz 2 und 4 , jeweils auch in Verbindung mit Absatz 5, der Fahrzeug-Zulassungsverordnung gekennzeichneten ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 11.10.2024) ... nach § 10 Satz 1 oder Satz 2, 11. das Verhalten bei besonderen Verkehrslagen nach § 11 Absatz 1 oder 2 , 12. das Halten oder Parken nach § 12 Absatz 1, 3, 3a Satz 1, Absatz 3b Satz 1, ...
Zitat in folgenden NormenBußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 11.10.2024) ... Kreuzung oder Einmündung eingefahren und dadurch einen Anderen behindert § 11 Absatz 1 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11 20 € ... Polizei- oder Hilfs- fahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet § 11 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 200 € Fahrverbot 1 ... Fahrverbot 1 Monat 50.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11 240 € ... eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt § 11 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 240 € Fahrverbot 1 Monat ... 1 Monat 50a.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11 280 € ... 14 Nummer 6 15 € 238a.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 1 § 14 Nummer 6 § 1 Absatz 2 StVO § 49 Absatz 1 Nummer 1 StVO ...
Fahrerlaubnis-Verordnung (FeV)
V. v. 13.12.2010 BGBl. I S. 1980; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Zitate in ÄnderungsvorschriftenDreiundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 06.10.2017 BGBl. I S. 3549, 2018 I S. 53
Artikel 3 53. StVRÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung (vom 19.10.2017) ... Polizei- oder Hilfs- fahrzeugen keine vorschriftsmäßige Gasse gebildet § 11 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 200 € 50.1 - mit ... 1 Nummer 11 200 € 50.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 240 € ...
Erste Verordnung zur Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung
V. v. 13.10.2021 BGBl. I S. 4688
Artikel 1 1. BKatVÄndV Änderung der Bußgeldkatalog-Verordnung ... die Spalte „Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)" wie folgt gefasst: „ § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11". 18. ... eine freie Gasse für die Durchfahrt von Polizei- oder Hilfsfahrzeugen benutzt § 11 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 11 240 € Fahrverbot 1 Monat ... Fahrverbot 1 Monat 50a.1 - mit Behinderung § 11 Absatz 2 § 1 Absatz 2 § 49 Absatz 1 Nummer 1, 11 280 € ...
Erste Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
V. v. 30.11.2016 BGBl. I S. 2848
Artikel 1 1. StVOÄndV ... die Kinder und die diese begleitende Aufsichtsperson absteigen." 2. § 11 Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) Sobald Fahrzeuge auf Autobahnen sowie auf ...
Verordnung zum Neuerlass der Fahrzeug-Zulassungsverordnung und zur Änderung weiterer Vorschriften
V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.04.2020 BGBl. I S. 814; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
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