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Treffer im Text:
Anlage 2 (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis
§ 52a Satzungskompetenz
§ 160 Inhaber von Erlaubnisscheinen
§ 161 Maßgabe nach dem Einigungsvertrag
§ 162 Zulassung und Befugnisse bestehender Berufsausübungsgesellschaften
§ 163 Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten Kammermitgliedschaft
§§ 15 bis 16 (aufgehoben)
Treffer in früheren Fassungen:
§ 163 (aufgehoben) , Fassung gültig bis 01.01.2025
§ 52a Satzungskompetenz , Fassung gültig bis 26.10.2024
Anlage (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis , Fassung gültig bis 23.01.2024
§ 52a Satzungskompetenz , Fassung gültig bis 23.01.2024
Anlage (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis , Fassung gültig bis 01.08.2022
§§ 162 - 191 (aufgehoben) , Fassung gültig bis 01.08.2022
§ 161 (aufgehoben) , Fassung gültig bis 01.08.2022
§ 52b Satzungskompetenz , Fassung gültig bis 01.08.2022
Anlage (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis , Fassung gültig bis 01.08.2021
§ 52b Satzungskompetenz , Fassung gültig bis 01.08.2021
§ 94g Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise , Fassung gültig bis 30.07.2020
§ 161 Übergangsregelungen , Fassung gültig bis 18.05.2017
Anlage (zu § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 166 Vertretungsrecht in besonderen Fällen , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 165 Befreiung von der Residenzpflicht , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 164 Zulassung in besonderen Fällen , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 163 Unbeachtliche Verurteilungen , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 161 (aufgehoben) , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 160 Maßgaben nach dem Einigungsvertrag , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 154b Verfahren, berufliche Stellung , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 145 Gebühren für die Zulassung zur Patentanwaltschaft , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 52g Zulassungsverfahren , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 34 Antrag bei einem ablehnenden Gutachten der Patentanwaltskammer , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 29 Eintragung in die Liste der Patentanwälte , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 22 Widerruf der Zulassung wegen Nichtbestellung eines Zustellungsbevollmächtigten , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 16 Ablehnendes Gutachten der Patentanwaltskammer in bestimmten Fällen , Fassung gültig bis 01.09.2009
Treffer im Text:
Anlage 2 (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis
§ 52a Satzungskompetenz
§ 160 Inhaber von Erlaubnisscheinen
§ 161 Maßgabe nach dem Einigungsvertrag
§ 162 Zulassung und Befugnisse bestehender Berufsausübungsgesellschaften
§ 163 Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten Kammermitgliedschaft
§§ 15 bis 16 (aufgehoben)
Treffer in früheren Fassungen:
§ 163 (aufgehoben) , Fassung gültig bis 01.01.2025
§ 52a Satzungskompetenz , Fassung gültig bis 26.10.2024
Anlage (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis , Fassung gültig bis 23.01.2024
§ 52a Satzungskompetenz , Fassung gültig bis 23.01.2024
Anlage (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis , Fassung gültig bis 01.08.2022
§§ 162 - 191 (aufgehoben) , Fassung gültig bis 01.08.2022
§ 161 (aufgehoben) , Fassung gültig bis 01.08.2022
§ 52b Satzungskompetenz , Fassung gültig bis 01.08.2022
Anlage (zu § 146 Satz 1 und § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis , Fassung gültig bis 01.08.2021
§ 52b Satzungskompetenz , Fassung gültig bis 01.08.2021
§ 94g Verwendung gefälschter Berufsqualifikationsnachweise , Fassung gültig bis 30.07.2020
§ 161 Übergangsregelungen , Fassung gültig bis 18.05.2017
Anlage (zu § 148 Satz 1) Gebührenverzeichnis , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 166 Vertretungsrecht in besonderen Fällen , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 165 Befreiung von der Residenzpflicht , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 164 Zulassung in besonderen Fällen , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 163 Unbeachtliche Verurteilungen , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 161 (aufgehoben) , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 160 Maßgaben nach dem Einigungsvertrag , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 154b Verfahren, berufliche Stellung , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 145 Gebühren für die Zulassung zur Patentanwaltschaft , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 52g Zulassungsverfahren , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 34 Antrag bei einem ablehnenden Gutachten der Patentanwaltskammer , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 29 Eintragung in die Liste der Patentanwälte , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 22 Widerruf der Zulassung wegen Nichtbestellung eines Zustellungsbevollmächtigten , Fassung gültig bis 01.09.2009
§ 16 Ablehnendes Gutachten der Patentanwaltskammer in bestimmten Fällen , Fassung gültig bis 01.09.2009
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