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§ 1612b - Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)

neugefasst durch B. v. 02.01.2002 BGBl. I S. 42, 2909; 2003, 738; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1964; FNA: 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch, Einführungsgesetz und zugehörige Gesetze
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§ 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld



(1) 1Das auf das Kind entfallende Kindergeld ist zur Deckung seines Barbedarfs zu verwenden:

1.
zur Hälfte, wenn ein Elternteil seine Unterhaltspflicht durch Betreuung des Kindes erfüllt (§ 1606 Abs. 3 Satz 2);

2.
in allen anderen Fällen in voller Höhe.

2In diesem Umfang mindert es den Barbedarf des Kindes.

(2) Ist das Kindergeld wegen der Berücksichtigung eines nicht gemeinschaftlichen Kindes erhöht, ist es im Umfang der Erhöhung nicht bedarfsmindernd zu berücksichtigen.



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Frühere Fassungen von § 1612b BGB

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2008Artikel 1 Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
vom 21.12.2007 BGBl. I S. 3189

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 1612b BGB

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 1612b BGB verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BGB selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1612c BGB Anrechnung anderer kindbezogener Leistungen
...  1612b gilt entsprechend für regelmäßig wiederkehrende kindbezogene Leistungen, soweit ...
 
Zitat in folgenden Normen

Gesetz über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FamFG)
Artikel 1 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2587, 2009 I S. 1102; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 237 FamFG Unterhalt bei Feststellung der Vaterschaft
... 1 Satz 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und unter Berücksichtigung der Leistungen nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs beantragt werden. Das Kind kann ...
§ 249 FamFG Statthaftigkeit des vereinfachten Verfahrens
... Verfahren festgesetzt, soweit der Unterhalt vor Berücksichtigung der Leistungen nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs das 1,2fache des Mindestunterhalts nach § ...
§ 250 FamFG Antrag (vom 01.01.2023)
...  7. die Angaben über Kindergeld und andere zu berücksichtigende Leistungen ( § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs); 8. die Erklärung, dass ...
§ 251 FamFG Maßnahmen des Gerichts (vom 01.01.2017)
... Gesetzbuchs auch der Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts; c) die nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu berücksichtigenden Leistungen; ...

Gesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Artikel 2 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2666; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 51 FamGKG Unterhaltssachen und sonstige den Unterhalt betreffende Familiensachen (vom 01.08.2013)
... der geforderten Leistung. Bei Unterhaltsansprüchen nach den §§ 1612a bis 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist dem Wert nach Satz 1 der Monatsbetrag des zum ...

Gesetz zur Nichtanrechnung rückwirkender Erhöhungen des Kindergeldes
Artikel 8 G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202, 1205
Gesetz KiGAnrG
... vom Zeitpunkt des Zuflusses des Unterschiedsbetrags. (3) Bei der Anwendung des § 1612b Absatz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist für die Zeit bis zum 31. Dezember 2015 ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Vordruckverordnung und Erste Verordnung zur Änderung der Handelsregistergebührenverordnung
V. v. 28.12.2007 BGBl. I S. 3283
Anlage 3. KindUVVuaÄndV (zu Artikel 1 Nr. 6)
... (120%) des Mindestunterhalts vor Berücksichtigung der Leistungen nach den §§ 1612b , 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt worden. Derzeit (nach dem Gesetz zur ...

Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 3/05 - (zu § 31 Satz 5 und § 36 Absatz 2 Satz 1 des Einkommensteuergesetzes)
B. v. 12.11.2009 BGBl. I S. 3785
Entscheidung BVerfGE20091013
... zu erhöhen ist, in denen eine Anrechnung des Kindergeldes auf den Unterhalt nach § 1612b Absatz 5 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in der Fassung des Gesetzes zur Ächtung der Gewalt ...

Vierte Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
V. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 2134, 3557
Anlage 1 4. KindUFVÄndV (zu Artikel 1 Nummer 4) (vom 01.09.2009)
... fache (120%) des Mindestunterhalts vor Berücksichtigung der Leistungen nach den §§ 1612b , 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt worden. Derzeit sind das entsprechend der ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Berichtigung der Vierten Verordnung zur Änderung der Kindesunterhalt-Formularverordnung
B. v. 07.10.2009 BGBl. I S. 3557
Berichtigung 4. KindUFVÄndVBer
... fache (120%) des Mindestunterhalts vor Berücksichtigung der Leistungen nach den §§ 1612b , 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs festgelegt worden. Derzeit sind das entsprechend der ...

Erste Verordnung zur Änderung der Auslandskostenverordnung
V. v. 31.08.2012 BGBl. I S. 1866
Artikel 1 1. AKostVÄndV
...  (4) Der Geschäftswert für Unterhaltsansprüche nach den §§ 1612a bis 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt sich nach dem Betrag des einjährigen ...

Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3189
Artikel 1 UÄndG Änderung des Bürgerlichen Gesetzbuchs
... 1612a Mindestunterhalt minderjähriger Kinder". g) Die Angabe zu § 1612b wird wie folgt gefasst: „§ 1612b Deckung des Barbedarfs durch ... g) Die Angabe zu § 1612b wird wie folgt gefasst: „§ 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld". 2. In § 1361 Abs. 3 werden die ... vollendet." d) Die Absätze 4 und 5 werden aufgehoben. 19. § 1612b wird wie folgt gefasst: „§ 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld ... 5 werden aufgehoben. 19. § 1612b wird wie folgt gefasst: „§ 1612b Deckung des Barbedarfs durch Kindergeld (1) Das auf das Kind entfallende Kindergeld ...
Artikel 3 UÄndG Änderung sonstiger Vorschriften
... Verfahren festgesetzt, soweit der Unterhalt vor Berücksichtigung der Leistungen nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs das 1,2-fache des Mindestunterhalts nach ... die Angaben über Kindergeld und andere zu berücksichtigende Leistungen (§ 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs);". 3. § 647 Abs. 1 Satz ... Gesetzbuchs auch der Prozentsatz des jeweiligen Mindestunterhalts; c) die nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu berücksichtigenden ... 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs und unter Berücksichtigung der Leistungen nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu zahlen." 6. § 655 wird ... Auf wiederkehrende Unterhaltsleistungen gerichtete Vollstreckungstitel, in denen nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu berücksichtigende Leistungen ... Verfahrens, gegen den Zeitpunkt der Abänderung oder gegen die Berechnung der nach § 1612b oder § 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu berücksichtigenden Leistungen geltend ... wird wie folgt gefasst: „Bei Unterhaltsansprüchen nach den §§ 1612a bis 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist dem Wert nach Satz 1 der Monatsbetrag des zum ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Auslandskostenverordnung (AKostV)
V. v. 20.12.2001 BGBl. I S. 4161, 2002 I S. 750; aufgehoben durch Artikel 4 Abs. 41 G. v. 18.07.2016 BGBl. I S. 1666; dieses geändert durch Artikel 3 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
Anlage 2 AKostV (zu § 2 Abs. 1) Wertermittlungsvorschriften (vom 17.08.2015)
...  (4) Der Geschäftswert für Unterhaltsansprüche nach den §§ 1612a bis 1612c des Bürgerlichen Gesetzbuchs bestimmt sich nach dem Betrag des einjährigen ...