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§ 2 - Öko-Kennzeichengesetz (ÖkoKennzG)

§ 2 Ermächtigungen



(1) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Einzelheiten der Verwendung des Öko-Kennzeichens zu regeln, soweit dies erforderlich ist, um eine einheitliche Kennzeichnung oder eine eindeutige Erkennbarkeit der Erzeugnisse zu gewährleisten.

(2) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates

1.
die Gestaltung des Öko-Kennzeichens,

2.
die Anzeige der Verwendung des Öko-Kennzeichens an die Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung

zu regeln. In einer Rechtsverordnung nach Satz 1 Nr. 2 kann die Aufgabe der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung einer sachkundigen, unabhängigen und zuverlässigen Person des Privatrechts übertragen werden.

(3) Das Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates

1.
Verweisungen auf Vorschriften der Verordnung (EU) 2018/848 in diesem Gesetz zu ändern, soweit es zur Anpassung an Änderungen dieser Vorschriften erforderlich ist,

2.
Vorschriften dieses Gesetzes zu streichen oder in ihrem Wortlaut einem verbleibenden Anwendungsbereich anzupassen, soweit sie durch den Erlass entsprechender Vorschriften in Verordnungen der Europäischen Union unanwendbar geworden sind.



 
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Frühere Fassungen von § 2 ÖkoKennzG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2022Artikel 2 Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes
vom 27.07.2021 BGBl. I S. 3176
aktuell vorher 08.09.2015Artikel 404 Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.08.2015 BGBl. I S. 1474
aktuell vorher 15.12.2010Artikel 29 Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
vom 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
aktuell vorher 11.12.2008Artikel 2 Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
vom 07.12.2008 BGBl. I S. 2358
aktuell vorher 08.11.2006Artikel 204 Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
vom 31.10.2006 BGBl. I S. 2407
aktuellvor 08.11.2006früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 2 ÖkoKennzG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 2 ÖkoKennzG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in ÖkoKennzG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 ÖkoKennzG Öko-Kennzeichen (vom 24.08.2023)
... worden ist, darf mit einem Kennzeichen nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 (Öko-Kennzeichen) nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Voraussetzungen für die ...
§ 3 ÖkoKennzG Strafvorschriften (vom 01.01.2009)
... § 1 Abs. 1 oder 2 Nr. 1, jeweils in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1, ein Erzeugnis in den Verkehr bringt oder 2. entgegen § 1 ...
§ 4 ÖkoKennzG Bußgeldvorschriften (vom 01.01.2009)
... handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 1 oder 2 Satz 1 Nr. 2 oder einer vollziehbaren Anordnung auf Grund einer solchen ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Bio-Außer-Haus-Verpflegung-Verordnung (Bio-AHVV)
Artikel 1 V. v. 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 265
Öko-Kennzeichenverordnung (ÖkoKennzV)
V. v. 06.02.2002 BGBl. I S. 589; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 265
Sonstige
Verordnung zur Kennzeichnung von Bio-Lebensmitteln in gemeinschaftlichen Verpflegungseinrichtungen und zur Änderung der Öko-Kennzeichenverordnung
V. v. 27.09.2023 BGBl. 2023 I Nr. 265
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes und des Öko-Kennzeichengesetzes
G. v. 27.07.2021 BGBl. I S. 3176
Artikel 2 ÖLGuaÄndG Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes
... „Artikels 2 Absatz 3 Satz 1 der Verordnung (EU) 2018/848" ersetzt. 2. In § 2 Absatz 3 Nummer 1 wird die Angabe „Verordnung (EG) Nr. 834/2007" durch die Angabe „Verordnung (EU) ...

Gesetz zur Änderung des Öko-Landbaugesetzes, des Öko-Kennzeichengesetzes und des Gesetzes zur Änderung des Tierschutzgesetzes - Verbot des Kükentötens
G. v. 17.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 219
Artikel 2 ÖLGuaÄndG Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes
... worden ist, darf mit einem Kennzeichen nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 2 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 (Öko-Kennzeichen) nur in den Verkehr gebracht werden, wenn die Voraussetzungen für die ...

Gesetz zur Anpassung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz im Hinblick auf den Vertrag von Lissabon
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1934
Artikel 29 BMELV-EUAnpG Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes
...  In § 2 Absatz 3 Nummer 2 des Öko-Kennzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 20. ...

Gesetz zur Anpassung von Vorschriften auf dem Gebiet des ökologischen Landbaus an die Verordnung (EG) Nr. 834/2007 des Rates vom 28. Juni 2007 über die ökologische/biologische Produktion und die Kennzeichnung von ökologischen/biologischen Erzeugnissen und zur Aufhebung der Verordnung (EWG) Nr. 2092/91
G. v. 07.12.2008 BGBl. I S. 2358
Artikel 2 ÖLÄndG Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes
...  „(1) Mit einem Kennzeichen nach Maßgabe einer Rechtsverordnung nach § 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 (Öko-Kennzeichen) darf nur in den Verkehr gebracht werden 1. ... Verbindung mit Abs. 4, des Öko-Landbaugesetzes erfüllt sind." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Ermächtigungen (1) Das ... erfüllt sind." 2. § 2 wird wie folgt gefasst: „§ 2 Ermächtigungen (1) Das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft ... unanwendbar geworden sind." 3. In § 3 Nr. 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1" ersetzt.  ... In § 3 Nr. 1 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Nr. 1" durch die Angabe „§ 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. 4. In § 4 Abs. 2 wird die Angabe „§ 2 ... 2 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1" ersetzt. 4. In § 4 Abs. 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 oder 2 Satz 1 Nr. 2" ... 2 wird die Angabe „§ 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 oder 3" durch die Angabe „§ 2 Abs. 1 oder 2 Satz 1 Nr. 2" ...

Neunte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.10.2006 BGBl. I S. 2407, 2007 I S. 2149
Artikel 204 9. ZustAnpV Öko-Kennzeichengesetz
...  In § 2 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 des Öko-Kennzeichengesetzes vom 10. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3441) ...

Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 404 10. ZustAnpV Änderung des Öko-Kennzeichengesetzes
...  In § 2 Absatz 1, 2 Satz 1 und Absatz 3 des Öko-Kennzeichengesetzes in der Fassung der Bekanntmachung ...