§ 5a des Ergotherapeutengesetzes vom
25. Mai 1976 (BGBl. I S. 1246), das zuletzt durch
Artikel 7 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „ein Jahr im Niederlassungsmitgliedstaat" durch die Wörter „ein Jahr in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „rechtmäßig" die Wörter „in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" eingefügt.
§ 5a des Gesetzes über den Beruf des Logopäden vom
7. Mai 1980 (BGBl. I S. 529), das zuletzt durch
Artikel 8 des Gesetzes vom 19. Mai 2020 (BGBl. I S. 1018) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „ein Jahr im Niederlassungsmitgliedstaat" durch die Wörter „ein Jahr in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „rechtmäßig" die Wörter „in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" eingefügt.
§ 8a des Orthoptistengesetzes vom
28. November 1989 (BGBl. I S. 2061), das zuletzt durch
Artikel 26 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „ein Jahr im Niederlassungsmitgliedstaat" durch die Wörter „ein Jahr in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „rechtmäßig" die Wörter „in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" eingefügt.
§ 10a des MTA-Gesetzes vom
2. August 1993 (BGBl. I S. 1402), das zuletzt durch
Artikel 34 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „ein Jahr im Niederlassungsmitgliedstaat" durch die Wörter „ein Jahr in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „rechtmäßig" die Wörter „in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" eingefügt.
§ 8a des Diätassistentengesetzes vom
8. März 1994 (BGBl. I S. 446), das zuletzt durch
Artikel 38 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „ein Jahr im Niederlassungsmitgliedstaat" durch die Wörter „ein Jahr in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „rechtmäßig" die Wörter „in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" eingefügt.
§ 13a des Masseur- und Physiotherapeutengesetzes vom
26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1084), das zuletzt durch
Artikel 21 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „ein Jahr im Niederlassungsmitgliedstaat" durch die Wörter „ein Jahr in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „rechtmäßig" die Wörter „in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" eingefügt.
§ 7a des Podologengesetzes vom
4. Dezember 2001 (BGBl. I S. 3320), das zuletzt durch
Artikel 24 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „ein Jahr im Niederlassungsmitgliedstaat" durch die Wörter „ein Jahr in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 3 Satz 1 Nummer 3 werden nach dem Wort „rechtmäßig" die Wörter „in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" eingefügt.
§ 7a des Gesetzes über den Beruf des pharmazeutisch-technischen Assistenten in der Fassung der Bekanntmachung vom
23. September 1997 (BGBl. I S. 2349), das zuletzt durch
Artikel 32 des Gesetzes vom 15. August 2019 (BGBl. I S. 1307) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:
- 1.
- In Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 werden die Wörter „ein Jahr im Niederlassungsmitgliedstaat" durch die Wörter „ein Jahr in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" ersetzt.
- 2.
- In Absatz 2 Satz 4 Nummer 3 werden nach dem Wort „rechtmäßig" die Wörter „in einem oder in mehreren Mitgliedstaaten" eingefügt.