§ 202 Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten
1Haben Ärzte oder Zahnärzte den begründeten Verdacht, daß bei Versicherten eine Berufskrankheit besteht, haben sie dies dem Unfallversicherungsträger oder der für den medizinischen Arbeitsschutz zuständigen Stelle in der für die Anzeige von Berufskrankheiten vorgeschriebenen Form (
§ 193 Abs. 8) unverzüglich anzuzeigen.
2§ 193 Abs. 7 Satz 3 und 4 gilt entsprechend.
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Ermächtigungsgrundlage gemäß ZitiergebotStammnormen
Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)Artikel 1 V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192; zuletzt geändert durch Artikel 67 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Sonstige
Verordnung zur Neuregelung der Anzeige von Versicherungsfällen in der gesetzlichen UnfallversicherungV. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
Zitat in folgenden NormenBerufskrankheiten-Verordnung (BKV)
V. v. 31.10.1997 BGBl. I S. 2623; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 19.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 50
Unfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)
Artikel 1 V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192; zuletzt geändert durch Artikel 67 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 1 UVAV Anwendungsbereich ... Anzeige von Arbeitsunfällen und Berufskrankheiten, die nach den §§ 193 und 202 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch zu erstatten ist, richtet sich nach den Bestimmungen dieser ...
§ 7 UVAV Übergangsregelung ... von § 2 können die Anzeigen nach den §§ 193 und 202 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch bis zum 31. Dezember 2027 auf den Vordrucken nach dem Muster der Anlagen 1 bis 4 oder nach § ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenViertes Bürokratieentlastungsgesetz
G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Zitate in aufgehobenen TitelnUnfallversicherungs-Anzeigeverordnung (UVAV)
V. v. 23.01.2002 BGBl. I S. 554; aufgehoben durch Artikel 3 V. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 192
Eingangsformel UVAV ... Grund des § 193 Abs. 8 und des § 202 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des ...
§ 1 UVAV Anwendungsbereich ... Anzeige von Unfällen und Berufskrankheiten, die nach den §§ 193 und 202 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch zu erstatten ist, richtet sich nach den Bestimmungen dieser ...
§ 3 UVAV Anzeige von Berufskrankheiten (vom 01.10.2023) ... haben bei begründetem Verdacht auf das Vorliegen einer Berufskrankheit die Anzeige nach § 202 Satz 1 des Siebten Buches Sozialgesetzbuch auf einem Vordruck nach dem Muster der Anlage 3 zu erstatten. Sofern die in der Anzeige ...
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