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§ 22 - Patentgesetz (PatG)
neugefasst durch B. v. 16.12.1980 BGBl. 1981 I S. 1; zuletzt geändert durch Artikel 26 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.1981; FNA: 420-1 Patentrecht
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Geltung ab 01.01.1981; FNA: 420-1 Patentrecht
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§ 22
(1) Das Patent wird auf Antrag (§ 81) für nichtig erklärt, wenn sich ergibt, daß einer der in § 21 Abs. 1 aufgezählten Gründe vorliegt oder der Schutzbereich des Patents erweitert worden ist.
(2) § 21 Abs. 2 und 3 ist entsprechend anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 40 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz G. v. 23. November 2007 BGBl. I S. 2614; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346 m.W.v. 30. November 2007
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Frühere Fassungen von § 22 PatG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 30.11.2007 | Artikel 40 Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 BGBl. I S. 2614 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 22 PatG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 22 PatG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PatG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 16a PatG (vom 18.08.2021)
... 15, 30), über das Erlöschen des Patents (§ 20), über die Nichtigkeit ( § 22 ), über die Lizenzbereitschaft (§ 23), über den Inlandsvertreter (§ 25), ...
§ 81 PatG (vom 18.08.2021)
... Patent verbunden werden und auch darauf gestützt werden, daß ein Nichtigkeitsgrund ( § 22 ) gegen das zugrundeliegende Patent vorliegt. (2) Klage auf Erklärung der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz
G. v. 23.11.2007 BGBl. I S. 2614; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 05.12.2008 BGBl. I S. 2346
Artikel 40 2. BMJBBG Änderung des Patentgesetzes
... vom 24. August 2007 (BGBl. I S. 2166), wird wie folgt geändert: 1. In § 22 Abs. 2 wird die Angabe Satz 1 und 2 Halbsatz 1" gestrichen. 2. § 26 ...
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