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§ 29 - Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
V. v. 06.03.2013 BGBl. I S. 367 (Nr. 12); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Geltung ab 01.04.2013; FNA: 9233-2 Ordnung des Straßenverkehrs
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Geltung ab 01.04.2013; FNA: 9233-2 Ordnung des Straßenverkehrs
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§ 29 Übermäßige Straßenbenutzung
(1) (aufgehoben)
(2) 1Veranstaltungen, für die Straßen mehr als verkehrsüblich in Anspruch genommen werden, insbesondere Kraftfahrzeugrennen, bedürfen der Erlaubnis. 2Das ist der Fall, wenn die Benutzung der Straße für den Verkehr wegen der Zahl oder des Verhaltens der Teilnehmenden oder der Fahrweise der beteiligten Fahrzeuge eingeschränkt wird; Kraftfahrzeuge in geschlossenem Verband nehmen die Straße stets mehr als verkehrsüblich in Anspruch. 3Veranstaltende haben dafür zu sorgen, dass die Verkehrsvorschriften sowie etwaige Bedingungen und Auflagen befolgt werden.
(3) 1Einer Erlaubnis bedarf der Verkehr mit Fahrzeugen und Zügen, deren Abmessungen, Achslasten oder Gesamtmassen die gesetzlich allgemein zugelassenen Grenzen tatsächlich überschreiten. 2Das gilt auch für den Verkehr mit Fahrzeugen, deren Bauart den Fahrzeugführenden kein ausreichendes Sichtfeld lässt.
Text in der Fassung des Artikels 4 Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr G. v. 30. September 2017 BGBl. I S. 3532 m.W.v. 13. Oktober 2017
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Frühere Fassungen von § 29 StVO
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 13.10.2017 | Artikel 4 Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr vom 30.09.2017 BGBl. I S. 3532 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 29 StVO
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 29 StVO verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
StVO selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 35 StVO Sonderrechte (vom 11.10.2024)
... bei jeder sonstigen übermäßigen Straßenbenutzung mit Ausnahme der nach § 29 Absatz 3 Satz 2 . (3) Die Bundeswehr ist über Absatz 2 hinaus auch zu übermäßiger ... Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit; von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen und diese Transportdienstunternehmen ...
§ 44 StVO Sachliche Zuständigkeit (vom 07.09.2023)
... zu regeln. (3) Die Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 und nach § 30 Absatz 2 erteilt die Straßenverkehrsbehörde, dagegen die höhere ... auf eine andere Stelle übertragen werden. (3a) Die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 erteilt die Straßenverkehrsbehörde, dagegen die höhere Verwaltungsbehörde, ...
§ 44a StVO Besondere sachliche Zuständigkeit des Fernstraßen-Bundesamtes (vom 24.12.2020)
... von § 44 Absatz 3 erteilt das Fernstraßen-Bundesamt die Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 , wenn die Veranstaltung ausschließlich auf den mit Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten ...
§ 46 StVO Ausnahmegenehmigung und Erlaubnis (vom 11.10.2024)
... Wird neben einer Ausnahmegenehmigung nach Satz 1 Nummer 3 auch eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 oder eine Ausnahmegenehmigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 beantragt, ist die ... Satz 1 Nummer 5 beantragt, ist die Verwaltungsbehörde zuständig, die die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 oder die Ausnahmegenehmigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 erlässt. Werden Anlagen ... und auf Verlangen zuständigen Personen auszuhändigen. Bei Erlaubnissen nach § 29 Absatz 3 und Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 genügt das Mitführen ...
§ 47 StVO Örtliche Zuständigkeit (vom 24.12.2020)
... Die Erlaubnisse nach § 29 Absatz 2 und nach § 30 Absatz 2 erteilt für eine Veranstaltung, die im Ausland beginnt, die nach ... erlaubnis- und genehmigungspflichtiger Verkehr im Ausland beginnt. Die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 erteilt die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr ... oder Kraftfahrstraße eingefahren werden soll. Wird jedoch eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 oder eine Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Nummer 5 erteilt, ist die ...
§ 49 StVO Ordnungswidrigkeiten (vom 11.10.2024)
... Verkehrsregel oder Anordnung zuwiderhandelt, 5. (aufgehoben) 6. entgegen § 29 Absatz 2 Satz 1 eine Veranstaltung durchführt oder als Veranstaltender entgegen § 29 Absatz 2 Satz 3 ... § 29 Absatz 2 Satz 1 eine Veranstaltung durchführt oder als Veranstaltender entgegen § 29 Absatz 2 Satz 3 nicht dafür sorgt, dass die in Betracht kommenden Verkehrsvorschriften oder Auflagen befolgt ... Betracht kommenden Verkehrsvorschriften oder Auflagen befolgt werden, oder 7. entgegen § 29 Absatz 3 ein dort genanntes Fahrzeug oder einen Zug führt. (3) Ordnungswidrig im Sinne des ...
Zitat in folgenden Normen
Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV)
V. v. 14.03.2013 BGBl. I S. 498; zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Anlage BKatV (zu § 1 Absatz 1) Bußgeldkatalog (BKat) (vom 11.10.2024)
... Veranstalter erlaubnispflichtige Veranstaltung ohne Erlaubnis durchgeführt § 29 Absatz 2 Satz 1 § 49 Absatz 2 Nummer 6 40 € 116 Ohne Erlaubnis ... dessen Bauart dem Fahrzeug- führenden kein ausreichendes Sichtfeld ließ § 29 Absatz 3 § 49 Absatz 2 Nummer 7 60 € ...
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
Artikel 1 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199 S. 2; zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 43 FZV Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer
... Erlaubnis- und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung , ...
Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)
V. v. 25.01.2011 BGBl. I S. 98; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 24.01.2024 BGBl. 2024 I Nr. 25
Anlage GebOSt (zu § 1) (vom 31.01.2024)
... 184 Entscheidung über eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO für Veranstaltungen, die ausschließlich auf den mit Zeichen 330.1 und 330.2 ... über eine Erlaubnis mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO nach der StVO 10,20 bis 767,00 Bei größeren ... über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- oder Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO ... über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- und Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO 1. Die Grundgebühr für eine ...
Straßenverkehr-Transportbegleitungsverordnung (StTbV)
Artikel 1 V. v. 28.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 236
§ 1 StTbV Begriffsbestimmungen
... dieser Verordnung ist 1. Großraum- oder Schwertransport: ein Transport, der nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung der Erlaubnis oder nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der Straßenverkehrs-Ordnung der ...
§ 5 StTbV Fachliche Eignung der Transportbegleiter, Rechtsverordnungen der Landesregierungen
... oder Schwertransporten erforderlich sind; 2. Verfahren zur Erteilung der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 der Straßenverkehrs-Ordnung und der Ausnahmegenehmigung nach § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 der ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
V. v. 18.10.2022 BGBl. I S. 1809
Artikel 1 3. GebOStÄndV
... 184 Entscheidung über eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 StVO für Veranstaltungen, die ausschließlich auf den mit Zeichen 330.1 und 330.2 ...
Sechsundfünfzigstes Strafrechtsänderungsgesetz - Strafbarkeit nicht genehmigter Kraftfahrzeugrennen im Straßenverkehr
G. v. 30.09.2017 BGBl. I S. 3532
Artikel 4 56. StrÄndG Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... Mai 2017 (BGBl. I S. 1282) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. § 29 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird aufgehoben. b) In Absatz 2 ... und die Wörter „das gilt nicht für Ausnahmen vom Verbot der Rennveranstaltungen ( § 29 Absatz 1 )" gestrichen. 3. § 49 Absatz 2 Nummer 5 wird ...
Siebenundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 02.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 299
Artikel 1 57. StVRÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... Erfordernisse von den Vorschriften dieser Verordnung befreit; von den Vorschriften des § 29 allerdings nur, soweit für diese Truppen und diese Transportdienstunternehmen ...
Verordnung zur Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung und der Vierundfünfzigsten Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 1 StVOuaÄndV Änderung der Straßenverkehrs-Ordnung
... Abweichend von § 44 Absatz 3 erteilt das Fernstraßen-Bundesamt die Erlaubnis nach § 29 Absatz 2 , wenn die Veranstaltung ausschließlich auf den mit Zeichen 330.1 und 330.2 gekennzeichneten ... Wird neben einer Ausnahmegenehmigung nach Satz 1 Nummer 3 auch eine Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 oder eine Ausnahmegenehmigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 beantragt, ist die ... Satz 1 Nummer 5 beantragt, ist die Verwaltungsbehörde zuständig, die die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 oder die Ausnahmegenehmigung nach Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 erlässt. Werden Anlagen nach Satz ... aa) Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Die Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 erteilt die Straßenverkehrsbehörde, in deren Bezirk der erlaubnispflichtige Verkehr ...
Vierundfünfzigste Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften
V. v. 20.04.2020 BGBl. I S. 814; zuletzt geändert durch Artikel 1a V. v. 18.12.2020 BGBl. I S. 3047
Artikel 2 54. StVRÄndV Änderung der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr
... werden nach dem Wort „Erlaubnis" die Wörter „mit Ausnahme der Erlaubnis nach § 29 Absatz 3 StVO " eingefügt. 3. Nach Gebühren-Nummer 263 werden die folgenden ... über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- oder Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO ... über eine Erlaubnis oder Ausnahme bei Großraum- und Schwertransporten nach § 29 Absatz 3 oder § 46 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 StVO 1. Die Grundgebühr für eine ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV)
V. v. 03.02.2011 BGBl. I S. 139; aufgehoben durch Artikel 13 V. v. 20.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 199
§ 17 FZV Fahrten zur Teilnahme an Veranstaltungen für Oldtimer (vom 01.04.2015)
... und Genehmigungspflichten, soweit sie sich aus anderen Vorschriften, insbesondere aus § 29 Absatz 2 der Straßenverkehrs-Ordnung, ...
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