Artikel 3 Folgeänderungen
Artikel 3 wird in
11 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. November 2015
ArbPlSchG § 14a,
§ 14b,
ASG § 17,
BAföG-EinkommensV § 1,
DEÜV § 40,
ZDG § 78,
PflegeVG Artikel 42,
RVWZPauschBeitrV § 2,
§ 3,
SGB VI § 3,
§ 166,
SVG § 13,
WoFG § 21,
EStG § 3,
§ 32b- 1.
- In § 14a Absatz 4 Satz 3 wird die Angabe „§§ 13 bis 13d" durch die Angabe „§§ 6 bis 9" ersetzt.
- 2.
- § 14b wird wie folgt geändert:
- a)
- In Absatz 1 Satz 3 werden die Wörter „§ 13 Abs. 2 und nach den §§ 13a und 13b" durch die Wörter „§ 6 Absatz 1 und nach § 7" ersetzt.
- b)
- In Absatz 2 Satz 5 wird die Angabe „§§ 13 bis 13d" durch die Angabe „§§ 6 bis 9" ersetzt.
- 1.
- Absatz 1 wird wie folgt geändert:
- a)
- In Satz 1 werden die Wörter „Nettoeinkommen im Sinne des § 10 des Unterhaltssicherungsgesetzes" durch die Wörter „Arbeitsentgelt, gemindert um die hierauf zu entrichtende Einkommensteuer, den Solidaritätszuschlag, die Arbeitnehmeranteile zur gesetzlichen Sozialversicherung und die Kirchensteuer" ersetzt.
- b)
- Satz 2 wird wie folgt gefasst:
„Der Unterschiedsbetrag darf zusammen mit den laufenden Nettogeldbezügen aus dem neuen Arbeitsverhältnis je Kalendertag der Verpflichtung den in § 6 Absatz 3 des Unterhaltssicherungsgesetzes bestimmten Höchstbetrag jeweils nicht mehr als um 135 Prozent übersteigen."
- 2.
- In Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „gilt der Dritte Abschnitt" durch die Wörter „gelten die §§ 24, 26 und 28" ersetzt.
- 3.
- Absatz 5 wird wie folgt gefasst:
-
- „5.
- nach dem Unterhaltssicherungsgesetz, soweit sie nicht zum Ausgleich für den freiwilligen Wehrdienst des Auszubildenden geleistet werden,
- a)
- Leistungen an Nichtselbständige (§ 6) und an Selbständige (§ 7),
- b)
- Reservistendienstleistungsprämie und Zuschläge (§ 10),
- c)
- Dienstgeld (§ 11),
- d)
- allgemeine Leistungen (§ 17),
- e)
- Leistungen an Angehörige, die nicht in einem gemeinsamen Haushalt mit der oder dem freiwilligen Wehrdienst Leistenden leben (§ 22);".
-
- „2.
- das Unterhaltssicherungsgesetz mit der Maßgabe, dass in § 24 an die Stelle des Bundesamtes für das Personalmanagement der Bundeswehr die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend bestimmte Stelle und an die Stelle des freiwilligen Wehrdienstes der Zivildienst tritt."
- 1.
- In der Überschrift werden die Wörter „(RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung)" durch die Wörter „(RV-Wehr- und Zivildienstpauschalbeitragsverordnung - RVWZPauschBeitrV)" ersetzt.
- 2.
- In § 2 Absatz 2 Nummer 1 und 2 werden jeweils die Wörter „eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz" durch die Wörter „Leistungen an Nichtselbständige nach § 6 des Unterhaltssicherungsgesetzes" ersetzt.
- 3.
- In § 3 Absatz 1 werden die Wörter „der Verdienstausfallentschädigung nach § 13 Abs. 2" durch die Wörter „den Leistungen an Nichtselbständige nach § 6 Absatz 1" ersetzt.
- 1.
- In § 3 Satz 4 werden die Wörter „Leistungen für Selbständige nach § 13a" durch die Wörter „Leistungen an Selbständige nach § 7" ersetzt.
- 2.
- In § 166 Absatz 1 Nummer 1 werden die Wörter „eine Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssicherungsgesetz" durch die Wörter „Leistungen an Nichtselbständige nach § 6 des Unterhaltssicherungsgesetzes" ersetzt.
-
- „5.2
- die nach § 3 Nummer 48 des Einkommensteuergesetzes steuerfreien allgemeinen Leistungen nach § 17 des Unterhaltssicherungsgesetzes,".
- 1.
- § 3 Nummer 48 wird wie folgt gefasst:
- „48.
- Leistungen nach dem Unterhaltssicherungsgesetz mit Ausnahme der Leistungen nach § 7 des Unterhaltssicherungsgesetzes;".
- 2.
- § 32b Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe h wird wie folgt gefasst:
- „h)
- Leistungen an Nichtselbständige nach § 6 des Unterhaltssicherungsgesetzes,".
Zitate in Änderungsvorschriften6. SGB IV-Änderungsgesetz (6. SGB IV-ÄndG)
G. v. 11.11.2016 BGBl. I S. 2500
Bundeswehr-Einsatzbereitschaftsstärkungsgesetz (BwEinsatzBerStG)
G. v. 04.08.2019 BGBl. I S. 1147; zuletzt geändert durch Artikel 13a G. v. 09.12.2019 BGBl. I S. 2053
Artikel 23 BwEinsatzBerStG Änderung des Zivildienstgesetzes ... in der Fassung der Bekanntmachung vom 17. Mai 2005 (BGBl. I S. 1346, 2301), das zuletzt durch Artikel 3 Absatz 5 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1061 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. Absatz 1 wird wie folgt ...
Drittes Pflegestärkungsgesetz (PSG III)
G. v. 23.12.2016 BGBl. I S. 3191, 2018 I 126
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
Gesetz zur Neuregelung des Mutterschutzrechts
G. v. 23.05.2017 BGBl. I S. 1228
Artikel 6 MuSchRNG Folgeänderungen ... des Bundesausbildungsförderungsgesetzes vom 5. April 1988 (BGBl. I S. 505), die zuletzt durch Artikel 3 Absatz 3 des Gesetzes vom 29. Juni 2015 (BGBl. I S. 1061 ) geändert worden ist, wird wie folgt geändert: 1. In dem Satzteil vor ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechts zur Sicherstellung der Ernährung in einer Versorgungskrise
G. v. 04.04.2017 BGBl. I S. 772
Gesetz zur Reform des Wohngeldrechts und zur Änderung des Wohnraumförderungsgesetzes (WoGRefG)
G. v. 02.10.2015 BGBl. I S. 1610
GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG)
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1211
Siebtes Besoldungsänderungsgesetz (7. BesÄndG)
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2163
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