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§ 3 - Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung (BKV)
V. v. 19.04.2001 BGBl. I S. 642; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 16.10.2017 BGBl. I S. 3564
Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-283 Berufliche Bildung
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Geltung ab 01.08.2001; FNA: 806-21-1-283 Berufliche Bildung
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§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die Vermittlung der folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht,
- 2.
- Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes,
- 3.
- Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit,
- 4.
- Umweltschutz,
- 5.
- Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge,
- 6.
- Vorbereiten und Durchführen der Beförderung,
- 7.
- Verkehrssicherheit, Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen,
- 8.
- Rechtsvorschriften im Straßenverkehr,
- 9.
- Kundenorientiertes Verhalten,
- 10.
- Verhalten nach Unfällen und Zwischenfällen,
- 11.
- Betriebliche Planung und Logistik,
- 12.
- Beförderungsbezogene Kostenrechnung und Vertragsabwicklung,
- 13.
- Qualitätssichernde Maßnahmen.
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Zitierungen von § 3 BKV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BKV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BKV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BKV Ausbildungsrahmenplan
... Die in § 3 genannten Fertigkeiten und Kenntnisse sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur ...
Anlage BKV (zu § 4 Abs. 1) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer/zur Berufskraftfahrerin (vom 24.10.2017)
... 4 1 Berufsbildung, Arbeits- und Tarifrecht ( § 3 Nr. 1 ) a) Bedeutung des Ausbildungsvertrages, insbesondere Abschluss, Dauer und ... 2 Aufbau und Organisation des Ausbildungsbetriebes ( § 3 Nr. 2 ) a) Aufbau und Aufgaben des ausbildenden Betriebes erläutern b) ... 3 Sicherheit und Gesund- heitsschutz bei der Arbeit ( § 3 Nr. 3 ) a) Gefährdung von Sicherheit und Gesundheit am Arbeitsplatz feststellen und ... Maßnahmen zur Brandbekämpfung ergreifen 4 Umweltschutz ( § 3 Nr. 4 ) Zur Vermeidung betriebsbedingter Umweltbelastungen im beruflichen ... 5 Kontrollieren, Warten und Pflegen der Fahrzeuge ( § 3 Nr. 5 ) a) Funktionsweise der Fahrzeuge, insbesondere Motor, Kraftübertragung, ... Vorbereiten und Durch- führen der Beförderung ( § 3 Nr. 6 ) a) Fahrzeuge und Hilfsmittel dem Verwendungszweck zuordnen b) An- und ... Führen von Fahrzeugen auf öffentlichen Straßen ( § 3 Nr. 7 ) a) Einfluss physikalischer und fahrtechnischer Para- meter auf die ... 8 Rechtsvorschriften im Straßenverkehr ( § 3 Nr. 8 ) a) Sozialvorschriften einhalten 6*) b) ... 9 Kundenorientiertes Verhalten ( § 3 Nr. 9 ) a) Gespräche situationsbezogen führen b) fremdsprachige Fachbegriffe ... nach Unfällen und Zwischenfällen ( § 3 Nr. 10 ) a) Unfallstellen, Gefahrenstellen und Fahrzeuge absichern b) Maßnahmen der ... 6 11 Betriebliche Planung und Logistik ( § 3 Nr. 11 ) a) Funktion des Betriebes in der logistischen Kette be- achten b) ... Kostenrechnung und Vertragsabwicklung ( § 3 Nr. 12 ) a) Einflussfaktoren von Betriebskosten der Fahrzeuge berücksichtigen b) ... 13 Qualitätssichernde Maßnahmen ( § 3 Nr. 13 ) a) Ziele, Aufgaben und Bedeutung qualitätssichernder Maßnahmen anhand ...
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