Artikel 3 - Gesetz zur Bekämpfung der Korruption (KorrBekG k.a.Abk.)

Artikel 3 Aufhebung des Gesetzes über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes


Artikel 3 ändert mWv. 26. November 2015 IStGHGleichstG

Das Gesetz über das Ruhen der Verfolgungsverjährung und die Gleichstellung der Richter und Bediensteten des Internationalen Strafgerichtshofes vom 21. Juni 2002 (BGBl. I S. 2144, 2162) wird aufgehoben.



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