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§ 3 - Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin (BrennAusbV k.a.Abk.)
§ 3 Ausbildungsberufsbild
§ 3 wird in 2 Vorschriften zitiert
Gegenstand der Berufsausbildung sind mindestens die folgenden Fertigkeiten und Kenntnisse:
- 1.
- Arbeitsschutz und Unfallverhütung,
- 2.
- Umweltschutz,
- 3.
- Ausführen von Hygienemaßnahmen,
- 4.
- Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften,
- 5.
- Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes,
- 6.
- Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen,
- 7.
- Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe,
- 8.
- Aufbereiten und Aufschließen der Rohstoffe,
- 10.
- Herstellen und Verarbeiten von Verzuckerungsstoffen,
- 11.
- Vergären der Maischen,
- 12.
- Destillieren des Roh- und Feinbrandes,
- 13.
- Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrandes,
- 14.
- Verwerten der Schlempe.
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Zitierungen von § 3 Verordnung über die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 3 BrennAusbV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BrennAusbV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 4 BrennAusbV Ausbildungsrahmenplan
... Fertigkeiten und Kenntnisse nach § 3 sollen nach der in der Anlage enthaltenen Anleitung zur sachlichen und zeitlichen Gliederung der ...
Anlage BrennAusbV (zu § 4) Ausbildungsrahmenplan für die Berufsausbildung zum Brenner/zur Brennerin
... 1 Arbeitsschutz und Unfallverhütung (§ 3 Nr. 1) a) berufsbezogene Arbeitsschutzvorschriften aus Gesetzen und Verordnungen ... Ausbildungszeit zu vermitteln 2 Umweltschutz (§ 3 Nr. 2) a) Ursachen von Umweltbelastungen durch Lärm, Hitze, Staub, Gase und ... 3 Ausführen von Hygienemaßnahmen (§ 3 Nr. 3) a) Reinigungs- und Desinfektionsmittel auswählen b) Konzentration der ... 4 Kenntnisse der produktbezogenen Rechtsvorschriften (§ 3 Nr. 4) a) Begriffbestimmung für Spirituosen wiederge- ben b) ... 5 Kenntnisse des Ausbildungsbetriebes (§ 3 Nr. 5) a) Art, Rechtsform, organisatorischer Aufbau und Aufgaben des ... Bedienen und Warten der technischen Einrichtungen (§ 3 Nr. 6) a) mit Geräten für das Wiegen und Messen von Rohstoffen umgehen ... Annehmen, Kontrollieren und Lagern der Rohstoffe (§ 3 Nr. 7) a) Sorte und Beschaffenheit der Rohstoffe feststel- len ... Aufbereiten und Auf- schließen der Rohstoffe (§ 3 Nr. 8) a) stärke- und zuckerhaltige Rohstoffe reinigen und Fremdstoffe ... Maischen und Hefefüh- ren nach verschiedenen Verfahren (§ 3 Nr. 9) a) bei Verflüssigungs- und Verzuckerungstempe- ratur sowie ... Herstellen und Verarbei- ten von Verzuckerungs- stoffen (§ 3 Nr. 10) a) Herstellung verschiedener Malzarten beschrei- ben ... 11 Vergären der Maischen (§ 3 Nr. 11) a) Gärbottiche bei Anstelltemperatur füllen ... 12 Destlllleren des Roh-und Feinbrandes (§ 3 Nr. 12) a) vergorene Maische aufrühren und in den Destil- lierapparat ... Verschneiden, Lagern und Vermarkten des Feinbrandes (§ 3 Nr. 13) a) Schläuche und Rohrleitungen vorbereiten X ... 14 Verwerten der Schlempe (§ 3 Nr. 14) a) wirtschaftliche Bedeutung der Schlempe be- schreiben ...
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