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§ 32 - Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

neugefasst durch B. v. 25.02.2008 BGBl. I S. 162; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 25.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 332
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12 Ausländerrecht
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§ 32 Kindernachzug



(1) Dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers ist eine Aufenthaltserlaubnis zu erteilen, wenn beide Eltern oder der allein personensorgeberechtigte Elternteil einen der folgenden Aufenthaltstitel besitzt:

1.
Aufenthaltserlaubnis nach § 7 Absatz 1 Satz 3 oder nach Abschnitt 3 oder 4,

2.
Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 1 oder Absatz 2 Satz 1 erste Alternative,

3.
Aufenthaltserlaubnis nach § 28, § 30, § 31, § 36 oder § 36a,

4.
Aufenthaltserlaubnis nach den übrigen Vorschriften mit Ausnahme einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative,

5.
Blaue Karte EU, ICT-Karte, Mobiler-ICT-Karte,

6.
Niederlassungserlaubnis oder

7.
Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU.

(2) 1Hat das minderjährige ledige Kind bereits das 16. Lebensjahr vollendet und verlegt es seinen Lebensmittelpunkt nicht zusammen mit seinen Eltern oder dem allein personensorgeberechtigten Elternteil in das Bundesgebiet, gilt Absatz 1 nur, wenn es die deutsche Sprache beherrscht oder gewährleistet erscheint, dass es sich auf Grund seiner bisherigen Ausbildung und Lebensverhältnisse in die Lebensverhältnisse in der Bundesrepublik Deutschland einfügen kann. 2Satz 1 gilt nicht, wenn

1.
der Ausländer eine Aufenthaltserlaubnis nach § 23 Absatz 4, § 25 Absatz 1 oder 2, eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 3 oder nach Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative eine Niederlassungserlaubnis nach § 26 Absatz 4 besitzt,

2.
der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebender Ehegatte eine Niederlassungserlaubnis nach § 18c Absatz 3, eine Blaue Karte EU, eine ICT-Karte oder eine Mobiler-ICT-Karte oder eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d, 18f, § 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 besitzt, oder

3.
der Ausländer oder sein mit ihm in familiärer Lebensgemeinschaft lebender Ehegatte unmittelbar vor der Erteilung einer Niederlassungserlaubnis oder einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU Inhaber einer Blauen Karte EU oder einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d, 19c Absatz 1 für eine Beschäftigung als leitender Angestellter, als Führungskraft, als Unternehmensspezialist, als Wissenschaftler, als Gastwissenschaftler, als Ingenieur oder Techniker im Forschungsteam eines Gastwissenschaftlers oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 war.

(3) Bei gemeinsamem Sorgerecht soll eine Aufenthaltserlaubnis nach den Absätzen 1 und 2 auch zum Nachzug zu nur einem sorgeberechtigten Elternteil erteilt werden, wenn der andere Elternteil sein Einverständnis mit dem Aufenthalt des Kindes im Bundesgebiet erklärt hat oder eine entsprechende rechtsverbindliche Entscheidung einer zuständigen Stelle vorliegt.

(4) 1Im Übrigen kann dem minderjährigen ledigen Kind eines Ausländers eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden, wenn es auf Grund der Umstände des Einzelfalls zur Vermeidung einer besonderen Härte erforderlich ist. 2Hierbei sind das Kindeswohl und die familiäre Situation zu berücksichtigen. 3Für minderjährige ledige Kinder von Ausländern, die eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative besitzen, gilt § 36a.

(5) 1Hält sich der Ausländer gemäß § 18e berechtigt im Bundesgebiet auf, so bedarf das minderjährige ledige Kind keines Aufenthaltstitels, wenn nachgewiesen wird, dass sich das Kind in dem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union rechtmäßig als Angehöriger des Ausländers aufgehalten hat. 2Die Voraussetzungen nach § 18e Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, 3 und 4 und Absatz 6 Satz 1 und die Ablehnungsgründe nach § 19f gelten für das minderjährige Kind entsprechend.





 

Frühere Fassungen von § 32 AufenthG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 18.11.2023Artikel 1 Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
vom 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
aktuell vorher 31.12.2022Artikel 1 Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
vom 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
aktuell vorher 01.03.2020Artikel 1 Fachkräfteeinwanderungsgesetz
vom 15.08.2019 BGBl. I S. 1307
aktuell vorher 01.08.2018Artikel 1 Familiennachzugsneuregelungsgesetz
vom 12.07.2018 BGBl. I S. 1147
aktuell vorher 01.08.2017Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
vom 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
aktuell vorher 01.08.2015Artikel 1 Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
vom 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
aktuell vorher 06.09.2013Artikel 1 Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
vom 29.08.2013 BGBl. I S. 3484
aktuell vorher 01.08.2012Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
vom 01.06.2012 BGBl. I S. 1224
aktuell vorher 28.08.2007Artikel 1 Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
vom 19.08.2007 BGBl. I S. 1970
aktuellvor 28.08.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 32 AufenthG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 32 AufenthG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AufenthG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 9b AufenthG Anrechnung von Aufenthaltszeiten (vom 18.11.2023)
... des Ausländers anzuwenden, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30 oder 32 erteilt ...
§ 36a AufenthG Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten (vom 01.08.2018)
... hat. (4) § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 sowie § 32 Absatz 3 gelten entsprechend. (5) § 27 Absatz 3 Satz 2 und § 29 Absatz 2 Satz 2 Nummer ...
§ 44 AufenthG Berechtigung zur Teilnahme an einem Integrationskurs (vom 18.11.2023)
... bis 18d, 18g, 19c und 21), b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32 , 36, 36a), c) aus humanitären Gründen nach § 25 Absatz 1, 2, 4a Satz 3 ...
§ 51 AufenthG Beendigung der Rechtmäßigkeit des Aufenthalts; Fortgeltung von Beschränkungen (vom 01.03.2020)
... Familienangehörigen, die zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30, 32 , 33 oder 36 waren, 4. sich der Ausländer für einen Zeitraum von sechs Jahren ... die Frist für die Blaue Karte EU und die Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 30, 32 , 33 oder 36, die den Familienangehörigen eines Inhabers einer Blauen Karte EU erteilt worden ...
 
Zitat in folgenden Normen

Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (AFBG)
neugefasst durch B. v. 12.08.2020 BGBl. I S. 1936; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 17.07.2023 BGBl. 2023 I Nr. 191
§ 8 AFBG Staatsangehörigkeit (vom 28.12.2022)
... Ausländers mit Niederlassungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 2. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 ... Kind eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30, den §§ 32 bis 34 oder § 36a des Aufenthaltsgesetzes besitzen und sich seit mindestens 15 Monaten in ...

Bundesausbildungsförderungsgesetz (BAföG)
neugefasst durch B. v. 07.12.2010 BGBl. I S. 1952, 2012 I 197; zuletzt geändert durch Artikel 1 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 249
§ 8 BAföG Staatsangehörigkeit (vom 25.07.2024)
... Daueraufenthalt - EU nach dem Aufenthaltsgesetz eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 oder § 36 Absatz 2 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 2. eine ... Kind eines Ausländers mit Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30, den §§ 32 bis 34, § 36 Absatz 2 oder nach § 36a des Aufenthaltsgesetzes besitzen und sich seit ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Fachkräfteeinwanderungsgesetz
G. v. 15.08.2019 BGBl. I S. 1307; zuletzt geändert durch Artikel 7a G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217
Artikel 1 FachKrEG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Angabe „§ 20c" durch die Angabe „§ 19f" ersetzt. 23. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 wird die Angabe ...

Familiennachzugsneuregelungsgesetz
G. v. 12.07.2018 BGBl. I S. 1147
Artikel 1 FamNachzNG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... nach § 25 Absatz 2 Satz 1 zweite Alternative," angefügt. 4. § 32 wird wie folgt geändert: a) Absatz 1 wird wie folgt gefasst:  ... hat. (4) § 30 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, Absatz 2 Satz 1 und Absatz 4 sowie § 32 Absatz 3 gelten entsprechend. (5) § 27 Absatz 3 Satz 2 und § 29 Absatz 2 Satz 2 ...

Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts
V. v. 21.12.2022 BGBl. I S. 2847
Artikel 1 ChAufenthG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... oder als Lehrkraft, § 19c Absatz 2 oder 4 Satz 1 oder § 21 war." 7. § 32 Absatz 2 Satz 2 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 werden die Wörter „besitzt ...

Gesetz zur Einführung eines elektronischen Identitätsnachweises mit einem mobilen Endgerät
G. v. 05.07.2021 BGBl. I S. 2281, 3678
Artikel 4 EIdNwG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... 6, die §§ 19a, 20 Absatz 2 und 3, die §§ 20a, 21, 21a, 21b, 27 Absatz 2 und 3, § 32 Absatz 1 Nummer 5 und 6 mit Ausnahme des dort angeführten § 19 Absatz 2 Nummer 6a bis 8, Absatz 2 und 3 sowie ...

Gesetz zur Neubestimmung des Bleiberechts und der Aufenthaltsbeendigung
G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 BleiRÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... zum Erwerb einfacher Kenntnisse der deutschen Sprache zu unternehmen." 18. § 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. der Ausländer eine ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union
G. v. 19.08.2007 BGBl. I S. 1970, 2008 I S. 992
Artikel 1 EUAufhAsylRUG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... „oder Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EG" eingefügt. 24. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 Nr. 2 werden die Wörter „oder ... (§§ 18, 21), b) zum Zweck des Familiennachzugs (§§ 28, 29, 30, 32 , 36), c) aus humanitären Gründen nach § 25 Abs. 1 oder Abs. 2, ...

Gesetz zur Umsetzung aufenthaltsrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union zur Arbeitsmigration
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1106
Artikel 1 ArbMigraG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... nach § 20c gelten für den Ehegatten entsprechend." 18. § 32 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden nach den Wörtern „Blaue ...

Gesetz zur Umsetzung der Hochqualifizierten-Richtlinie der Europäischen Union
G. v. 01.06.2012 BGBl. I S. 1224; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 27.07.2015 BGBl. I S. 1386
Artikel 1 HQRLUmsG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... des Ausländers anzuwenden, denen eine Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30 oder 32 erteilt wurde." 6. § 16 wird wie folgt geändert: a) In ... „5. der Ausländer im Besitz einer Blauen Karte EU ist." 15. § 32 Absatz 1 wird wie folgt geändert: a) In Nummer 1 wird das Wort „oder" ... Familienangehörigen, die zuvor im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 30, 32 , 33 oder 36 waren,". b) Folgender Absatz 10 wird angefügt:  ... die Frist für die Blaue Karte EU und die Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 30, 32 , 33 oder 36, die den Familienangehörigen eines Inhabers einer Blauen Karte EU erteilt worden ...
Artikel 5 HQRLUmsG Änderung von Verordnungen
... gg wird folgender Doppelbuchstabe hh eingefügt: „hh) § 32 Absatz 1 Nummer 1a AufenthG (Kindernachzug zu einem Inhaber einer Blauen Karte EU)  ...

Gesetz zur Verbesserung der Rechte von international Schutzberechtigten und ausländischen Arbeitnehmern
G. v. 29.08.2013 BGBl. I S. 3484, 3899
Artikel 1 AufenthGuaÄndG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... Wort „Daueraufenthalt - EU" ersetzt. 18. § 32 Absatz 1 bis 3 werden wie folgt gefasst: „(1) Dem minderjährigen ledigen ...

Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung
G. v. 16.08.2023 BGBl. 2023 I Nr. 217; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 21.02.2024 BGBl. 2024 I Nr. 54
Artikel 1 FachKrEFG Änderung des Aufenthaltsgesetzes
... rechtmäßigen Bestandes im Bundesgebiet nach Absatz 1a" ersetzt. 15. In § 32 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und 3 wird jeweils die Angabe „18b Absatz 1, den §§" durch die Angabe ...

Integrationsgesetz
G. v. 31.07.2016 BGBl. I S. 1939, 2021 I S. 2925; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 04.07.2019 BGBl. I S. 914
Artikel 1 InteG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... mit Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, gehören zum förderungsfähigen ...

Zweites Gesetz zur Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
G. v. 18.06.2009 BGBl. I S. 1314
Artikel 1 2. AFBGÄndG Änderung des Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetzes
... mit Niederlassungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 2. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 ... mit Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und sich seit mindestens vier Jahren in Deutschland ...

Zweiundzwanzigstes Gesetz zur Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (22. BAföGÄndG)
G. v. 23.12.2007 BGBl. I S. 3254
Artikel 1 22. BAföGÄndG Änderung des Bundesausbildungsförderungsgesetzes
... mit Niederlassungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 2. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 ... mit Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und sich seit mindestens vier Jahren in Deutschland ...
Artikel 4 22. BAföGÄndG Änderung des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
... mit Niederlassungserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen, 2. eine Aufenthaltserlaubnis nach § 25 ... mit Aufenthaltserlaubnis eine Aufenthaltserlaubnis nach § 30 oder den §§ 32 bis 34 des Aufenthaltsgesetzes besitzen und sich seit mindestens vier Jahren in Deutschland ...