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§ 34 - Einkommensteuergesetz (EStG)
neugefasst durch B. v. 08.10.2009 BGBl. I S. 3366, 3862; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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Geltung ab 30.06.1979; FNA: 611-1 Besitz- und Verkehrsteuern, Vermögensabgaben
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§ 34 Außerordentliche Einkünfte
(1) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte enthalten, so ist die auf alle im Veranlagungszeitraum bezogenen außerordentlichen Einkünfte entfallende Einkommensteuer nach den Sätzen 2 bis 4 zu berechnen. 2Die für die außerordentlichen Einkünfte anzusetzende Einkommensteuer beträgt das Fünffache des Unterschiedsbetrags zwischen der Einkommensteuer für das um diese Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) und der Einkommensteuer für das verbleibende zu versteuernde Einkommen zuzüglich eines Fünftels dieser Einkünfte. 3Ist das verbleibende zu versteuernde Einkommen negativ und das zu versteuernde Einkommen positiv, so beträgt die Einkommensteuer das Fünffache der auf ein Fünftel des zu versteuernden Einkommens entfallenden Einkommensteuer. 4Die Sätze 1 bis 3 gelten nicht für außerordentliche Einkünfte im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1, wenn der Steuerpflichtige auf diese Einkünfte ganz oder teilweise § 6b oder § 6c anwendet.
(2) Als außerordentliche Einkünfte kommen nur in Betracht:
- 1.
- Veräußerungsgewinne im Sinne der §§ 14, 14a Abs. 1, der §§ 16 und 18 Abs. 3 mit Ausnahme des steuerpflichtigen Teils der Veräußerungsgewinne, die nach § 3 Nr. 40 Buchstabe b in Verbindung mit § 3c Abs. 2 teilweise steuerbefreit sind;
- 2.
- Entschädigungen im Sinne des § 24 Nr. 1;
- 3.
- Nutzungsvergütungen und Zinsen im Sinne des § 24 Nr. 3, soweit sie für einen Zeitraum von mehr als drei Jahren nachgezahlt werden;
- 4.
- Vergütungen für mehrjährige Tätigkeiten; mehrjährig ist eine Tätigkeit, soweit sie sich über mindestens zwei Veranlagungszeiträume erstreckt und einen Zeitraum von mehr als zwölf Monaten umfasst.
(3) 1Sind in dem zu versteuernden Einkommen außerordentliche Einkünfte im Sinne des Absatzes 2 Nr. 1 enthalten, so kann auf Antrag abweichend von Absatz 1 die auf den Teil dieser außerordentlichen Einkünfte, der den Betrag von insgesamt 5 Millionen Euro nicht übersteigt, entfallende Einkommensteuer nach einem ermäßigten Steuersatz bemessen werden, wenn der Steuerpflichtige das 55. Lebensjahr vollendet hat oder wenn er im sozialversicherungsrechtlichen Sinne dauernd berufsunfähig ist. 2Der ermäßigte Steuersatz beträgt 56 Prozent des durchschnittlichen Steuersatzes, der sich ergäbe, wenn die tarifliche Einkommensteuer nach dem gesamten zu versteuernden Einkommen zuzüglich der dem Progressionsvorbehalt unterliegenden Einkünfte zu bemessen wäre, mindestens jedoch 14 Prozent. 3Auf das um die in Satz 1 genannten Einkünfte verminderte zu versteuernde Einkommen (verbleibendes zu versteuerndes Einkommen) sind vorbehaltlich des Absatzes 1 die allgemeinen Tarifvorschriften anzuwenden. 4Die Ermäßigung nach den Sätzen 1 bis 3 kann der Steuerpflichtige nur einmal im Leben in Anspruch nehmen. 5Erzielt der Steuerpflichtige in einem Veranlagungszeitraum mehr als einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn im Sinne des Satzes 1, kann er die Ermäßigung nach den Sätzen 1 bis 3 nur für einen Veräußerungs- oder Aufgabegewinn beantragen. 6Absatz 1 Satz 4 ist entsprechend anzuwenden.
Text in der Fassung des Artikels 1 Steuervereinfachungsgesetz 2011 G. v. 1. November 2011 BGBl. I S. 2131 m.W.v. 1. Januar 2012
Frühere Fassungen von § 34 EStG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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aktuell vorher | 01.01.2012 | Artikel 1 Steuervereinfachungsgesetz 2011 vom 01.11.2011 BGBl. I S. 2131 |
aktuell vorher | 14.12.2010 | Artikel 1 Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010) vom 08.12.2010 BGBl. I S. 1768 |
aktuell vorher | 01.01.2007 | Artikel 1 Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007) vom 13.12.2006 BGBl. I S. 2878 |
aktuell | vor 01.01.2007 | früheste archivierte Fassung |
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Zitierungen von § 34 EStG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 34 EStG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
EStG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 3 EStG (vom 06.12.2024)
... den Betrieb veräußert oder aufgibt und der Veräußerungsgewinn nach § 34 besteuert wird, b) soweit der Steuerpflichtige von den Regelungen der §§ 6b ...
§ 5a EStG Gewinnermittlung bei Handelsschiffen im internationalen Verkehr (vom 09.06.2021)
... (5) Gewinne nach Absatz 1 umfassen auch Einkünfte nach § 16. §§ 34 , 34c Abs. 1 bis 3 und § 35 sind nicht anzuwenden. Rücklagen nach den ...
§ 14a EStG Vergünstigungen bei der Veräußerung bestimmter land- und forstwirtschaftlicher Betriebe
... ergeben würde. (2) Der Anwendung des Absatzes 1 und des § 34 Abs. 1 steht nicht entgegen, wenn die zum land- und forstwirtschaftlichen Vermögen ...
§ 19a EStG Sondervorschrift für Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit bei Vermögensbeteiligungen (vom 01.01.2024)
... In den Fällen des Satzes 1 sind für die zu besteuernden Arbeitslöhne § 34 Absatz 1 und § 39b Absatz 3 Satz 9 und 10 entsprechend anzuwenden, wenn seit der Übertragung der ...
§ 22 EStG Arten der sonstigen Einkünfte (vom 01.01.2023)
... das Übergangsgeld, das in einer Summe gezahlt wird, und für die Versorgungsabfindung § 34 Abs. 1 , d) für die Gemeinschaftssteuer, die auf die Entschädigungen, das ... Für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen nach § 93 Absatz 3 ist § 34 Absatz 1 entsprechend anzuwenden. Soweit Begünstigungen, die mit denen in Satz 2 ...
§ 32a EStG Einkommensteuertarif (vom 01.01.2024)
... beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 11.784 Euro ... werden, beträgt die tarifliche Einkommensteuer vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c das Zweifache des Steuerbetrags, der sich für die Hälfte ihres ...
§ 32c EStG Tarifermäßigung bei Einkünften aus Land- und Forstwirtschaft (vom 30.10.2024)
... 2 und 3 bleiben außer Betracht: 1. außerordentliche Einkünfte nach § 34 Absatz 2 , 2. nach § 34a begünstigte nicht entnommene Gewinne sowie 3. ...
§ 34a EStG Begünstigung der nicht entnommenen Gewinne (vom 28.03.2024)
... die Gewinne der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 oder die Steuerermäßigung nach § 34 Absatz 3 in Anspruch genommen wird oder es sich um Gewinne im Sinne des § 18 Absatz 1 Nummer 4 ...
§ 34c EStG (vom 01.01.2020)
... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b ergebende durchschnittliche Steuersatz auf die ausländischen Einkünfte ...
§ 39b EStG Einbehaltung der Lohnsteuer (vom 01.01.2024)
... Bezug einzubehalten ist. Die Lohnsteuer ist bei einem sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4 in der Weise zu ermäßigen, dass der sonstige Bezug bei der Anwendung des Satzes 5 mit ... anzusetzen und der Unterschiedsbetrag im Sinne des Satzes 8 zu verfünffachen ist; § 34 Abs. 1 Satz 3 ist sinngemäß anzuwenden. Ein sonstiger Bezug im Sinne des § 34 Absatz ... 34 Abs. 1 Satz 3 ist sinngemäß anzuwenden. Ein sonstiger Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 4 ist bei der Anwendung des Satzes 4 in die Bemessungsgrundlage für die Vorsorgepauschale nach ...
§ 42b EStG Lohnsteuer-Jahresausgleich durch den Arbeitgeber (vom 06.12.2024)
... bestehenden Dienstverhältnis festzustellen. Dabei bleiben Bezüge im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4 außer Ansatz, wenn der Arbeitnehmer nicht jeweils die Einbeziehung in den ...
§ 46 EStG Veranlagung bei Bezug von Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit (vom 01.01.2024)
... 5. wenn bei einem Steuerpflichtigen die Lohnsteuer für einen sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4 nach § 39b Abs. 3 Satz 9 oder für einen sonstigen Bezug nach § 39c Absatz 3 ...
Zitat in folgenden Normen
Berlinförderungsgesetz 1990 (BerlinFG 1990)
neugefasst durch B. v. 02.02.1990 BGBl. I S. 173; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932
§ 25 BerlinFG 1990 Berechnung der Ermäßigung der veranlagten Einkommensteuer und Körperschaftsteuer
... kann durch Rechtsverordnung bestimmt werden, daß in den Fällen der §§ 34 und 34b des Einkommensteuergesetzes die außerordentlichen Einkünfte und die darauf ...
Entwicklungsländer-Steuergesetz (EntwLStG)
neugefasst durch B. v. 21.05.1979 BGBl. I S. 564; zuletzt geändert durch Artikel 81 V. v. 25.11.2003 BGBl. I S. 2304
§ 4 EntwLStG Sondervorschriften für bestimmte Umwandlungen oder Veräußerungen
... 2 einen Abzug vorgenommen oder eine Rücklage gebildet, so finden die Vorschriften des § 34 Abs. 1 Satz 1 und 2 des Einkommensteuergesetzes auf den bei der Umwandlung, Veräußerung ...
Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 1 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 47 InvStG Anrechnung und Abzug von ausländischer Steuer
... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b des Einkommensteuergesetzes ergibt, auf die ausländischen Einkünfte ...
Lohnsteuer-Durchführungsverordnung (LStDV 1990)
neugefasst durch B. v. 10.10.1989 BGBl. I S. 1848; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 25.06.2020 BGBl. I S. 1495
§ 4 LStDV 1990 Lohnkonto (vom 30.06.2020)
... der Lohnsteuer freigestellt sind; 6. außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Abs. 1 und 2 Nr. 2 und 4 des Einkommensteuergesetzes und die davon nach § 39b Abs. 3 Satz 9 des Einkommensteuergesetzes einbehaltene ...
Umwandlungssteuergesetz
Artikel 6 G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2791; zuletzt geändert durch Artikel 13 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
§ 20 UmwStG 2006 Einbringung von Unternehmensteilen in eine Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft (vom 06.12.2024)
... Betriebsvermögen mit dem gemeinen Wert ansetzt. In diesen Fällen ist § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes nur anzuwenden, soweit der Veräußerungsgewinn nicht nach § 3 Nr. 40 Satz 1 in ...
§ 21 UmwStG 2006 Bewertung der Anteile beim Anteilstausch (vom 06.11.2015)
... eingebracht wird, die das gesamte Nennkapital der Kapitalgesellschaft umfasst. § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes findet keine ...
§ 22 UmwStG 2006 Besteuerung des Anteilseigners (vom 06.12.2024)
... § 16 des Einkommensteuergesetzes zu versteuern (Einbringungsgewinn I); § 16 Abs. 4 und § 34 des Einkommensteuergesetzes sind nicht anzuwenden. Die Veräußerung der erhaltenen Anteile gilt insoweit ... Veräußerung von Anteilen zu versteuern (Einbringungsgewinn II); § 16 Abs. 4 und § 34 des Einkommensteuergesetzes sind nicht anzuwenden. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend. Einbringungsgewinn ...
§ 24 UmwStG 2006 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft (vom 06.11.2015)
... die Einbringung von Teilen eines Mitunternehmeranteils handelt; in diesen Fällen ist § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden, soweit der Veräußerungsgewinn ...
Umwandlungssteuergesetz 2002 (UmwStG 2002)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4133, 2003 I 738; geändert durch Artikel 3 G. v. 16.05.2003 BGBl. I S. 660
§ 8 UmwStG 2002 Vermögensübergang auf eine Personengesellschaft ohne Betriebsvermögen
... (2) In den Fällen des Absatzes 1 sind § 17 Abs. 3, § 22 Nr. 2 und § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes nicht ...
§ 20 UmwStG 2002 Bewertung des eingebrachten Betriebsvermögens und der Gesellschaftsanteile
... des Einkommensteuergesetzes mit dem Teilwert ansetzt. In diesen Fällen sind § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes für die Einbringung von Betriebsvermögen und ... 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes für die Einbringung von Betriebsvermögen und § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes für die Einbringung einer Beteiligung im Sinne des § ...
§ 24 UmwStG 2002 Einbringung von Betriebsvermögen in eine Personengesellschaft
... Betriebsvermögen mit seinem Teilwert angesetzt wird; in diesen Fällen sind § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes anzuwenden, soweit der Veräußerungsgewinn ...
§ 27 UmwStG 2002 Anwendungsvorschriften
... anzuwenden. Auf Einbringungen nach dem 31. Dezember 2000, aber vor dem 1. Januar 2002 sind § 34 Abs. 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes für die Einbringung von Betriebsvermögen und ... 1 und 3 des Einkommensteuergesetzes für die Einbringung von Betriebsvermögen und § 34 Abs. 1 des Einkommensteuergesetzes für die Einbringung einer Beteiligung im Sinne des § ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Betriebsrentenstärkungsgesetz
G. v. 17.08.2017 BGBl. I S. 3214
Artikel 9 BetrRSG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... „Für Leistungen aus Altersvorsorgeverträgen nach § 93 Absatz 3 ist § 34 Absatz 1 entsprechend anzuwenden. Soweit Begünstigungen, die mit denen in Satz 2 vergleichbar sind, ...
Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 1 BürgEntlG-KV Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 3 wird folgender Satz angefügt: „Ein sonstiger Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 4 ist bei der Anwendung des Satzes 4 in die Bemessungsgrundlage für die ... in folgender Fassung anzuwenden: ,Ein sonstiger Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und Nummer 4 ist bei der Anwendung des Satzes 4 in die Bemessungsgrundlage ...
Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts - 2 BvL 1/03, 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 - (zu § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 47 und § 39b Absatz 3 Satz 9 in Verbindung mit § 52 Absatz 1 Satz 2 des Einkommensteuergesetzes)
B. v. 06.09.2010 BGBl. I S. 1297
Entscheidung BVerfGE20100707c
... 2 BvL 57/06, 2 BvL 58/06 - wird die Entscheidungsformel veröffentlicht: § 34 Absatz 1 in Verbindung mit § 52 Absatz 47 und § 39b Absatz 3 Satz 9 in Verbindung mit ...
Familienentlastungsgesetz (FamEntlastG)
G. v. 29.11.2018 BGBl. I S. 2210
Artikel 1 FamEntlastG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommen. Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2019 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 9.168 Euro ...
Artikel 3 FamEntlastG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2020 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 9.408 Euro ...
Fondsstandortgesetz (FoStoG)
G. v. 03.06.2021 BGBl. I S. 1498
Artikel 3 FoStoG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... In den Fällen des Satzes 1 sind für die zu besteuernden Arbeitslöhne § 34 Absatz 1 und § 39b Absatz 3 Satz 9 und 10 entsprechend anzuwenden, wenn seit der Übertragung der ...
Gesetz über die Entschädigung der Soldatinnen und Soldaten und zur Neuordnung des Soldatenversorgungsrechts
G. v. 20.08.2021 BGBl. I S. 3932; zuletzt geändert durch Artikel 15 G. v. 18.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 423
Artikel 27 SVReformG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... 59" ersetzt. bb) In Buchstabe d wird die Angabe 㤤 28 bis 35 und 38" durch die Angabe 㤤 43 bis 50 und 53" ersetzt. ...
Gesetz zum Abbau der kalten Progression
G. v. 20.02.2013 BGBl. I S. 283
Artikel 1 EStProgVerG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 8.130 ... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 8.354 ...
Gesetz zur Anhebung des Grundfreibetrags, des Kinderfreibetrags, des Kindergeldes und des Kinderzuschlags
G. v. 16.07.2015 BGBl. I S. 1202
Artikel 1 KiGAnhG 2015 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 8.472 Euro ...
Artikel 2 KiGAnhG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 8.652 Euro ...
Gesetz zur Anpassung der Abgabenordnung an den Zollkodex der Union und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 22.12.2014 BGBl. I S. 2417
Artikel 5 StRAnpG 2015 Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b ergebende durchschnittliche Steuersatz auf die ausländischen Einkünfte ...
Gesetz zur Schaffung deutscher Immobilien-Aktiengesellschaften mit börsennotierten Anteilen
G. v. 28.05.2007 BGBl. I S. 914
Artikel 2 REITGEG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... den Betrieb veräußert oder aufgibt und der Veräußerungsgewinn nach § 34 besteuert wird, b) soweit der Steuerpflichtige von den Regelungen der §§ 6b ...
Gesetz zur Sicherung von Beschäftigung und Stabilität in Deutschland
G. v. 02.03.2009 BGBl. I S. 416
Artikel 1 StabSiG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 7.834 Euro ... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 8.004 ...
Gesetz zur steuerlichen Förderung von Wachstum und Beschäftigung
G. v. 26.04.2006 BGBl. I S. 1091
Artikel 1 WachsBeschStFördG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Abs. 1 Satz 4 wird wie folgt gefasst: „Die übrigen Vorschriften des § 34 und die §§ 4f, 9 Abs. 5 Satz 1, soweit er§ 4f für anwendbar erklärt, die ...
Gesetz zur steuerlichen Freistellung des Existenzminimums 2024
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 386
Artikel 1 ExMinFG 2025 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 11.784 ...
Gesetz zur Umsetzung der Änderungen der EU-Amtshilferichtlinie und von weiteren Maßnahmen gegen Gewinnkürzungen und -verlagerungen
G. v. 20.12.2016 BGBl. I S. 3000; zuletzt geändert durch Artikel 9 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 8 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 8.820 Euro ...
Artikel 9 AmtsHRLÄndUG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (vom 25.06.2017)
... nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 9.000 Euro ...
Inflationsausgleichsgesetz (InflAusG)
G. v. 08.12.2022 BGBl. I S. 2230
Artikel 2 InflAusG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommen. Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2023 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 10.908 ...
Artikel 3 InflAusG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2024 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 11.604 ...
Investmentsteuerreformgesetz (InvStRefG)
G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730; zuletzt geändert durch Artikel 10 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1682
Artikel 2 InvStRefG Änderung des Investmentsteuergesetzes
... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b des Einkommensteuergesetzes ergibt, auf die ausländischen Einkünfte ...
Jahressteuergesetz 2007 (JStG 2007)
G. v. 13.12.2006 BGBl. I S. 2878
Artikel 1 JStG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Freibetrag nach § 32 Abs. 6 oder auf Kindergeld hat" ersetzt. 24. § 34 Abs. 2 Nr. 4 wird wie folgt gefasst: „4. Vergütungen für ... ersetzt. bb) In Satz 2 wird die Angabe „nach den §§ 32a, 32b, 34 und 34b" durch die Angabe „nach den §§ 32a, 32b, 32c, 34 und 34b" ... 32a, 32b, 34 und 34b" durch die Angabe „nach den §§ 32a, 32b, 32c, 34 und 34b" ersetzt. b) Absatz 2 wird wie folgt gefasst: „(2) ... § 22 Nr. 5 Satz 5, § 32c Abs. 1 Satz 3, Abs. 2 Satz 2, § 33 Abs. 3 Satz 1, § 34 Abs. 3 Satz 2, § 34e Abs. 1 Satz 2, § 34g Satz 2, § 35a Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 1 JStG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... außerordentlichen Holznutzungen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 1 nach § 34 Abs. 1; 2. für die Kalamitätsnutzungen im Sinne des Absatzes 1 Nr. 2, soweit ... 14. In § 34c Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe §§ 32a, 32b, 32c, 34 und 34b" durch die Angabe §§ 32a, 32b, 34 und 34b" ersetzt. ... §§ 32a, 32b, 32c, 34 und 34b" durch die Angabe §§ 32a, 32b, 34 und 34b" ersetzt. 14a. § 35 Abs. 1 wird wie folgt geändert: ... bb) In dem bisherigen Satz 4 werden die Wörter übrigen Vorschriften des § 34 und die" gestrichen. b) In Absatz 3 Satz 2 wird die Angabe in den ...
Jahressteuergesetz 2009 (JStG 2009)
G. v. 19.12.2008 BGBl. I S. 2794
Artikel 1 JStG 2009 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b ergebende deutsche Einkommensteuer im Verhältnis dieser ausländischen ... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b ergebende deutsche Einkommensteuer im Verhältnis dieser ausländischen ...
Artikel 6 JStG 2009 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
... von Anteilen zu versteuern (Einbringungsgewinn II); § 16 Abs. 4 und § 34 des Einkommensteuergesetzes sind nicht anzuwenden." 5. In § 23 Abs. 1 Satz 1 ...
Jahressteuergesetz 2010 (JStG 2010)
G. v. 08.12.2010 BGBl. I S. 1768
Artikel 1 JStG 2010 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... die Angabe „Satz 5" durch die Angabe „Satz 6" ersetzt. 22. § 34 Absatz 3 Satz 2 wird wie folgt gefasst: „Der ermäßigte Steuersatz ... bb) Nach Satz 6 wird folgender Satz eingefügt: „§ 34 Absatz 3 Satz 2 in der Fassung des Artikels 1 des Gesetzes vom 8. Dezember 2010 (BGBl. I S. 1768) ...
Steueränderungsgesetz 2007
G. v. 19.07.2006 BGBl. I S. 1652
Artikel 1 StÄndG 2007 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... sich nach dem zu versteuernden Einkommen. Sie beträgt vorbehaltlich der §§ 32b, 34 , 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 7.664 Euro ... Er beträgt höchstens 100 vom Hundert. Einkünfte, die nach den §§ 34 , 34b ermäßigt besteuert werden, gelten nicht als Gewinneinkünfte im Sinne der ...
Steuerentlastungsgesetz 2022
G. v. 23.05.2022 BGBl. I S. 749
Artikel 1 StEntlG 2022 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 10.347 ...
Steuervereinfachungsgesetz 2011
G. v. 01.11.2011 BGBl. I S. 2131
Artikel 1 StVereinfG 2011 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Kinderfreibetrag wurde auf den anderen Elternteil übertragen." 22. In § 34 Absatz 2 Nummer 4 wird das Semikolon am Ende durch einen Punkt ersetzt und Nummer 5 aufgehoben. ...
Unternehmensteuerreformgesetz 2008
G. v. 14.08.2007 BGBl. I S. 1912; zuletzt geändert durch Artikel 16 G. v. 20.12.2008 BGBl. I S. 2850
Artikel 1 UStRG 2008 Änderung des Einkommensteuergesetzes
... für Einkünfte aus Kapitalvermögen". d) Nach der Angabe zu § 34 wird folgende Angabe eingefügt: § 34a Begünstigung der nicht ... 32a Abs. 1 Satz 2 und Abs. 5 wird jeweils die Angabe vorbehaltlich der §§ 32b, 34 , 34b und 34c" durch die Angabe vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34, 34a, 34b ... 32b, 34, 34b und 34c" durch die Angabe vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c" ersetzt. 22. Folgender § 32d wird eingefügt: ... die Gewinne der Freibetrag nach § 16 Abs. 4 oder die Steuerermäßigung nach § 34 Abs. 3 in Anspruch genommen wird oder es sich um Gewinne im Sinne des § 18 Abs. 1 Nr. 4 ... 24. In § 34c Abs. 1 Satz 2 wird die Angabe nach den §§ 32a, 32b, 34 und 34b" durch die Angabe nach den §§ 32a, 32b, 34, 34a und 34b" ... den §§ 32a, 32b, 34 und 34b" durch die Angabe nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b" ersetzt. 25. § 35 wird wie folgt geändert: a) ...
Wachstumschancengesetz
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Artikel 3 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... die Gewinne der Freibetrag nach § 16 Absatz 4 oder die Steuerermäßigung nach § 34 Absatz 3 in Anspruch genommen wird oder es sich um Gewinne im Sinne des § 18 Absatz 1 Nummer 4 ...
Artikel 5 WaChaG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Absatz 4 Satz 2 werden die Wörter „sind für die zu besteuernden Arbeitslöhne § 34 Absatz 1 und § 39b Absatz 3 Satz 9 und 10 entsprechend anzuwenden" durch die Wörter ... anzuwenden" durch die Wörter „ist für die zu besteuernden Arbeitslöhne § 34 Absatz 1 entsprechend anzuwenden" ersetzt. 2. § 39b Absatz 3 Satz 9 und 10 wird ... 46 Absatz 2 Nummer 5 werden die Wörter „für einen sonstigen Bezug im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und 4 nach § 39b Absatz 3 Satz 9 oder" gestrichen. 5. § 50 Absatz 2 Satz 2 ... wird angefügt: „d) wenn außerordentliche Einkünfte im Sinne des § 34 Absatz 1 und 2 Nummer 2 und 4 bezogen worden sind und in diesem Zusammenhang die Veranlagung zur Einkommensteuer beantragt wird ...
Zweites Familienentlastungsgesetz (2. FamEntlastG)
G. v. 01.12.2020 BGBl. I S. 2616; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 02.06.2021 BGBl. I S. 1259
Artikel 1 2. FamEntlastG Änderung des Einkommensteuergesetzes
... Einkommen. Sie beträgt im Veranlagungszeitraum 2021 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 9.744 Euro ...
Artikel 2 2. FamEntlastG Weitere Änderung des Einkommensteuergesetzes (vom 09.06.2021)
... Sie beträgt ab dem Veranlagungszeitraum 2022 vorbehaltlich der §§ 32b, 32d, 34 , 34a, 34b und 34c jeweils in Euro für zu versteuernde Einkommen 1. bis 9.984 Euro ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Gesetz über steuerliche Maßnahmen bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken
G. v. 11.04.1967 BGBl. I S. 403; aufgehoben durch Artikel 24 G. v. 19.04.2006 BGBl. I S. 894
§ 3 KohleStillG Veräußerungsgewinn bei der Stillegung von Steinkohlenbergwerken
... für Veräußerungsgewinne Absatz 1 in Anspruch genommen, so ist insoweit § 34 des Einkommensteuergesetzes nicht anzuwenden. (5) Die Bildung der Rücklage nach ...
Investmentsteuergesetz (InvStG)
Artikel 2 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676, 2724; aufgehoben durch Artikel 11 G. v. 19.07.2016 BGBl. I S. 1730
§ 4 InvStG Ausländische Einkünfte (vom 27.07.2016)
... einschließlich der ausländischen Einkünfte, nach den §§ 32a, 32b, 34 , 34a und 34b des Einkommensteuergesetzes ergibt, auf die ausländischen Einkünfte ...
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