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§ 47 - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 28.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 377
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
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§ 47 Handelstage



(1) Für die Berechnung der Mitteilungs- und Veröffentlichungsfristen nach diesem Abschnitt gelten als Handelstage alle Kalendertage, die nicht Sonnabende, Sonntage oder zumindest in einem Land landeseinheitliche gesetzlich anerkannte Feiertage sind.

(2) Die Bundesanstalt stellt im Internet unter ihrer Adresse einen Kalender der Handelstage zur Verfügung.





 

Frühere Fassungen von § 47 WpHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 20.01.2007Artikel 1 Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
vom 05.01.2007 BGBl. I S. 10
aktuellvor 20.01.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 47 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 47 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

EMIR-Ausführungsgesetz
G. v. 13.02.2013 BGBl. I S. 174
Artikel 2 EMIR-AG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... bestimmter Pflichten der Verordnung (EU) Nr. 648/2012". e) Nach der Angabe zu § 47 wird die folgende Angabe angefügt: „§ 48 Übergangsvorschriften ...

Gesetz zur Vorbeugung gegen missbräuchliche Wertpapier- und Derivategeschäfte
G. v. 21.07.2010 BGBl. I S. 945; zuletzt geändert durch Artikel 20 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 1 WpMiVoG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... oder unterschreiten, sind bis zum Ablauf des nächsten Handelstages im Sinne des § 30 Absatz 1 durch ihren Inhaber der Bundesanstalt, auf zwei Nachkommastellen gerundet, ...

Transparenzrichtlinie-Umsetzungsgesetz (TUG)
G. v. 05.01.2007 BGBl. I S. 10
Artikel 1 TUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Nach der Angabe zu § 29a wird folgende Angabe eingefügt: „§ 30 Handelstage". k) Nach der Angabe zu § 30 werden folgende Angaben ... „§ 30 Handelstage". k) Nach der Angabe zu § 30 werden folgende Angaben eingefügt: „Abschnitt 5a Notwendige Informationen ... nach Absatz 3 zu erlassen." 18. Nach § 29 wird folgender neuer § 30 eingefügt: „§ 30 Handelstage (1) Für die Berechnung ... 18. Nach § 29 wird folgender neuer § 30 eingefügt: „§ 30 Handelstage (1) Für die Berechnung der Mitteilungs- und ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
... der Bundesanstalt § 46 Befreiungen; Verordnungsermächtigung § 47 Handelstage Abschnitt 7 Notwendige Informationen für die Wahrnehmung von Rechten ... „§ 40 Absatz 1 Satz 1" ersetzt. 48. Der bisherige § 30 wird § 47 . 49. Abschnitt 5a wird Abschnitt 7. 50. § 30a wird § 48 und in ... des Gesetzes vom 5. Januar 2007 (BGBl. I S. 10)" ersetzt. 142. Der bisherige § 47 wird § 133 und wie folgt gefasst: „§ 133 Anwendungsbestimmung für ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Netto-Leerverkaufspositionsverordnung (NLPosV)
V. v. 08.03.2012 BGBl. I S. 454; aufgehoben durch § 15 V. v. 17.12.2012 BGBl. I S. 2699
§ 1 NLPosV Anwendungsbereich
...  (2) Handelstage im Sinne dieser Verordnung sind die Handelstage gemäß § 30 des ...