Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 67 - Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)

neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2708; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 06.05.2024 BGBl. 2024 I Nr. 149
Geltung ab 01.01.1995; FNA: 4110-4 Börsenvorschriften
| |

§ 67 Kunden; Verordnungsermächtigung



(1) Kunden im Sinne dieses Gesetzes sind alle natürlichen oder juristischen Personen, für die Wertpapierdienstleistungsunternehmen Wertpapierdienstleistungen oder Wertpapiernebendienstleistungen erbringen oder anbahnen.

(2) 1Professionelle Kunden im Sinne dieses Gesetzes sind Kunden, die über ausreichende Erfahrungen, Kenntnisse und Sachverstand verfügen, um ihre Anlageentscheidungen zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen beurteilen zu können. 2Professionelle Kunden im Sinne des Satzes 1 sind

1.
Unternehmen, die als

a)
Wertpapierdienstleistungsunternehmen,

b)
sonstige zugelassene oder beaufsichtigte Finanzinstitute,

c)
Versicherungsunternehmen,

d)
Organismen für gemeinsame Anlagen und ihre Verwaltungsgesellschaften,

e)
Pensionsfonds und ihre Verwaltungsgesellschaften,

f)
Börsenhändler und Warenderivatehändler,

g)
sonstige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit nicht von den Buchstaben a bis f erfasst wird,

im Inland oder Ausland zulassungs- oder aufsichtspflichtig sind, um auf den Finanzmärkten tätig werden zu können;

2.
nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige Unternehmen, die mindestens zwei der drei nachfolgenden Merkmale überschreiten:

a)
20.000.000 Euro Bilanzsumme,

b)
40.000.000 Euro Umsatzerlöse,

c)
2.000.000 Euro Eigenmittel;

3.
nationale und regionale Regierungen sowie Stellen der öffentlichen Schuldenverwaltung auf nationaler oder regionaler Ebene;

4.
Zentralbanken, internationale und überstaatliche Einrichtungen wie die Weltbank, der Internationale Währungsfonds, die Europäische Zentralbank, die Europäische Investmentbank und andere vergleichbare internationale Organisationen;

5.
andere nicht im Sinne der Nummer 1 zulassungs- oder aufsichtspflichtige institutionelle Anleger, deren Haupttätigkeit in der Investition in Finanzinstrumente besteht, und Einrichtungen, die die Verbriefung von Vermögenswerten und andere Finanzierungsgeschäfte betreiben.

3Sie werden in Bezug auf alle Finanzinstrumente, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen als professionelle Kunden angesehen.

(3) Privatkunden im Sinne dieses Gesetzes sind Kunden, die keine professionellen Kunden sind.

(4) 1Geeignete Gegenparteien sind Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 Nummer 1 Buchstabe a bis e sowie Einrichtungen nach Absatz 2 Nummer 3 und 4. 2Den geeigneten Gegenparteien stehen gleich

1.
Unternehmen im Sinne des Absatzes 2 Nummer 2 mit Sitz im In- oder Ausland,

2.
Unternehmen mit Sitz in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, die nach dem Recht des Herkunftsmitgliedstaates als geeignete Gegenparteien im Sinne des Artikels 30 Absatz 3 Satz 1 der Richtlinie 2014/65/EU anzusehen sind,

wenn diese zugestimmt haben, für alle oder einzelne Geschäfte als geeignete Gegenpartei behandelt zu werden.

(5) 1Ein professioneller Kunde kann mit dem Wertpapierdienstleistungsunternehmen eine Einstufung als Privatkunde vereinbaren. 2Die Vereinbarung über die Änderung der Einstufung bedarf der Schriftform. 3Soll die Änderung nicht alle Wertpapierdienstleistungen, Wertpapiernebendienstleistungen und Finanzinstrumente betreffen, ist dies ausdrücklich festzulegen. 4Ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss professionelle Kunden im Sinne des Absatzes 2 Satz 2 Nummer 2 und des Absatzes 6 am Anfang einer Geschäftsbeziehung darauf hinweisen, dass sie als professionelle Kunden eingestuft sind und die Möglichkeit einer Änderung der Einstufung nach Satz 1 besteht. 5Hat ein Wertpapierdienstleistungsunternehmen Kunden vor dem 1. November 2007 auf der Grundlage eines Bewertungsverfahrens, das auf den Sachverstand, die Erfahrungen und Kenntnisse der Kunden abstellt, im Sinne des Absatzes 2 Satz 1 eingestuft, hat die Einstufung nach dem 1. November 2007 Bestand. 6Diese Kunden sind über die Voraussetzungen der Einstufung nach den Absätzen 2 und 5 und die Möglichkeit der Änderung der Einstufung nach Absatz 5 Satz 4 zu informieren.

(6) 1Ein Privatkunde kann auf Antrag oder durch Festlegung des Wertpapierdienstleistungsunternehmens als professioneller Kunde eingestuft werden. 2Der Änderung der Einstufung hat eine Bewertung durch das Wertpapierdienstleistungsunternehmen vorauszugehen, ob der Kunde aufgrund seiner Erfahrungen, Kenntnisse und seines Sachverstandes in der Lage ist, generell oder für eine bestimmte Art von Geschäften eine Anlageentscheidung zu treffen und die damit verbundenen Risiken angemessen zu beurteilen. 3Eine Änderung der Einstufung kommt nur in Betracht, wenn der Privatkunde mindestens zwei der drei folgenden Kriterien erfüllt:

1.
der Kunde hat an dem Markt, an dem die Finanzinstrumente gehandelt werden, für die er als professioneller Kunde eingestuft werden soll, während des letzten Jahres durchschnittlich zehn Geschäfte von erheblichem Umfang im Quartal getätigt;

2.
der Kunde verfügt über Bankguthaben und Finanzinstrumente im Wert von mehr als 500.000 Euro;

3.
der Kunde hat mindestens für ein Jahr einen Beruf am Kapitalmarkt ausgeübt, der Kenntnisse über die in Betracht kommenden Geschäfte, Wertpapierdienstleistungen und Wertpapiernebendienstleistungen voraussetzt.

4Das Wertpapierdienstleistungsunternehmen muss den Privatkunden schriftlich darauf hinweisen, dass mit der Änderung der Einstufung die Schutzvorschriften dieses Gesetzes für Privatkunden nicht mehr gelten. 5Der Kunde muss schriftlich bestätigen, dass er diesen Hinweis zur Kenntnis genommen hat. 6Informiert ein professioneller Kunde im Sinne des Satzes 1 oder des Absatzes 2 Satz 2 Nr. 2 das Wertpapierdienstleistungsunternehmen nicht über alle Änderungen, die seine Einstufung als professioneller Kunde beeinflussen können, begründet eine darauf beruhende fehlerhafte Einstufung keinen Pflichtverstoß des Wertpapierdienstleistungsunternehmens.

(7) 1Das Bundesministerium der Finanzen kann durch Rechtsverordnung, die nicht der Zustimmung des Bundesrates bedarf, nähere Bestimmungen erlassen zu den Vorgaben an eine Einstufung gemäß Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 und zu den Kriterien, dem Verfahren und den organisatorischen Vorkehrungen bei einer Änderung oder Beibehaltung der Einstufung nach den Absätzen 5 und 6. 2Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch Rechtsverordnung auf die Bundesanstalt übertragen.





 

Frühere Fassungen von § 67 WpHG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 03.01.2018Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 25.06.2017Artikel 3 Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
vom 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
aktuell vorher 01.11.2007Artikel 1 Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
vom 16.07.2007 BGBl. I S. 1330
aktuell vorher 20.07.2007Artikel 1 Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
vom 16.07.2007 BGBl. I S. 1330
aktuellvor 20.07.2007früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 67 WpHG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 67 WpHG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in WpHG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 2 WpHG Begriffsbestimmungen (vom 01.01.2024)
... Der Finanzportfolioverwaltung gleichgestellt ist hinsichtlich der §§ 63 bis 83 und 85 bis 92 dieses Gesetzes sowie des Artikels 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. ...
§ 18 WpHG Zusammenarbeit mit zuständigen Stellen im Ausland; Verordnungsermächtigung (vom 10.11.2021)
... Nr. 600/2014, der Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach den §§ 63 bis 83 oder entsprechender ausländischer Vorschriften durch eine Zweigniederlassung im Sinne ...
§ 63 WpHG Allgemeine Verhaltensregeln; Verordnungsermächtigung *) (vom 28.11.2021)
... erfolgen und 2. unter Berücksichtigung der Einstufung des Kunden im Sinne des § 67 so detailliert sein, dass der Kunde in die Lage versetzt wird, seine Entscheidung über die ...
§ 65b WpHG Veräußerung nachrangiger berücksichtigungsfähiger Verbindlichkeiten und relevanter Kapitalinstrumente an Privatkunden (vom 28.12.2020)
... nach § 2 Absatz 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes an Privatkunden nach § 67 Absatz 3 nur mit einer Mindeststückelung von 50.000 Euro veräußert werden. ... Verordnung (EU) Nr. 575/2013 gilt Satz 1 mit der Maßgabe, dass diese an Privatkunden nach § 67 Absatz 3 nur mit einer Mindeststückelung von 25.000 Euro veräußert werden dürfen. ...
§ 68 WpHG Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien; Verordnungsermächtigung (vom 28.11.2021)
... und dem Inhalt einer Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 2 und zur Art und Weise der Zustimmung nach § 67 Absatz 4 Satz 2 ergeben sich aus Artikel 71 der Delegierten Verordnung (EU) ...
§ 96 WpHG Strukturierte Einlagen (vom 03.01.2018)
... §§ 63 und 64, mit Ausnahme von § 64 Absatz 2, § 67 Absatz 4 , die §§ 68 bis 71, 80 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 und Absatz 7 bis 13, § 81 ...
 
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot

Stammnormen
Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV)
V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3566; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.09.2022 BGBl. I S. 1603
Sonstige
Erste Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung
V. v. 21.11.2007 BGBl. I S. 2602
 
Zitat in folgenden Normen

Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV)
Artikel 1 V. v. 02.05.2012 BGBl. I S. 1006; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 17.04.2023 BGBl. 2023 I Nr. 103
§ 18 FinVermV Anfertigung einer Geeignetheitserklärung (vom 01.08.2020)
... Der Gewerbetreibende muss dem Anleger, der Privatkunde im Sinne des § 67 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes ist, auf einem dauerhaften Datenträger vor Vertragsschluss eine Erklärung über die ...

Kapitalanlagegesetzbuch (KAGB)
Artikel 1 G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981; zuletzt geändert durch Artikel 46 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
§ 5 KAGB Zuständige Behörde; Aufsicht; Anordnungsbefugnis; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2022)
... § 20 Absatz 2 Nummer 1 bis 3 und Absatz 3 Nummer 2 bis 5 erbringt, gelten die §§ 63 bis 68, 70, 80, 82 Absatz 1 bis 9 und 13, die §§ 83 und 84 des Wertpapierhandelsgesetzes ...
§ 51 KAGB Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-OGAW-Verwaltungsgesellschaften (vom 02.08.2021)
... des § 20 Absatz 2 Nummer 1, 2, 3 oder 4 erbringen, sind darüber hinaus §§ 63 bis 68, 70, 82 Absatz 1 bis 9 und 13 und § 83 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie § 18 ...
§ 54 KAGB Zweigniederlassung und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-AIF-Verwaltungsgesellschaften im Inland (vom 02.08.2021)
... Artikels 6 Absatz 4 der Richtlinie 2011/61/EU erbringen, sind darüber hinaus §§ 63 bis 68, 70, 82 Absatz 1 bis 9 und 13 und § 83 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie § 18 ...

Kreditwesengesetz (KWG)
neugefasst durch B. v. 09.09.1998 BGBl. I S. 2776; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 53s KWG Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 32 (vom 15.12.2023)
... von der besonderen Genehmigung umfasst ist. (2) Privatkunden im Sinne des § 67 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes , die auf Grund einer Ausnahme nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/858 als Mitglied ...

Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)
V. v. 17.01.2018 BGBl. I S. 140; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.12.2019 BGBl. I S. 2637
§ 2 WpDPV Fehler, Mangel, sonstige Erkenntnisse
... Absatz 1 bis 6 und 10 Satz 3, § 64 Absatz 3 Satz 2, Absatz 5, 6 Satz 2, Absatz 7 und 8, den §§ 67 , 70 Absatz 1 Satz 2, nach § 72 Absatz 1 bis 3, 6 bis 8, den §§ 74, 75 Absatz 1 bis ...
§ 11 WpDPV Verhaltenspflichten, Organisationspflichten und Aufzeichnungspflichten
... der Handelspflichten nach Artikel 23 der Verordnung (EU) Nr. 600/2014; 16. die nach den §§ 67 , 69 Absatz 1 und § 80 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie nach den Artikeln 21 und 22 der ...
Anlage WpDPV (zu § 18 Absatz 1) Ausfüllhinweise für den Fragebogen gemäß § 18 Absatz 1 WpDPV *) (vom 01.01.2020)
...  (EU) 2017/565 Geeignetheits- und Angemessenheitsbeurteilung und Geeignetheitserklärung 6 § 67 WpHG ; Art. 45 Del. VO (EU) 2017/565; § 2 WpDVerOV Einstufung der Kunden und Vereinbarung ...

Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und -Organisationsverordnung (WpDVerOV)
V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3566; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 30.09.2022 BGBl. I S. 1603
§ 1 WpDVerOV Anwendungsbereich
... betrifft a) die Vorgaben an eine Einstufung als professioneller Kunde im Sinne des § 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Wertpapierhandelsgesetzes, b) die Kriterien, das Verfahren und die ... Vorkehrungen bei einer Einstufung eines professionellen Kunden als Privatkunde nach § 67 Absatz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes und eines Privatkunden als professioneller Kunde nach § 67 ... 67 Absatz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes und eines Privatkunden als professioneller Kunde nach § 67 Absatz 6 des Wertpapierhandelsgesetzes, 2. die allgemeinen Verhaltensregeln, a) ...
§ 2 WpDVerOV Kunden (vom 01.01.2024)
... Grundsätze aufstellen, Verfahren einrichten und Maßnahmen ergreifen, um Kunden nach § 67 des Wertpapierhandelsgesetzes einzustufen und die Einstufung professioneller Kunden aus begründetem Anlass ... (2) Die Einstufung eines Privatkunden als professioneller Kunde nach § 67 Absatz 6 Satz 1 erste Alternative des Wertpapierhandelsgesetzes darf nur erfolgen, wenn der Kunde 1. gegenüber dem ... Beabsichtigt das Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einen Kunden nach § 67 Absatz 6 Satz 1 zweite Alternative des Wertpapierhandelsgesetzes als professionellen Kunden einzustufen, gilt Satz 1 entsprechend mit der Maßgabe, dass der ... Bei rechtsfähigen Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die die Kriterien des § 67 Absatz 2 Satz 2 Nummer 2 des Wertpapierhandelsgesetzes nicht erfüllen, ist es für die Änderung der Einstufung nach § 67 Absatz 6 Satz ... nicht erfüllen, ist es für die Änderung der Einstufung nach § 67 Absatz 6 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes ausreichend, wenn die in § 67 Absatz 6 Satz 3 Nummer 1 oder 3 des Wertpapierhandelsgesetzes ... Einstufung nach § 67 Absatz 6 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes ausreichend, wenn die in § 67 Absatz 6 Satz 3 Nummer 1 oder 3 des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Kriterien durch eine von der Gesellschaft benannte Person erfüllt werden, die dazu ... August 2001 (BAnz. S. 19.217) durchgeführte Kundeneinstufung entspricht den Anforderungen des § 67 Absatz 5 Satz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes . Die Information nach § 67 Absatz 5 Satz 6 des Wertpapierhandelsgesetzes kann in ... des § 67 Absatz 5 Satz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes. Die Information nach § 67 Absatz 5 Satz 6 des Wertpapierhandelsgesetzes kann in standardisierter Form ...

Wertpapierinstitutsgesetz (WpIG)
Artikel 1 G. v. 12.05.2021 BGBl. I S. 990; zuletzt geändert durch Artikel 7 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
§ 78b WpIG Ausnahmen von der Erlaubnispflicht nach § 15 (vom 15.12.2023)
... von der besonderen Genehmigung umfasst ist. (2) Privatkunden im Sinne des § 67 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes , die aufgrund einer Ausnahme nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/858 als Mitglied ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 14.05.2013 BGBl. I S. 1264
Anhang 3. WpDPVÄndV
... 31 Abs. 7 WpHG       6 § 31a WpHG § 2 WpDVerOV Einstufung der Kunden und Vereinbarung über die Ein- ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2499
Anhang 2. WpDPVÄndV (zu Artikel 1 Nr. 8)
... 31 Abs. 7 WpHG       6 § 31a WpHG § 2 WpDVerOV Einstufung der Kunden und Vereinbarung über die Ein- ...
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetz
G. v. 05.04.2011 BGBl. I S. 538; zuletzt geändert durch Artikel 21 G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2481
Artikel 1 AnlSVG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... 1 oder Dokument gemäß Absatz 3a Satz 3 muss professionellen Kunden im Sinne des § 31a Absatz 2 nicht zur Verfügung gestellt werden."  ...

Dritte Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 14.05.2013 BGBl. I S. 1264
Artikel 1 3. WpDPVÄndV
...  a) der Gesamtzahl der ausgeführten Orders von Privatkunden gemäß § 31a Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes, die auf einer Anlageberatung gemäß § 2 ... im Sinne des § 32 des Wertpapierhandelsgesetzes; 9. die nach den §§ 31a und 31c Absatz 1 sowie § 33 des Wertpapierhandelsgesetzes erforderlichen Vorkehrungen und ...

Finanzmarktrichtlinie-Umsetzungsgesetz
G. v. 16.07.2007 BGBl. I S. 1330; zuletzt geändert durch Artikel 19a Nr. 4 G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 FRUG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... Nach der Angabe zu § 31 werden folgende Angaben eingefügt: „§ 31a Kunden § 31b Geschäfte mit geeigneten Gegenparteien § 31c ... nach dem Investmentgesetz erteilt wurde, gelten ausschließlich die §§ 31, 31a , 31b, 31d, 33, 33a, 33b, 34 und 34a entsprechend, wenn sie Dienstleistungen im Sinne des § 2 ... nach § 9, der Verhaltens-, Organisations- und Transparenzpflichten nach den §§ 31 bis 34 oder entsprechender ausländischer Vorschriften durch eine Zweigniederlassung im Sinne ... berichten. (9) Bei professionellen Kunden im Sinne des § 31a Abs. 2 ist das Wertpapierdienstleistungsunternehmen im Rahmen seiner Pflichten nach Absatz 4 ... durch die Wörter „Absatz 1 Nr. 1 und die Absätze 2 bis 9 sowie die §§ 31a , 31b, 31d und 31e" ersetzt, nach dem Wort „gelten" das Wort ... Bundesanstalt übertragen." 17. Nach § 31 werden folgende §§ 31a bis 31h angefügt: „§ 31a Kunden (1) Kunden im Sinne dieses ... Nach § 31 werden folgende §§ 31a bis 31h angefügt: „§ 31a Kunden (1) Kunden im Sinne dieses Gesetzes sind alle natürlichen oder ... Inhalt einer Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 2 und die Art und Weise der Zustimmung nach § 31a Abs. 4 Satz 2. Das Bundesministerium der Finanzen kann die Ermächtigung durch ... darf die Finanzportfolioverwaltung für Privatkunden im Sinne des § 31a Abs. 3 nur dann an ein Unternehmen mit Sitz in einem Drittstaat auslagern, wenn 1. das ... Richtlinie (ABl. EU Nr. L 241 S. 26)" und die Wörter „nach den §§ 31 bis 33" durch die Wörter „dieses Abschnitts" ersetzt. 26. § 36 ...
Artikel 14 FRUG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... treten in Kraft: 1. Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe e, 2. Artikel 1 Nr. 17 § 31a Abs. 8, § 31b Abs. 2 und § 31c Abs. 3, 3. Artikel 1 Nr. 20 § 33 Abs. ...

Gesetz zur Einführung von Sondervorschriften für die Sanierung und Abwicklung von zentralen Gegenparteien und zur Anpassung des Wertpapierhandelsgesetzes an die Unterrichtungs- und Nachweispflichten nach den Artikeln 4a und 10 der Verordnung (EU) Nr. 648/2012
G. v. 19.03.2020 BGBl. I S. 529
Artikel 2 CCP-RR-UG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
...  „Der Finanzportfolioverwaltung gleichgestellt ist hinsichtlich der §§ 63 bis 83 und 85 bis 92 dieses Gesetzes sowie des Artikels 20 Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. ... 4. In § 3 Absatz 3 Satz 2 werden die Wörter „§§ 22, 63 bis 83 und 85 bis 92" durch die Wörter „§§ 63 bis 83 und 85 bis 92 sowie ...

Gesetz zur Fortentwicklung des Pfandbriefrechts
G. v. 20.03.2009 BGBl. I S. 607
Artikel 3 PfandBFEG Änderung des Wertpapierhandelsgesetzes
... „Der Finanzportfolioverwaltung gleichgestellt ist hinsichtlich der §§ 9, 31 bis 34 und 34b bis 36b dieses Gesetzes sowie der Artikel 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. 1287/2006 ...

Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/73/EU und zur Änderung des Börsengesetzes
G. v. 26.06.2012 BGBl. I S. 1375
Artikel 1 ProspRLUGuaÄndG Änderung des Wertpapierprospektgesetzes
... Einstufung als Privatkunde professionelle Kunden oder geeignete Gegenparteien im Sinne des § 31a Absatz 2 oder 4 des Wertpapierhandelsgesetzes sind, oder die gemäß § 31a Absatz 5 ... § 31a Absatz 2 oder 4 des Wertpapierhandelsgesetzes sind, oder die gemäß § 31a Absatz 5 Satz 1 oder Absatz 7 des Wertpapierhandelsgesetzes auf Antrag als solche eingestuft ... auf Antrag als solche eingestuft worden sind oder gemäß § 31a Absatz 6 Satz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes weiterhin als professionelle Kunden behandelt ... Emittenten oder Anbietern auf Anfrage unverzüglich ihre Einstufung dieses Kunden nach § 31a des Wertpapierhandelsgesetzes mitzuteilen." 22. § 35 wird wie folgt ...

Investmentänderungsgesetz
G. v. 21.12.2007 BGBl. I S. 3089
Artikel 1 InvÄndG Änderung des Investmentgesetzes
... von § 7 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 erbringen, § 31 Abs. 1 bis 9 und 11 sowie die §§ 31a , 31b, 31d, 33a, 34 und 34a Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes und § 18 des Gesetzes ... 7 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 erbracht werden, § 31 Abs. 1 bis 9 und 11 sowie die §§ 31a , 31b, 31d, 33a, 34 und 34a Abs. 3 des Wertpapierhandelsgesetzes entsprechend." 19. ...

OGAW-IV-Umsetzungsgesetz (OGAW-IV-UmsG)
G. v. 22.06.2011 BGBl. I S. 1126
Artikel 1 OGAW-IV-UmsG Änderung des Investmentgesetzes
... 3 und 4 erbringen, sind darüber hinaus § 31 Absatz 1 bis 9 und 11 sowie die §§ 31a , 31b, 31d, 33a, 34, 34a Absatz 3 und § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie § 18 des ...

Zukunftsfinanzierungsgesetz (ZuFinG)
G. v. 11.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 354
Artikel 20 ZuFinG Änderung des Kreditwesengesetzes
... von der besonderen Genehmigung umfasst ist. (2) Privatkunden im Sinne des § 67 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes , die auf Grund einer Ausnahme nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/858 als Mitglied ...
Artikel 28 ZuFinG Änderung des Wertpapierinstitutsgesetzes
... von der besonderen Genehmigung umfasst ist. (2) Privatkunden im Sinne des § 67 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes , die aufgrund einer Ausnahme nach Artikel 4 Absatz 2 der Verordnung (EU) 2022/858 als Mitglied ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung
V. v. 09.10.2019 BGBl. I S. 1434
Artikel 1 2. FinVermVÄndV
...  (1) Der Gewerbetreibende muss dem Anleger, der Privatkunde im Sinne des § 67 Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes ist, auf einem dauerhaften Datenträger vor Vertragsschluss eine Erklärung über die ...

Zweite Verordnung zur Änderung der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung
V. v. 24.10.2007 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 2. WpDPVÄndV
... der in Abschnitt 6, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 31 Abs. 11, § 31a Abs. 8, § 31b Abs. 2, § 31c Abs. 3, § 33 Abs. 4, § 33a Abs. 9, § 34 Abs. ... Verhaltensregeln nach § 31 Abs. 2, § 31 Abs. 4 Satz 3, § 31 Abs. 5 Satz 3, § 31a , § 33 Abs. 1 Satz 2 Nr. 2 und 3, § 33 Abs. 3 Satz 1, § 33a Abs. 7, § 34a Abs. ... im Sinne des § 32 des Wertpapierhandelsgesetzes; 9. die nach den §§ 31a und 31c Abs. 1 sowie § 33 des Wertpapierhandelsgesetzes erforderlichen Vorkehrungen und ... Pflichten zu berichten, die sich aus einer Rechtsverordnung nach § 31 Abs. 11, § 31a Abs. 8, § 31b Abs. 2, § 31c Abs. 3, § 33 Abs. 4, § 33a Abs. 9, § 34 Abs. ...

Zweites Finanzmarktnovellierungsgesetz (2. FiMaNoG)
G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 17.07.2017 BGBl. I S. 2446
Artikel 3 2. FiMaNoG Weitere Änderungen des Wertpapierhandelsgesetzes (vom 22.07.2017)
...  § 66 Ausnahmen für Immobiliar-Verbraucherdarlehensverträge § 67 Kunden; Verordnungsermächtigung § 68 Geschäfte mit geeigneten ... 9, 31 bis 34 und 34b bis 36b" durch die Wörter „§§ 22, 63 bis 83 und 85 bis 92" und die Wörter „Artikel 7 und 8 der Verordnung (EG) Nr. ... von einer Ausnahme nach Absatz 1 Nummer 9 oder 10 Gebrauch machen, gelten die §§ 22, 63 bis 83 und 85 bis 92 entsprechend." e) Folgender ... erfolgen und 2. unter Berücksichtigung der Einstufung des Kunden im Sinne des § 67 so detailliert sein, dass der Kunde in die Lage versetzt wird, seine Entscheidung über die ... ausgezahlt, refinanziert oder abgelöst werden kann." 66. § 31a wird § 67 und wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden ein Semikolon und das Wort ... und dem Inhalt einer Vereinbarung nach Absatz 1 Satz 2 und zur Art und Weise der Zustimmung nach § 67 Absatz 4 Satz 2 ergeben sich aus Artikel 71 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/565." 68. § ... Einlagen Die §§ 63 und 64, mit Ausnahme von § 64 Absatz 2, § 67 Absatz 4, die §&sec t; 68 bis 71, 80 Absatz 1 Satz 2 Nummer 2 und 3 und Absatz 7 bis 13, § 81 Absatz 1 bis 4, ...
 
Zitate in aufgehobenen Titeln

Investment-Prüfungsberichtsverordnung (InvPrüfbV)
V. v. 15.12.2008 BGBl. I S. 2467; aufgehoben durch § 48 V. v. 24.07.2013 BGBl. I S. 2777
§ 22 InvPrüfbV Besondere Anforderungen an die Prüfung von Dienstleistungen und Nebendienstleistungen
... nach § 31d des Wertpapierhandelsgesetzes; 4. die nach den §§ 31a und 33 des Wertpapierhandelsgesetzes erforderlichen Vorkehrungen und Maßnahmen sowie die ...

Investmentgesetz (InvG)
Artikel 1 G. v. 15.12.2003 BGBl. I S. 2676; aufgehoben durch Artikel 2a G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
§ 5 InvG Aufsicht, Anordnungsbefugnis (vom 01.07.2011)
... im Sinne des § 7 Abs. 2 Nr. 1, 3 und 4 erbringt, gelten die §§ 31 bis 31b, § 31d sowie die §§ 33 bis 34a des Wertpapierhandelsgesetzes ...
§ 13 InvG Inländische Zweigniederlassungen und grenzüberschreitender Dienstleistungsverkehr von EU-Verwaltungsgesellschaften (vom 01.01.2012)
... 3 und 4 erbringen, sind darüber hinaus § 31 Absatz 1 bis 9 und 11 sowie die §§ 31a , 31b, 31d, 33a, 34, 34a Absatz 3 und § 36 des Wertpapierhandelsgesetzes sowie § 18 des ...

Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung (WpDPV)
V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3515; aufgehoben durch § 22 V. v. 17.01.2018 BGBl. I S. 140
§ 1 WpDPV Geltungsbereich (vom 22.07.2013)
... der in Abschnitt 6, auch in Verbindung mit einer Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 11, § 31a Absatz 8, § 31b Absatz 2, § 31c Absatz 3, § 33 Absatz 4, § 33a Absatz 9, ...
§ 2 WpDPV Begriffsbestimmungen (vom 01.06.2013)
... Absatz 2, § 31 Absatz 4 Satz 3, § 31 Absatz 4a Satz 1, § 31 Absatz 5 Satz 3, § 31a , § 33 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1, 2, 3, 3a und 4, § 33 Absatz 3 Satz 1, § 33a Absatz ...
§ 6 WpDPV Besondere Anforderungen an den Prüfungsbericht (vom 22.07.2013)
...  a) der Gesamtzahl der ausgeführten Orders von Privatkunden gemäß § 31a Absatz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes, die auf einer Anlageberatung gemäß § 2 ... im Sinne des § 32 des Wertpapierhandelsgesetzes; 9. die nach den §§ 31a und 31c Absatz 1 sowie § 33 des Wertpapierhandelsgesetzes erforderlichen Vorkehrungen und ... Pflichten zu berichten, die sich aus einer Rechtsverordnung nach § 31 Absatz 11, § 31a Absatz 8, § 31b Absatz 2, § 31c Absatz 3, § 33 Absatz 4, § 33a Absatz 9, ...
Anlage WpDPV (zu § 5 Absatz 6) Fragebogen gemäß § 5 Absatz 6 WpDPV (vom 01.06.2013)
...  § 31 Abs. 7 WpHG 6 § 31a WpHG § 2 WpDVerOV Einstufung der Kunden und Vereinbarung über die Ein- ...

Wertpapierdienstleistungs-Verhaltens- und Organisationsverordnung (WpDVerOV)
V. v. 20.07.2007 BGBl. I S. 1432; aufgehoben durch § 14 V. v. 17.10.2017 BGBl. I S. 3566
Eingangsformel WpDVerOV
... Grund des § 31 Abs. 11 Satz 1, des § 31a Abs. 8 Satz 1, des § 31b Abs. 2 Satz 1, des § 31c Abs. 3 Satz 1, des § 33 Abs. 4 ... 1998 (BGBl. I S. 2708), von denen § 31 Abs. 11 durch Artikel 1 Nr. 16 Buchstabe e, § 31a Abs. 8, § 31b Abs. 2 und § 31c Abs. 3 jeweils durch Artikel 1 Nr. 17, § 33 Abs. 4 ...
§ 1 WpDVerOV Anwendungsbereich (vom 01.08.2014)
...  a) die Vorgaben an eine Einstufung als professioneller Kunde im Sinne des § 31a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes, b) das Verfahren und die ... Wertpapierdienstleistungsunternehmen bei der Änderung der Einstufung des Kunden nach § 31a Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes, c) die Kriterien, das Verfahren und die ... Vorkehrungen bei einer Einstufung eines professionellen Kunden als Privatkunde nach § 31a Abs. 6 des Wertpapierhandelsgesetzes und eines Privatkunden als professioneller Kunde nach § ... Abs. 6 des Wertpapierhandelsgesetzes und eines Privatkunden als professioneller Kunde nach § 31a Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes, 2. organisatorische Vorkehrungen und Verfahren ... Wertpapierhandelsgesetzes, b) der Zustimmung, als geeignete Gegenpartei nach § 31a Abs. 4 Satz 2 des Wertpapierhandelsgesetzes behandelt zu werden, 3. die allgemeinen ...
§ 2 WpDVerOV Kunden (vom 29.11.2007)
... Grundsätze aufstellen, Verfahren einrichten und Maßnahmen ergreifen, um Kunden nach § 31a des Wertpapierhandelsgesetzes einzustufen und die Einstufung professioneller Kunden aus begründetem Anlass ... (2) Die Einstufung eines Privatkunden als professioneller Kunde nach § 31a Abs. 7 Satz 1 erste Alternative des Wertpapierhandelsgesetzes darf nur erfolgen, wenn der Kunde 1. ... hat. Beabsichtigt das Wertpapierdienstleistungsunternehmen, einen Kunden nach § 31a Abs. 7 Satz 1 zweite Alternative des Wertpapierhandelsgesetzes als professionellen Kunden einzustufen, gilt Satz ... muss. (3) Bei Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften, die die Kriterien des § 31a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2 des Wertpapierhandelsgesetzes nicht erfüllen, ist es für die Änderung der Einstufung nach § 31a Abs. 7 Satz ... nicht erfüllen, ist es für die Änderung der Einstufung nach § 31a Abs. 7 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes ausreichend, wenn die in § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 oder 3 des Wertpapierhandelsgesetzes ... Einstufung nach § 31a Abs. 7 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes ausreichend, wenn die in § 31a Abs. 7 Satz 3 Nr. 1 oder 3 des Wertpapierhandelsgesetzes genannten Kriterien durch eine von der Gesellschaft benannte Person erfüllt werden, die ... mit einer geeigneten Gegenpartei eine Änderung der Einstufung nach § 31a Abs. 5 des Wertpapierhandelsgesetzes , ist diese als professioneller Kunde zu behandeln, es sei denn, es wird ausdrücklich ... wird ausdrücklich zumindest in Textform die Einstufung als Privatkunde vereinbart. § 31a Abs. 6 Satz 3 des Wertpapierhandelsgesetzes gilt entsprechend. (5) Eine vor dem 1. November 2007 entsprechend dem ... August 2001 (BAnz. S. 19 217) durchgeführte Kundeneinstufung entspricht den Anforderungen des § 31a Abs. 6 Satz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes . Die Information nach § 31a Abs. 6 Satz 6 des Wertpapierhandelsgesetzes kann in ... des § 31a Abs. 6 Satz 5 des Wertpapierhandelsgesetzes. Die Information nach § 31a Abs. 6 Satz 6 des Wertpapierhandelsgesetzes kann in standardisierter Form ...
§ 14 WpDVerOV Aufzeichnungs- und Aufbewahrungspflichten (vom 02.07.2016)
... oder die Bewertung als professioneller Kunde oder geeignete Gegenpartei im Sinne des § 31a Abs. 2 Satz 2 Nr. 2, Abs. 4 Satz 2 oder Abs. 7 des Wertpapierhandelsgesetzes, 2. der ... ausschließlich Geschäfte mit nur einer Art von Kunden im Sinne des § 31a Abs. 2, 3 oder 4 des Wertpapierhandelsgesetzes, ist hinsichtlich der Einstufung der Kunden die ...