Artikel 9 - Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport (AntiDopGEG k.a.Abk.)

G. v. 10.12.2015 BGBl. I S. 2210 (Nr. 51); zuletzt geändert durch Artikel 345 V. v. 19.06.2020 BGBl. I S. 1328
Geltung ab 18.12.2015, abweichend siehe Artikel 9
| |

Artikel 9 Inkrafttreten


Artikel 9 wird in 1 Vorschrift zitiert

(1) Dieses Gesetz tritt vorbehaltlich des Absatzes 2 am Tag nach der Verkündung*) in Kraft.

(2) Artikel 3 tritt am 17. Dezember 2016 in Kraft.


---
*)
Anm. d. Red.: Die Verkündung erfolgte am 17. Dezember 2015.

Ihr Rechtsradar

Verpassen Sie keine gesetzlichen Änderungen

Sie werden über jede verkündete oder in Kraft tretende Änderung per Mail informiert, sofort, wöchentlich oder in dem Intervall, das Sie gewählt haben.

Auf Wunsch werden Sie zusätzlich im konfigurierten Abstand vor Inkrafttreten erinnert.

Stellen Sie Ihr Paket zu überwachender Vorschriften beliebig zusammen.

Weitere Vorteile:

Konsolidierte Vorschriften selbst bei Inkrafttreten "am Tage nach der Verkündung", Synopse zu jeder Änderungen, Begründungen des Gesetzgebers



 
Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben

Zitierungen von Artikel 9 Gesetz zur Bekämpfung von Doping im Sport

Sie sehen die Vorschriften, die auf Artikel 9 AntiDopGEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in AntiDopGEG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise
 
Artikel 8 AntiDopGEG Evaluierung (vom 27.06.2020)
... wird, innerhalb von fünf Jahren nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes gemäß Artikel 9 Absatz 1 die Auswirkungen der in diesem Gesetz enthaltenen straf- und strafverfahrensrechtlichen Regelungen ...


Vorschriftensuche

Inhaltsverzeichnis | Ausdrucken/PDF | nach oben
Menü: Normalansicht | Start | Suchen | Sachgebiete | Aktuell | Verkündet | Web-Plugin | Über buzer.de | Qualität | Kontakt | Support | Werbung | Datenschutz, Impressum
informiert bleiben: Änderungsalarm | Web-Widget | RSS-Feed