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Verordnung über die Meisterprüfung in den Teilen I und II im Böttcher-Handwerk (Böttchermeisterverordnung - BöttchMstrV)
§ 9 Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten"
§ 9 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Im Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, in einem Betrieb im Böttcher-Handwerk Anforderungen erfolgsorientiert, kundenorientiert und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu analysieren, Lösungen zu planen und anzubieten. 2Dabei hat er lebensmittelspezifische Gesichtspunkte, materialtechnische Gesichtspunkte, technische Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte, soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Anforderungen von Kundinnen und Kunden eines Betriebs im Böttcher-Handwerk analysieren, Lösungen erarbeiten und anbieten" besteht aus den folgenden Qualifikationen:
- 1.
- Kundenwünsche und die Rahmenbedingungen zu deren Erfüllung analysieren, dokumentieren sowie bewerten und daraus Anforderungen ableiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Vorgehensweise zur strukturierten Ermittlung der Kundenwünsche und der jeweiligen Rahmenbedingungen erläutern und bewerten,
- b)
- Ausschreibungen oder Angebotsanfragen öffentlicher Auftraggeber oder privater Auftraggeber jeweils analysieren und bewerten,
- c)
- Vorgehensweise zur Feststellung der Rahmenbedingungen bei den Kundinnen und Kunden vor Ort erläutern und bewerten sowie fehlerhafte Vorleistungen erkennen sowie
- d)
- Ergebnisse der vorstehenden Handlungsschritte dokumentieren und bewerten sowie daraus Anforderungen für die Umsetzung ableiten,
- 2.
- Lösungsmöglichkeiten entwickeln, erläutern und begründen, auch unter Berücksichtigung der berufsbezogenen Rechtsvorschriften und technischen Normen sowie der allgemein anerkannten Regeln der Technik, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Möglichkeiten und Notwendigkeiten des Einsatzes von Geräten, von Maschinen, von Werkzeugen, von Materialien, von Rohstoffen, von Zubehör sowie von Personal, auch unter Berücksichtigung anzuwendender Verfahren, darstellen, erläutern und begründen,
- b)
- Sicherheitsrisiken, Gesundheitsrisiken sowie Haftungsrisiken bewerten und Konsequenzen ableiten,
- c)
- Verfahren zur Herstellung von Gebinden aus Holz sowie deren Bauteile auswählen, dabei folgende Anforderungen berücksichtigen:
- aa)
- lebensmittelspezifische Anforderungen,
- bb)
- materialtechnische Anforderungen sowie
- cc)
- technische Anforderungen,
- d)
- Pläne, Skizzen, technische Zeichnungen, Fertigungspläne mit Materialbedarfsplanungen für Gebinde aus Holz sowie deren Bauteile, auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, jeweils anfertigen, bewerten und korrigieren,
- e)
- Kriterien für die Vergabe von Unteraufträgen, insbesondere unter Berücksichtigung von Rechtsvorschriften sowie der Qualität der Leistungen, festlegen, darauf aufbauend Ausschreibungen oder Angebotsanfragen erstellen sowie hierauf eingehende Angebote bewerten sowie
- f)
- Vor- und Nachteile verschiedener Lösungsmöglichkeiten im Hinblick auf lebensmittelspezifische Anforderungen, materialtechnische Anforderungen, technische Anforderungen sowie Kostengesichtspunkte
- aa)
- erläutern,
- bb)
- abwägen sowie daraus eine Lösung auswählen sowie
- cc)
- die Auswahl nach Doppelbuchstabe bb begründen sowie
- 3.
- Angebote kalkulieren, erstellen und erläutern sowie Leistungen vereinbaren, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Personalkosten, Materialkosten sowie Gerätekosten auf der Grundlage der Planungen kalkulieren,
- b)
- auf der Grundlage entwickelter Lösungsmöglichkeiten Angebotspositionen bestimmen und zu Angebotspaketen zusammenfassen, Preise kalkulieren,
- c)
- Vertragsbedingungen unter Berücksichtigung von Haftungsbestimmungen formulieren und beurteilen,
- d)
- Angebotsunterlagen vorbereiten sowie Angebote erstellen sowie
- e)
- Angebotspositionen und Vertragsbedingungen gegenüber Kundinnen und Kunden erläutern und begründen sowie Leistungen vereinbaren.
§ 10 Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Böttcher-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben"
§ 10 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Im Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Böttcher-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Leistungen eines Betriebs im Böttcher-Handwerk erfolgsorientiert, kundenorientiert und qualitätsorientiert, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, zu erbringen, zu kontrollieren und zu übergeben. 2Dabei hat er lebensmittelspezifische Gesichtspunkte, materialtechnische Gesichtspunkte, technische Gesichtspunkte, ökologische Gesichtspunkte, ökonomische Gesichtspunkte, soziale Gesichtspunkte sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik zu berücksichtigen. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Leistungen eines Betriebs im Böttcher-Handwerk erbringen, kontrollieren und übergeben" besteht aus den folgenden Qualifikationen:
- 1.
- die Erbringung der Leistungen vorbereiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Methoden der Arbeitsplanung und Arbeitsorganisation erläutern, auswählen und Auswahl begründen sowie unter Berücksichtigung anzuwendender Herstellungsverfahren sowie Instandsetzungsverfahren den Einsatz von Personal, Material, Geräten, Maschinen und Werkzeugen planen,
- b)
- mögliche Störungen bei der Leistungserbringung, auch in der Zusammenarbeit mit anderen an der Leistungserbringung Beteiligten, vorhersehen und Auswirkungen bewerten sowie Lösungen zu deren Vermeidung oder Behebung entwickeln,
- c)
- Handhabungshinweise für Geräte, für Maschinen, für Werkzeuge, für Materialien, für Rohstoffe sowie für Bauteile leistungsbezogen auswerten sowie erläutern,
- d)
- technische Zeichnungen, Fertigungspläne mit Materialbedarfsplanungen für die Herstellung von Gebinden aus Holz sowie deren Bauteile, auch unter Einsatz von Informations- und Kommunikationstechnologien, jeweils bewerten, korrigieren sowie deren Umsetzung sicherstellen sowie
- e)
- Verfahren zur Herstellung von Gebinden aus Holz sowie deren Bauteile erläutern, begründen und bewerten sowie Umsetzung der Verfahren sicherstellen,
- 2.
- die Leistungen erbringen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- berufsbezogene Rechtsvorschriften und technische Normen sowie die allgemein anerkannten Regeln der Technik anwenden,
- b)
- Maßnahmen zur Gefahrenvermeidung und Gefahrenbeseitigung erläutern sowie Konsequenzen ableiten,
- c)
- Fehler und Mängel in der Erbringung der Leistungen erläutern sowie Maßnahmen zu deren Beseitigung ableiten,
- d)
- die Auswahl, Bedienung sowie Rüstung, jeweils von Maschinen zur Holzbearbeitung sowie von Maschinen zur Metallbearbeitung, erläutern und begründen,
- e)
- Vorgehensweise zur Erbringung von Leistungen unter Berücksichtigung von Verfahren zur Herstellung von Gebinden aus Holz sowie Materialeigenschaften und deren Veränderungen im Zeitablauf erläutern und begründen,
- f)
- Vorgehensweise zur Instandsetzung von Gebinden aus Holz erläutern und begründen sowie
- g)
- Möglichkeiten und Vorgehensweisen zur Umarbeitung gebrauchter Gebinde aus Holz erläutern und begründen sowie
- 3.
- die Leistungen kontrollieren, dokumentieren, übergeben und abrechnen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Kriterien zur Feststellung der Qualität der erbrachten Leistungen erläutern,
- b)
- Leistungen dokumentieren,
- c)
- Arbeitsberichte und auftragsbezogene Dokumente für die Übergabe der Produkte erstellen und bewerten,
- d)
- Vorgehensweise bei Übergabe der Leistungen und Information der Kundinnen und Kunden über Handhabung, Pflege und Wartung der Gebinde aus Holz erläutern,
- e)
- Leistungen abrechnen,
- f)
- auftragsbezogene Nachkalkulationen durchführen und Konsequenzen ableiten,
- g)
- Möglichkeiten der Herstellung von Kundenzufriedenheit und der Kundenbindung erläutern und beurteilen sowie
- h)
- Serviceleistungen anlässlich der Übergabe erläutern und bewerten.
§ 11 Handlungsfeld „Einen Betrieb im Böttcher-Handwerk führen und organisieren"
§ 11 wird in 2 Vorschriften zitiert
(1) 1Im Handlungsfeld „Einen Betrieb im Böttcher-Handwerk führen und organisieren" hat der Prüfling nachzuweisen, dass er in der Lage ist, Aufgaben der Betriebsführung und der Betriebsorganisation in einem Betrieb im Böttcher-Handwerk unter Berücksichtigung der Rechtsvorschriften, auch unter Anwendung von Informations- und Kommunikationstechnologien, wahrzunehmen. 2Dabei hat er den Nutzen zwischenbetrieblicher Kooperationen, insbesondere den Nutzen gewerbeübergreifender Zusammenarbeit, zu prüfen und zu bewerten. 3Die jeweilige Aufgabenstellung soll mehrere der in Absatz 2 genannten Qualifikationen verknüpfen.
(2) Das Handlungsfeld „Einen Betrieb im Böttcher-Handwerk führen und organisieren" besteht aus den folgenden Qualifikationen:
- 1.
- betriebliche Kosten analysieren und für die Preisgestaltung und Effizienzsteigerung nutzen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- betriebliche Kosten ermitteln, dabei betriebswirtschaftliche Zusammenhänge berücksichtigen,
- b)
- betriebliche Kostenstrukturen überprüfen,
- c)
- betriebliche Kennzahlen ermitteln und vergleichen,
- d)
- Maßnahmen zur Effizienzsteigerung ableiten sowie
- e)
- Stundenverrechnungssätze anhand vorgegebener Kostenstrukturen berechnen,
- 2.
- Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie Kundenpflege erarbeiten, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Auswirkungen technologischer Entwicklungen, wirtschaftlicher Entwicklungen, rechtlicher Entwicklungen, gesellschaftlicher Entwicklungen sowie veränderter Kundenanforderungen auf das Leistungsangebot darstellen und begründen,
- b)
- Möglichkeiten der Auftragsbeschaffung darstellen und Marketingmaßnahmen zur Kundengewinnung sowie Kundenpflege entwickeln,
- c)
- Informationen über Produkte sowie über das Leistungsspektrum des Betriebs erstellen sowie
- d)
- Vertriebswege, auch informations- und kommunikationsgestützte, ermitteln und bewerten,
- 3.
- betriebliches Qualitätsmanagement entwickeln, dabei insbesondere:
- a)
- Bedeutung des betrieblichen Qualitätsmanagements darstellen und beurteilen,
- b)
- Qualitätsmanagementsysteme unterscheiden und beurteilen,
- c)
- Maßnahmen zur Kontrolle und Dokumentation der Leistungen, insbesondere unter Berücksichtigung von Qualitätsstandards, Rechtsvorschriften und technischen Normen, erläutern, begründen und bewerten
- d)
- Maßnahmen zur kontinuierlichen Verbesserung von Geschäfts- und Arbeitsprozessen festlegen und bewerten sowie
- e)
- Erläutern von Maßnahmen zur Rückverfolgbarkeit der verarbeiteten sowie verwendeten
- aa)
- Rohstoffe,
- bb)
- Produkte sowie
- cc)
- Materialien,
- 4.
- Personal unter Berücksichtigung gewerbespezifischer Bedingungen planen und anleiten, Personalentwicklung planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Einsatz von Personal disponieren,
- b)
- Einsatz von Auszubildenden auf Grundlage des betrieblichen Ausbildungsplans disponieren,
- c)
- Methoden zur Anleitung von Personal erläutern,
- d)
- Qualifikationsbedarfe ermitteln sowie
- e)
- Maßnahmen zur fortlaufenden Qualifizierung, insbesondere unter Berücksichtigung des Berufslaufbahnkonzepts im Böttcher-Handwerk, planen sowie
- 5.
- Betriebs- und Lagerausstattung sowie Abläufe planen, hierzu zählen insbesondere:
- a)
- Durchführung der rechtlich vorgeschriebenen Gefährdungsbeurteilung erläutern, Konsequenzen aus dem Ergebnis ableiten,
- b)
- Ausstattung des Betriebes, des Lagers und der Werkstatt, insbesondere unter Berücksichtigung der betrieblichen Bedarfe des Gewerbes, des Arbeitsschutzes, der Gefahrgutlagerung, der Rohstofflagerung sowie ökologischen Gesichtspunkten, ökonomischen Gesichtspunkten, sozialen Gesichtspunkten und logistischen Gesichtspunkten, planen und begründen,
- c)
- Maßnahmen zur Unfallverhütung, zum Arbeitsschutz, zur Gefahrgutlagerung, zur Rohstofflagerung insbesondere unter Berücksichtigung ökologischer Gesichtspunkte, ökonomischer Gesichtspunkte sowie sozialer Gesichtspunkte, planen und begründen,
- d)
- Instandhaltung von Geräten, von Maschinen und von Werkzeugen planen und die Umsetzung der Instandhaltung erläutern sowie
- e)
- Betriebsabläufe planen und verbessern unter Berücksichtigung
- aa)
- der Nachfrage,
- bb)
- der betrieblichen Auslastung,
- cc)
- des Einsatzes von Personal sowie
- dd)
- des nachhaltigen Einsatzes von Materialien, von Geräten, von Maschinen und von Werkzeugen.
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