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Zweite Verordnung zur Änderung der Passverordnung sowie zur Änderung der Aufenthaltsverordnung (2. PassVuAufenthVÄndV k.a.Abk.)


Eingangsformel



Es verordnet auf Grund

-
des § 4 Absatz 5 Satz 1 und Absatz 6 Satz 1 des Passgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 3 Buchstabe c des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) neu gefasst worden ist, das Bundesministerium des Innern im Benehmen mit dem Auswärtigen Amt,

-
des § 20 Absatz 2 Satz 1 des Passgesetzes, der durch Artikel 1 Nummer 12 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 20. Juli 2007 (BGBl. I S. 1566) geändert worden ist, in Verbindung mit dem 2. Abschnitt des Verwaltungskostengesetzes vom 23. Juni 1970 (BGBl. I S. 821), sowie

-
des § 99 Absatz 1 Nummer 13 und Nummer 13a Satz 1 Buchstabe i des Aufenthaltsgesetzes, von denen § 99 Absatz 1 Nummer 13 zuletzt durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe aa des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) geändert und § 99 Absatz 1 Nummer 13a Satz 1 Buchstabe i durch Artikel 1 Nummer 8 Buchstabe a Doppelbuchstabe bb des Gesetzes vom 12. April 2011 (BGBl. I S. 610) neu gefasst worden ist, das Bundesministerium des Innern:


Artikel 1 Änderung der Passverordnung


Artikel 1 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2017 PassV § 15, § 18, Anlage 1, Anlage 1a, Anlage 2, Anlage 4, Anlage 5, Anlage 11

Die Passverordnung vom 19. Oktober 2007 (BGBl. I S. 2386), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 3. März 2015 (BGBl. I S. 218) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In § 15 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a wird die Angabe „59 Euro" durch die Angabe „60 Euro" ersetzt.

2.
Dem § 18 Absatz 2 wird folgender Absatz 3 angefügt:

„(3) Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passes vor dem 1. März 2017 beim Passhersteller ein, kann der Pass auf Grundlage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung ausgestellt werden."

3.
Anlage 1 erhält die aus Nummer 1 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

4.
Anlage 1a erhält die aus Nummer 2 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

5.
Anlage 2 erhält die aus Nummer 3 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

6.
Anlage 4 erhält die aus Nummer 4 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

7.
Anlage 5 erhält die aus Nummer 5 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

8.
Anlage 11 erhält die aus Nummer 6 des Anhangs 1 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.


Artikel 2 Änderung der Aufenthaltsverordnung


Artikel 2 wird in 2 Vorschriften zitiert und ändert mWv. 1. März 2017 AufenthV § 80, Anlage D4c, Anlage D7a, Anlage D8a

Die Aufenthaltsverordnung vom 25. November 2004 (BGBl. I S. 2945), die zuletzt durch Artikel 1 der Verordnung vom 20. Dezember 2016 (BGBl. I S. 3074) geändert worden ist, wird wie folgt geändert:

1.
In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 80 wie folgt gefasst:

„§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern".

2.
§ 80 wird wie folgt gefasst:

„§ 80 Übergangsregelung für die Verwendung von Mustern

Geht ein Antrag auf Ausstellung eines Passersatzpapiers vor dem 1. März 2017 beim Dokumentenhersteller ein, kann das Passersatzpapier auf Grundlage der bis zum 28. Februar 2017 geltenden Fassung dieser Verordnung ausgestellt werden."

3.
Anlage D4c erhält die aus Nummer 1 des Anhangs 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

4.
Anlage D7a erhält die aus Nummer 2 des Anhangs 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.

5.
Anlage D8a erhält die aus Nummer 3 des Anhangs 2 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung.


Artikel 3 Inkrafttreten



Diese Verordnung tritt am 1. März 2017 in Kraft.


Schlussformel



Der Bundesrat hat zugestimmt.

Der Bundesminister des Innern

Thomas de Maizière


Anhang 1 zu Artikel 1 Nummer 3 bis 8


Anhang 1 wird in 1 Vorschrift zitiert

Nummer 1


Anlage 1 Passmuster Reisepass (32 Seiten)


Reisepass (32 Seiten) Einband

Passmuster Reisepass, Einband (BGBl. 2017 I S. 163)


Reisepass (32 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite

Passmuster Reisepass, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 164)


Reisepass (32 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1

Passmuster Reisepass, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 164)


Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 165)


Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 165)


Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 166)


Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 166)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 10 bis 31 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

Reisepass (32 Seiten) Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 172)


Nummer 2


Anlage 1a Passmuster Reisepass (48 Seiten)


Reisepass (48 Seiten) Einband

Passmuster Reisepass, Einband (BGBl. 2017 I S. 173)


Reisepass (48 Seiten) Vorsatz und Passkartentitelseite

Passmuster Reisepass, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 174)


Reisepass (48 Seiten) Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1

Passmuster Reisepass, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 174)


Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 2 und 3

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 175)


Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 4 und 5

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 175)


Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 6 und 7

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 176)


Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseiten 8 und 9

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 176)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 10 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

Reisepass (48 Seiten) Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Passmuster Reisepass, Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 186)


Nummer 3


Anlage 2 Passmuster Kinderreisepass


Kinderreisepass Einband

Passmuster Kinderreisepass, Einband (BGBl. 2017 I S. 187)


Kinderreisepass Vorsatz und Passbuchinnenseite 1

Passmuster Kinderreisepass, Vorsatz und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 187)


Die Seiten 1 bis 16 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Dokumentennummer perforiert.

Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 2 und 3

Passmuster Kinderreisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 188)


Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 4 und 5

Passmuster Kinderreisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 188)


Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 6 und 7

Passmuster Kinderreisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 189)


Kinderreisepass Passbuchinnenseiten 8 und 9

Passmuster Kinderreisepass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 189)


Seiten 8 bis 15 gleichlautend.

Kinderreisepass Passbuchinnenseite 16 und Vorsatz

Passmuster Kinderreisepass, Passbuchinnenseite 16 und Vorsatz (BGBl. 2017 I S. 190)


Kinderreisepass Aufkleber Personaldaten

Passmuster Kinderreisepass, Aufkleber Personaldaten (BGBl. 2017 I S. 191)


Kinderreisepass Aufkleber Verlängerung/Änderung

Passmuster Kinderreisepass, Aufkleber Verlängerung/Änderung (BGBl. 2017 I S. 192)


Nummer 4


Anlage 4 Passmuster Dienstpass


Dienstpass Einband

Passmuster Dienstpass, Einband (BGBl. 2017 I S. 193)


Dienstpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Passmuster Dienstpass, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 193)


Dienstpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1

Passmuster Dienstpass, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 194)


Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Dienstpass Passbuchinnenseiten 2 und 3

Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 194)


Dienstpass Passbuchinnenseiten 4 und 5

Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 195)


Dienstpass Passbuchinnenseiten 6 und 7

Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 195)


Dienstpass Passbuchinnenseiten 8 und 9

Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 196)


Dienstpass Passbuchinnenseiten 10 und 11

Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 196)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 12 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

Dienstpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Passmuster Dienstpass, Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 206)


Nummer 5


Anlage 5 Passmuster Diplomatenpass


Diplomatenpass Einband

Passmuster Diplomatenpass, Einband (BGBl. 2017 I S. 207)


Diplomatenpass Vorsatz und Passkartentitelseite

Passmuster Diplomatenpass, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 207)


Diplomatenpass Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1

Passmuster Diplomatenpass, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 208)


Die Seiten 1 bis 48 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 2 und 3

Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 208)


Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 4 und 5

Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 209)


Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 6 und 7

Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 209)


Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 8 und 9

Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 210)


Diplomatenpass Passbuchinnenseiten 10 und 11

Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 210)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 12 bis 47 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

Diplomatenpass Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes

Passmuster Diplomatenpass, Passbuchinnenseite 48 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 220)


Nummer 6


Anlage 11 Formale Anforderungen an die Einträge in Pässe im Sinne des § 1 Absatz 2 des Passgesetzes


Vorbemerkung:

1.
Für den Reisepass sowie für den Dienst- und Diplomatenpass gelten die in der nachstehenden Tabelle 1 beschriebenen Anforderungen an die Einträge. Die in der nachstehenden Tabelle 2 beschriebenen Anforderungen an die Einträge gelten für den Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass und für den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass.

2.
Die Passbehörden verwenden zur Personalisierung der Aufkleber Personaldaten der Kinderreisepässe, der vorläufigen Reisepässe, der vorläufigen Dienst- und Diplomatenpässe und der Aufkleber Verlängerung/Änderung der Kinderreisepässe sowie der Aufkleber Dienstort- und Dienstbezeichnungsänderung den Schriftfont „UnicodeDoc". Hierfür sind Tintenstrahldrucker einzusetzen. Die Tinte hat die nach der ISO 1831 geforderten Eigenschaften hinsichtlich maschineller Lesbarkeit im B900-Band zu erfüllen. Es ist ausschließlich solches Schreibmaterial zu verwenden, das nach DIN 16554 urkunden- und kopierecht ist.

3.
Als Zeichensatz ist der in der jeweils gültigen Fassung der Technischen Richtlinie des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik, BSI: Technische Richtlinie TR-03123, XML-Datenaustauschformat für hoheitliche Dokumente (TR XhD), veröffentlichte Zeichensatz „String.Latin" zu verwenden.

4.
Der maschinenlesbare Bereich in den Pässen sowie die Zugangsnummer (CAN) sind im Schriftfont OCR-B zu beschriften.

5.
In den Datenfeldern „Name" (Familienname und Geburtsname) sowie „Vornamen" sind alle Namensbestandteile komplett darzustellen, soweit dies technisch entsprechend den Vorgaben der nachstehenden Tabellen umsetzbar ist.

6.
Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabellen vorzunehmen:

a)
Für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass gilt:

Wird in einem Datenfeld die zur Verfügung stehende Zeichenzahl in der Schriftgröße 1 überschritten, sind sämtliche Zeichen des entsprechenden Datenfeldes in Schriftgröße 2 einzutragen.

Sollte auch unter Ausnutzung der Schriftgröße 2 die nach Maßgabe der nachstehenden Tabelle 1 maximal zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

b)
Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:

Grundsätzlich sind alle Einträge in der Schriftgröße 1 im Fettsatz gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 vorzunehmen.

Einträge im Datenfeld „Name" sind gemäß den Vorgaben der nachstehenden Tabelle 2 in den Schriftgrößen 1 und 2 im Fettsatz zulässig. Einträge in den sonstigen Datenfeldern sind nur in der Schriftgröße 1 zulässig. Sollte unter Ausnutzung dieser Schriftgrößen die zur Verfügung stehende Zeichenzahl nicht ausreichen, sind die Einträge des Datenfeldes (z. B. Vornamen) entsprechend gekürzt vorzunehmen.

Unterschiedliche Schriftgrößen innerhalb eines Datenfeldes sind unzulässig.

Bei der Personalisierung des Aufklebers zur Änderung der Dienstort- und Dienstbezeichnung sind die Eintragungen in der Schriftgröße 1 im Fettsatz vorzunehmen.

7.
Sofern neben dem Familiennamen auch ein Geburtsname vorhanden ist, gilt für den Reisepass sowie den Dienst- und Diplomatenpass:

Der Geburtsname ist in das Feld „Geburtsname" einzutragen.

Für den Kinderreisepass, den vorläufigen Reisepass sowie den vorläufigen Dienst- und Diplomatenpass gilt:

Der Geburtsname ist im Feld „Name" in einer eigenen Zeile einzutragen. Ihm ist die Zeichenfolge „GEB." bzw. „geb." unter Hinzufügung eines Leerzeichens voranzustellen.

8.
Soweit ein oder mehrere Doktorgrade vorhanden sind, wird dieser bzw. werden diese im Datenfeld „Name" eingetragen. Entsprechend der für die Eintragung des Doktorgrades bzw. der Doktorgrade benötigten Zeichenzahl verringert sich die Anzahl der verbleibenden Zeichen für den Namenseintrag.

9.
Die alphanumerische Seriennummer des Reisepasses, Dienstpasses und Diplomatenpasses wird ausschließlich aus den Buchstaben C, F, G, H, J, K, L, M, N, P, R, T, V, W, X, Y, Z und den Ziffern 0, 1, 2, 3, 4, 5, 6, 7, 8, 9 gebildet.

Beim Kinderreisepass, vorläufigen Reisepass, vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass besteht die Seriennummer aus einem Serienbuchstaben und sieben Ziffern.

10.
Das Lichtbild, das von der antragstellenden Person in den Abmaßen 35x 45 mm vorzulegen ist, ist bei der Personalisierung im vorläufigen Reisepass, im Dienstpass, im Diplomatenpass sowie im Kinderreisepass in den Abmessungen 32x 41 mm verkleinert darzustellen.

11.
Die Schriftgröße ist am Großbuchstaben E auszurichten.

12.
Die Eintragung zur Staatsangehörigkeit im Reisepass, Kinderreisepass und vorläufigen Reisepass lautet „DEUTSCH".

Für Dienstpass und Diplomatenpass sowie für vorläufigen Dienstpass und vorläufigen Diplomatenpass gilt:

Ist die Staatsbürgerschaft deutsch, lautet der Eintrag „DEUTSCH". In allen anderen Fällen ist die Eintragung in Form des 3-Letter-Codes gemäß ICAO Doc 9303 (3 Zeichen) vorzunehmen.

Tabelle 1: Reisepass, Dienst- und Diplomatenpass


Datenfelder Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Feld Nr. FeldbezeichnungSchriftgröße 1
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 2,0 mm
Schriftgröße 2
Schriftfont des Passherstellers
Schriftgröße 1,3 mm
ohneTyp2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneKode1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
ohnePass-Nr.9 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 9 Zeichen)
Nicht zulässig
1 [a] Name140 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80 Zeichen)
62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
[a] Name2
[b] Geburtsname
[a] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
[b] 40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 80 Zeichen)
[a] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
ODER
[a] 62 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
[b] 62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
2Vornamen40 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 80 Zeichen)
62 Zeichen pro Zeile, 3 Zeilen
(insgesamt 186 Zeichen)
3Geburtstag10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
4Geschlecht1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
5Staatsangehörigkeit7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7 Zeichen)
Nicht zulässig
6Geburtsort40 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 40 Zeichen)
62 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 124 Zeichen)
7Ausstellungsdatum10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
8Gültig bis 10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
9Behörde28 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 56 Zeichen)
35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)
11Wohnort (Seite 1) 35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)
Nicht zulässig
12Größe (Seite 1) 3 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 3 Zeichen)
Nicht zulässig
13Augenfarbe (Seite 1) 35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen)
Nicht zulässig
14Ordens- oder Künstlername
(Seite 1)
35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen)
Nicht zulässig
11Dienstort und Dienstbezeichnung3
(Seite 1)
35 Zeichen pro Zeile; 9 Zeilen
(insgesamt 315 Zeichen)
Nicht zulässig
ohnePassaktennummer4
(Seite 1)
35 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 35 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneBehörde bzw. Ausstellungsort
(Seite 2)
35 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 105 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneDatum (Seite 2) 18 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 18 Zeichen)
Nicht zulässig
1 Fall: Es gibt keinen Geburtsnamen.
2 Fall: Es gibt einen Geburtsnamen.
3 Gilt nur für amtliche Pässe.
4 Gilt nur für amtliche Pässe.


Tabelle 2: Kinderreisepass, vorläufiger Reisepass, vorläufiger Dienst- und Diplomatenpass


Datenfelder Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Feld Nr. FeldbezeichnungSchriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Schriftgröße 2
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,0 mm
ohneTyp2 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 2 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneKode1 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
ohnePass-Nr.9 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile Nicht zulässig
1Name36 Zeichen pro Zeile; 2 Zeilen
(insgesamt 72 Zeichen)
44 Zeichen pro Zeile; 3 Zeilen
(insgesamt 132 Zeichen)
2Vornamen36 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 36 Zeichen)
Nicht zulässig
3Staatsangehörigkeit7 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 7 Zeichen)
Nicht zulässig
4Geburtstag10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
5Geschlecht1 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 1 Zeichen)
Nicht zulässig
6Geburtsort23 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 23 Zeichen)
Nicht zulässig
7Ausstellungsdatum10 Zeichen pro Zeile; 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
8Gültig bis 10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
9Ausstellende Behörde 23 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 46 Zeichen)
Nicht zulässig
11Wohnort24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48 Zeichen)
Nicht zulässig
12Größe56 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 6 Zeichen)
Nicht zulässig
13Augenfarbe24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen)
Nicht zulässig
14Ordens- oder Künstlername 24 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 24 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneAusstellende Behörde 24 Zeichen pro Zeile, 2 Zeilen
(insgesamt 48 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneAusgestellt (Ort) 25 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 25 Zeichen)
Nicht zulässig
ohneDatum10 Zeichen pro Zeile, 1 Zeile
(insgesamt 10 Zeichen)
Nicht zulässig
5 Größenangabe im Format „123 CM".


Tabelle 3: Aufkleber für Änderungen des Dienstortes und der Dienstbezeichnung bei amtlichen Pässen


Datenfelder des Aufklebers
für Änderungen des Dienstortes
und der Dienstbezeichnung
Anzahl der zur Verfügung stehenden Zeichen
Schriftgröße 1
UnicodeDoc, Fettdruck
Schriftgröße 2,4 mm
Dienstort/Dienstbezeichnung11 Zeilen à 33 Zeichen und 4 Zeilen à 26 Zeichen
(insgesamt 467 Zeichen)
Seriennummer9 Zeichen pro Zeile;
1 Zeile (insgesamt 9 Zeichen)



Anhang 2 zu Artikel 2 Nummer 3 bis 5


Anhang 2 wird in 1 Vorschrift zitiert

Nummer 1


Anlage D4c Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1


-
Einband -

Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer, Einband (BGBl. 2017 I S. 226)


-
Vorsatz und Passkartentitelseite -

Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 227)


-
Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 -

Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 227)


Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

-
Passbuchinnenseiten 2 und 3 -

Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 228)


-
Passbuchinnenseiten 4 und 5 -

Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 228)


-
Passbuchinnenseiten 6 und 7 -

Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 229)


-
Passbuchinnenseiten 8 und 9 -

Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 229)


-
Passbuchinnenseiten 10 und 11 -

Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 230)


-
Passbuchinnenseiten 12 und 13 -

Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 230)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 14 bis 31 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

-
Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes -

Ausweismuster Reiseausweis für Ausländer, Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 235)


Nummer 2


Anlage D7a Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3


-
Deckseiten -

Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge, Deckseiten (BGBl. 2017 I S. 236)


-
Vorsatz und Passkartentitelseite -

Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 236)


-
Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 -

Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 237)


Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

-
Passbuchinnenseiten 2 und 3 -

Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 237)


-
Passbuchinnenseiten 4 und 5 -

Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 238)


-
Passbuchinnenseiten 6 und 7 -

Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 238)


-
Passbuchinnenseiten 8 und 9 -

Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 239)


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Passbuchinnenseiten 10 und 11 -

Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 239)


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Passbuchinnenseiten 12 und 13 -

Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 240)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 14 bis 31 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

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Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes -

Ausweismuster Reiseausweis für Flüchtlinge, Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 245)


Nummer 3


Anlage D8a Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose nach § 4 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4


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Einband -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Einband (BGBl. 2017 I S. 246)


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Vorsatz und Passkartentitelseite -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Vorsatz und Passkartentitelseite (BGBl. 2017 I S. 246)


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Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passkartendatenseite und Passbuchinnenseite 1 (BGBl. 2017 I S. 247)


Die Seiten 1 bis 32 sowie der hintere Einband werden am unteren Rand mit der Seriennummer perforiert.

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Passbuchinnenseiten 2 und 3 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 247)


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Passbuchinnenseiten 4 und 5 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 248)


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Passbuchinnenseiten 6 und 7 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 248)


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Passbuchinnenseiten 8 und 9 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 249)


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Passbuchinnenseiten 10 und 11 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 249)


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Passbuchinnenseiten 12 und 13 -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite (BGBl. 2017 I S. 250)


(Anm. d. Red.: die nachfolgenden Passbuchinnenseiten 14 bis 31 sind bis auf die Seitennummer gleichlautend und hier nicht wiedergegeben, im BGBl. sind diese Seiten enthalten)

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Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes -

Ausweismuster Reiseausweis für Staatenlose, Passbuchinnenseite 32 und Vorsatz des hinteren Einbandes (BGBl. 2017 I S. 255)