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§ 109a - Bewertungsgesetz (BewG)

neugefasst durch B. v. 01.02.1991 BGBl. I S. 230; zuletzt geändert durch Artikel 36 G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7 Allgemeines Steuerrecht
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§ 109a (aufgehoben)


§ 109a wird in 1 Vorschrift zitiert


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Zitierungen von § 109a BewG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 109a BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BewG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 17 BewG Geltungsbereich (vom 01.01.2025)
... Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Soweit sich nicht aus den §§ 20 bis 266 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...