Tools:
Update via:
§ 10 - Allgemeine Gebührenverordnung (AGebV)
V. v. 11.02.2015 BGBl. I S. 130 (Nr. 6); zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
Geltung ab 20.02.2015; FNA: 202-5-1 Verwaltungsgebühren
| |
Geltung ab 20.02.2015; FNA: 202-5-1 Verwaltungsgebühren
| |
§ 10 Zeitgebühr
(1) Die Zeitgebühr ist nach dem Zeitaufwand, der für die Erbringung der gebührenfähigen Leistung im Einzelfall erforderlich ist, zu bestimmen.
(2) Der Berechnung der Zeitgebühr sind folgende Stundensätze zugrunde zu legen:
- 1.
- die allgemeinen pauschalen Stundensätze nach Anlage 1,
- 2.
- die besonderen pauschalen Stundensätze nach Anlage 2 oder
- 3.
- die Stundensätze, die durch eine Kosten-und-Leistungs-Rechnung ermittelt worden sind.
(3) Die Berechnungsmethoden können miteinander kombiniert werden.
(4) Bei der Festsetzung einer Zeitgebühr ist für jede angefangene Viertelstunde ein Viertel des jeweiligen Stundensatzes anzusetzen.
Text in der Fassung des Artikels 1 Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung V. v. 28. Oktober 2015 BGBl. I S. 1888 m.W.v. 6. November 2015
Anzeige
Frühere Fassungen von § 10 AGebV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
---|---|---|
aktuell vorher | 06.11.2015 | Artikel 1 Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung vom 28.10.2015 BGBl. I S. 1888 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 AGebV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 AGebV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AGebV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
Anlage 1 AGebV (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1) (vom 18.02.2021)
Zitat in folgenden Normen
BMDV-Wasserstraßen und Schifffahrt Besondere Gebührenverordnung (BMDV-WS-BesGebV)
V. v. 28.10.2021 BGBl. I S. 4744; zuletzt geändert durch Artikel 2 Abs. 3 V. v. 22.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 370
Anlage BMDV-WS-BesGebV (zu § 2) Gebühren- und Auslagenverzeichnis (vom 30.11.2024)
... Zeit zur Untersuchung bereitsteht, kann dem Gebührenschuldner ein Zuschlag auferlegt werden. § 10 Absatz 4 der Allgemeinen Gebührenverordnung kommt zur Anwendung. Dies gilt für die Eichung von Binnenschiffen entsprechend. ...
PTB Besondere Gebührenverordnung (PTBBGebV)
V. v. 08.06.2021 BGBl. I S. 1717; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 21.09.2021 BGBl. I S. 4312
§ 2 PTBBGebV Höhe der Gebühren und Auslagen (vom 01.10.2021)
... außerhalb des für die Zeitgebühr heranzuziehenden Zeitaufwandes gemäß § 10 Absatz 1 der Allgemeinen Gebührenverordnung liegt. (3) Die nach den Anlagen 1 und 2 zu erhebenden Gebühren und die nach Absatz ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Dritte Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 17.10.2018 BGBl. I S. 1701
Artikel 1 3. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1 ) Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten ... Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2 ) Besondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische ...
Erste Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 28.10.2015 BGBl. I S. 1888
Artikel 1 1. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... vom 11. Februar 2015 (BGBl. I S. 130) wird wie folgt geändert: 1. In § 10 Absatz 4 wird nach dem Wort „des" das Wort „jeweiligen" eingefügt. ... 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1) Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze ...
Verordnung zur Änderung gebührenrechtlicher Regelungen in der Allgemeinen Gebührenverordnung und der Besonderen Gebührenverordnung BMI
V. v. 11.02.2021 BGBl. I S. 204
Artikel 1 AGebVuaÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... „Anlage 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1 ) Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze (Pauschalsätze der Kosten eines ... Anlage 2 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 2, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe b und § 10 Absatz 2 Nummer 2 ) Besondere pauschale Stundensätze (Berechnungsschema für behördenspezifische ...
Zweite Verordnung zur Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
V. v. 22.09.2016 BGBl. I S. 2162
Artikel 1 2. AGebVÄndV Änderung der Allgemeinen Gebührenverordnung
... 1 (zu § 5 Absatz 1 Nummer 1, § 9 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a und § 10 Absatz 2 Nummer 1) Teil A Allgemeine pauschale Stundensätze ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/10_AGebV.htm