§ 10 (aufgehoben)
Frühere Fassungen von § 10 FVG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Neuorganisation der Zollverwaltung
G. v. 03.12.2015 BGBl. I S. 2178
Jahressteuergesetz 2024 (JStG 2024)
G. v. 02.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 387
Artikel 21 JStG 2024 Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes ... bb) In Buchstabe e werden die Wörter „nach § 22a Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2a, 2b und 4b" durch die Wörter „nach § 22a Absatz 2 in Verbindung mit § 10 ... Absatz 2a, 2b und 4b" durch die Wörter „nach § 22a Absatz 2 in Verbindung mit § 10 Absatz 2a, 2b, 2c und 4b" ersetzt. c) Nummer 26 wird aufgehoben. d) In Nummer 47 ...
Zweites Datenschutz-Anpassungs- und Umsetzungsgesetz EU (2. DSAnpUG-EU)
G. v. 20.11.2019 BGBl. I S. 1626
Artikel 67 2. DSAnpUG-EU Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes ... ersetzt. bb) In Buchstabe e werden die Wörter „ § 10 Absatz 2a und 4b" durch die Wörter „§ 10 Absatz 2a, 2b und 4b" ersetzt. ... e werden die Wörter „§ 10 Absatz 2a und 4b" durch die Wörter „ § 10 Absatz 2a, 2b und 4b" ersetzt. b) In Nummer 36 werden die Wörter „der bei Vorliegen ...
Zweites Gesetz zur Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes und anderer Gesetze
G. v. 13.12.2007 BGBl. I S. 2897
Artikel 1 2. FVGuaÄndG Änderung des Finanzverwaltungsgesetzes ... durch die zuständige Stelle des Landes ernannt und entlassen." 9. § 10 wird wie folgt gefasst: § 10 Bundeskassen Werden oder sind bei ... und entlassen." 9. § 10 wird wie folgt gefasst: § 10 Bundeskassen Werden oder sind bei einer Bundesfinanzdirektion eine oder mehrere ... der Präsidentin der zuständigen Bundesfinanzdirektion." 10. Nach § 10 wird folgender § 10a eingefügt: § 10a Landeskassen ...
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/10_FVG.htm