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§ 10 - Umwandlungssteuergesetz (UmwStG 2006 k.a.Abk.)
Artikel 6 G. v. 07.12.2006 BGBl. I S. 2782, 2791 (Nr. 57); zuletzt geändert durch Artikel 11 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
Geltung ab 13.12.2006; FNA: 610-6-16 Allgemeines Steuerrecht
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Geltung ab 13.12.2006; FNA: 610-6-16 Allgemeines Steuerrecht
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§ 10 (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 4 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) G. v. 20. Dezember 2007 BGBl. I S. 3150 m.W.v. 29. Dezember 2007
Frühere Fassungen von § 10 Umwandlungssteuergesetz
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 29.12.2007 | Artikel 4 Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008) vom 20.12.2007 BGBl. I S. 3150 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 10 Umwandlungssteuergesetz
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 10 UmwStG 2006 verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
UmwStG 2006 selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 9 UmwStG 2006 Formwechsel in eine Personengesellschaft (vom 09.06.2021)
... einer Kapitalgesellschaft in eine Personengesellschaft sind die §§ 3 bis 8 und 10 entsprechend anzuwenden. Die Kapitalgesellschaft hat für steuerliche Zwecke auf den ...
§ 16 UmwStG 2006 Aufspaltung oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft
... oder Abspaltung auf eine Personengesellschaft übergeht, gelten die §§ 3 bis 8, 10 und 15 entsprechend. § 10 ist für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 des ... übergeht, gelten die §§ 3 bis 8, 10 und 15 entsprechend. § 10 ist für den in § 40 Abs. 2 Satz 3 des Körperschaftsteuergesetzes bezeichneten Teil ...
§ 27 UmwStG 2006 Anwendungsvorschriften (vom 28.03.2024)
... Wirtschaftsgütern nach dem 31. Dezember 2007 übergegangen ist. (6) § 10 ist letztmals auf Umwandlungen anzuwenden, bei denen der steuerliche Übertragungsstichtag vor ... bei denen der steuerliche Übertragungsstichtag vor dem 1. Januar 2007 liegt. § 10 ist abweichend von Satz 1 weiter anzuwenden in den Fällen, in denen ein Antrag nach § 34 ...
Zitat in folgenden Normen
Körperschaftsteuergesetz (KStG)
neugefasst durch B. v. 15.10.2002 BGBl. I S. 4144; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 108
§ 34 KStG Schlussvorschriften (vom 28.03.2024)
... (14) Die §§ 38 und 40 in der am 27. Dezember 2007 geltenden Fassung sowie § 10 des Umwandlungssteuergesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791) sind auf Antrag weiter anzuwenden für ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Anpassung des nationalen Steuerrechts an den Beitritt Kroatiens zur EU und zur Änderung weiterer steuerlicher Vorschriften
G. v. 25.07.2014 BGBl. I S. 1266
Artikel 4 StRAnpG Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... (14) Die §§ 38 und 40 in der am 27. Dezember 2007 geltenden Fassung sowie § 10 des Umwandlungssteuergesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791) sind auf Antrag weiter anzuwenden für ...
Jahressteuergesetz 2008 (JStG 2008)
G. v. 20.12.2007 BGBl. I S. 3150
Artikel 3 JStG 2008 Änderung des Körperschaftsteuergesetzes
... (16) § 38 und § 40 in der am 27. Dezember 2007 geltenden Fassung sowie § 10 des Umwandlungssteuergesetzes vom 7. Dezember 2006 (BGBl. I S. 2782, 2791) sind auf Antrag weiter ...
Artikel 4 JStG 2008 Änderung des Umwandlungssteuergesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst: (weggefallen) § 10". 2. § 10 wird ... wird die Angabe zu § 10 wie folgt gefasst: (weggefallen) § 10 ". 2. § 10 wird aufgehoben. 3. § 18 Abs. 3 Satz 1 wird wie ... § 10 wie folgt gefasst: (weggefallen) § 10". 2. § 10 wird aufgehoben. 3. § 18 Abs. 3 Satz 1 wird wie folgt gefasst: ... Dem § 27 werden folgende Absätze 5 und 6 angefügt: (5) § 10 ist letztmals auf Umwandlungen anzuwenden, bei denen der steuerliche Übertragungsstichtag vor ... bei denen der steuerliche Übertragungsstichtag vor dem 1. Januar 2007 liegt. § 10 ist abweichend von Satz 1 weiter anzuwenden in den Fällen, in denen ein Antrag nach § 34 ...
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