§ 10 Belastung
(1) Belastung sind die Kosten für den Kapitaldienst und die Bewirtschaftung von Wohnraum in vereinbarter oder festgesetzter Höhe.
(2)
1Die Belastung ist von der Wohngeldbehörde (
§ 24 Abs. 1 Satz 1) in einer Wohngeld-Lastenberechnung zu ermitteln.
2Von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung kann abgesehen werden, wenn die auf den Wohnraum entfallende Belastung aus Zinsen und Tilgungen die Summe aus dem Höchstbetrag nach
§ 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach
§ 12 Absatz 7 erreicht oder übersteigt.
Frühere Fassungen von § 10 WoGG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
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interne Verweise§ 11 WoGG Zu berücksichtigende Miete und Belastung (vom 01.01.2023) ... Belastung ist die Summe aus 1. der Miete oder Belastung, die sich nach § 9 oder § 10 ergibt, soweit sie nicht nach Absatz 2 oder Absatz 3 in dieser Berechnungsreihenfolge außer ... 7 zu berücksichtigen. (2) Die Miete oder Belastung, die sich nach § 9 oder § 10 ergibt, bleibt in folgender Berechnungsreihenfolge und zu dem Anteil außer Betracht, ...
§ 27 WoGG Änderung des Wohngeldes (vom 01.01.2023) ... Abs. 1) erhöht, 2. die monatliche Miete (§ 9) oder die monatliche Belastung ( § 10 ) um mehr als 15 Prozent gegenüber der im Bewilligungsbescheid genannten Miete oder Belastung ...
§ 35 WoGG Erhebungs- und Hilfsmerkmale (vom 01.01.2021) ... Größe der Wohnung, nach Höhe der monatlichen Miete oder Belastung, im Fall des § 10 Abs. 2 Satz 2 die Belastung aus Zinsen und Tilgung, nach öffentlicher Förderung der Wohnung oder ...
§ 38 WoGG Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2024) ... die Ermittlung a) der zu berücksichtigenden Miete oder Belastung (§§ 9 bis 12) und b) des Einkommens (§§ 13 bis 18) zu erlassen, wobei ...
Zitat in folgenden NormenSozialgesetzbuch (SGB) Erstes Buch (I) - Allgemeiner Teil - (SGB I)
Artikel I G. v. 11.12.1975 BGBl. I S. 3015; zuletzt geändert durch Artikel 4 G. v. 19.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 245
§ 54 SGB I Pfändung (vom 01.09.2021) ... nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 des Wohngeldgesetzes sind, 3. Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch einen Körper- ...
Wohngeldverordnung (WoGV)
neugefasst durch B v. 19.10.2001 BGBl. I S. 2722; zuletzt geändert durch Artikel 2 V. v. 21.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 314
§ 1 WoGV Anwendungsbereich (vom 01.01.2009) ... des Wohngeldgesetzes ist nach Teil 3 dieser Verordnung zu berechnen, soweit nicht nach § 10 Abs. 2 Satz 2 des Wohngeldgesetzes von einer vollständigen Wohngeld-Lastenberechnung ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenBetreuungsgeldgesetz
G. v. 15.02.2013 BGBl. I S. 254
Artikel 2 BetrGeldG Folgeänderungen ... nicht die Pfändung wegen Ansprüchen erfolgt, die Gegenstand der §§ 9 und 10 des Wohngeldgesetzes sind, 3. Geldleistungen, die dafür bestimmt sind, den durch ...
Gesetz zur Neuregelung des Wohngeldrechts und zur Änderung des Sozialgesetzbuches
G. v. 24.09.2008 BGBl. I S. 1856
Haushaltsbegleitgesetz 2011 (HBeglG 2011)
G. v. 09.12.2010 BGBl. I S. 1885, 2013 I 81
Wohngeld-CO2-Bepreisungsentlastungsgesetz (WoGCO2BeprEntlG)
G. v. 15.05.2020 BGBl. I S. 1015
Wohngeld-Plus-Gesetz
G. v. 05.12.2022 BGBl. I S. 2160
Artikel 1 WoGPlusG Änderung des Wohngeldgesetzes ... 12 Absatz 1 und der Klimakomponente nach § 12 Absatz 7 " ersetzt. 3. In § 10 Absatz 2 Satz 2 werden die Wörter „den nach § 12 Abs. 1 maßgebenden Höchstbetrag" ... Belastung ist die Summe aus 1. der Miete oder Belastung, die sich nach § 9 oder § 10 ergibt, soweit sie nicht nach Absatz 2 oder Absatz 3 in dieser Berechnungsreihenfolge außer ...
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