§ 111 Familiensachen
Familiensachen sind
- 1.
- Ehesachen,
- 2.
- Kindschaftssachen,
- 3.
- Abstammungssachen,
- 4.
- Adoptionssachen,
- 5.
- Ehewohnungs- und Haushaltssachen,
- 6.
- Gewaltschutzsachen,
- 7.
- Versorgungsausgleichssachen,
- 8.
- Unterhaltssachen,
- 9.
- Güterrechtssachen,
- 10.
- sonstige Familiensachen,
- 11.
- Lebenspartnerschaftssachen.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 270 FamFG Anwendbare Vorschriften (vom 05.08.2009) ... den Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 1 Nr. 3 bis 12 sind die in Familiensachen nach § 111 Nr. 2, 4, 5 und 7 bis 9 jeweils geltenden Vorschriften entsprechend anzuwenden. (2) In sonstigen ... Lebenspartnerschaftssachen nach § 269 Abs. 2 und 3 sind die in sonstigen Familiensachen nach § 111 Nr. 10 geltenden Vorschriften entsprechend ...
Zitat in folgenden NormenGesetz über Gerichtskosten in Familiensachen (FamGKG)
Artikel 2 G. v. 17.12.2008 BGBl. I S. 2586, 2666; zuletzt geändert durch Artikel 14 G. v. 15.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 237
§ 5 FamGKG Lebenspartnerschaftssachen (vom 05.08.2009) ... nach Absatz 1 Nr. 3 bis 12 dieser Vorschrift die Vorschriften für Familiensachen nach § 111 Nr. 2, 4, 5 und 7 bis 9 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den ... 2 und 3 dieser Vorschrift die Vorschriften für sonstige Familiensachen nach § 111 Nr. 10 des Gesetzes über das Verfahren in Familiensachen und in den Angelegenheiten der ...
Anlage 1 FamGKG (zu § 3 Abs. 2) Kostenverzeichnis (vom 19.07.2024) ... sowie 6. Unterhaltssachen, Güterrechtssachen und sonstige Familiensachen ( § 111 Nr. 10 FamFG ), die nicht Familienstreitsachen sind. (2) In Adoptionssachen werden für Verfahren auf ...
Justizaktenaufbewahrungsverordnung (JAktAV)
V. v. 08.11.2021 BGBl. I S. 4834; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 28.11.2023 BGBl. 2023 I Nr. 335
Anlage JAktAV (zu § 3 Absatz 1 Satz 1) Aufbewahrungs- und Speicherungsfristen (vom 05.12.2023) ... Verfahren, die ab dem 1. September 2009 als Abstammungssachen bezeichnet werden (siehe § 111 Nr. 3 , § 169 FamFG) c) bis zum 30. Juni 1998: Urteile und Ent- ... über Familiensachen (§ 23b GVG, ab 1. September 2009: § 111 FamFG ) ein- schließlich Akten der diesen Verfahren vor- ausgehenden Anträge auf ... Ab dem 1. September 2009 werden sie als Abstammungssachen be- zeichnet (siehe § 111 Nr. 3 , § 169 FamFG). Soweit es sich um Abstammungssachen han- delt (bis 31. August 2009: ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenGesetz zur Änderung des Zugewinnausgleichs- und Vormundschaftsrechts
G. v. 06.07.2009 BGBl. I S. 1696
Link zu dieser Seite: https://www.buzer.de/111_FamFG.htm Schlagworte: Familienverfahrensgesetz