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§ 11 - Versicherungsberichterstattungs-Verordnung (BerVersV)

V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 2858 (Nr. 53); zuletzt geändert durch Artikel 7 Abs. 2 G. v. 11.04.2024 BGBl. 2024 I Nr. 119
Geltung ab 01.08.2017; FNA: 7631-11-14 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 11 Zusätzliche formgebundene Erläuterungen der Pensions- und Sterbekassen



Pensions- und Sterbekassen haben zusätzlich folgende formgebundene Erläuterungen zu erstellen:

1.
Kapitalanlagen bei Mitglieds- und Trägerunternehmen sowie Forderungen an und Verbindlichkeiten gegenüber Mitglieds- und Trägerunternehmen gemäß Nachweisung 120,

2.
Bewegung der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung und Angaben zur Beteiligung an den Bewertungsreserven gemäß Nachweisung 121,

3.
Bewegung des Bestands an Versorgungsberechtigten aus Pensionsversicherungen und weiteren Kapitalversicherungen gemäß Nachweisung 220,

4.
Bewegung des Bestands an Sterbegeld- und Zusatzversicherungen gemäß Nachweisung 221,

5.
Beiträge, Beiträge aus der Rückstellung für erfolgsabhängige Beitragsrückerstattung, Rückversicherungsbeiträge sowie Deckungsrückstellung gemäß Nachweisung 222,

6.
Angaben zum Auslandsgeschäft, gesondert für jeden Mitglied- und Vertragsstaat, gemäß Nachweisung 265.



 

Zitierungen von § 11 BerVersV

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 BerVersV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in BerVersV selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
interne Verweise

§ 1 BerVersV Umfang der Berichterstattung
... Absatz 4, 2. formgebundene Erläuterungen mit dem Inhalt nach den §§ 9 bis 14 innerhalb der Fristen des § 15 und 3. sonstige Unterlagen mit dem Inhalt ...
§ 15 BerVersV Fristen für die Einreichung
... Die formgebundenen Erläuterungen gemäß den §§ 9 bis 14 sind der Bundesanstalt in jeweils doppelter Ausfertigung einzureichen 1. ...
§ 22 BerVersV Anzuwendende Vorschriften
... genannten Versicherungsunternehmen gelten lediglich die §§ 1, 2, 8, 9 Absatz 1, 2 und 4, § 11 Nummer 1 bis 5 , § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 13 Absatz 1 Nummer 1 und 2, § 15 Absatz 1, § ...
Anlage 2 BerVersV (zu § 24) Anwendung der Formblätter und Nachweisungen (vom 01.01.2018)
... Erläuterungen nach den Formblättern und Nachweisungen gemäß den §§ 2 bis 14, 19 und 22 sind entweder elektronisch oder auf Papierformularen einzureichen. 2. ...