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§ 11 - Innovationsausschreibungsverordnung (InnAusV)
Artikel 1 V. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106 (Nr. 4); zuletzt geändert durch Artikel 8 G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Geltung ab 30.01.2020; FNA: 754-27-10 Energieversorgung
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Geltung ab 30.01.2020; FNA: 754-27-10 Energieversorgung
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§ 11 Zuschlagserteilung, Zuschlagsbegrenzung
(1) 1Die Bundesnetzagentur prüft die Zulässigkeit der Gebote nach den §§ 33 und 34 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und nach den §§ 5 und 6. 2Für das weitere Zuschlagsverfahren ist vorbehaltlich des Absatzes 2 der § 32 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes entsprechend anwendbar.
(2) Die Bundesnetzagentur erfasst für jedes Gebot, für das ein Zuschlag erteilt worden ist, die vom Bieter übermittelten Angaben und Nachweise sowie den Zuschlagswert.
Text in der Fassung des Artikels 8 Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen G. v. 20. Dezember 2022 BGBl. I S. 2512 m.W.v. 1. Januar 2023
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Frühere Fassungen von § 11 InnAusV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.01.2023 | Artikel 8 Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen vom 20.12.2022 BGBl. I S. 2512 |
aktuell vorher | 29.07.2022 | Artikel 16 Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor vom 20.07.2022 BGBl. I S. 1237 |
aktuell vorher | 01.01.2021 | Artikel 15 Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften vom 21.12.2020 BGBl. I S. 3138 |
aktuell | vor 01.01.2021 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 11 InnAusV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 11 InnAusV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
InnAusV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13a InnAusV Erstattung von Sicherheiten (vom 01.01.2021)
... Gebot zurück, wenn der Bieter 1. für dieses Gebot keinen Zuschlag nach § 11 erhalten hat oder 2. für dieses Gebot eine Pönale nach § 13 Absatz 3 ...
§ 14 InnAusV Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt (vom 29.07.2022)
... §§ 2, 3, 5, 7, 8, 9 und 11 dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission ... durch die Europäische Kommission vorliegt, sind die §§ 2, 3, 5, 7, 8, 9 und 11 der Innovationsausschreibungsverordnung in der am 28. Juli 2022 geltenden Fassung ...
Zitat in folgenden Normen
Besondere Gebührenverordnung BNetzA (BNetzABGebV)
V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage BNetzABGebV Gebühren- und Auslagenverzeichnis
... Fassung bestimmt, - für Solaranlagen in den Innovationsausschreibungen nach den §§ 11 oder 17 InnAusV oder - für Solaranlagen in den grenzüberschreitenden ... Windenergieanlagen an Land - nach den §§ 32 und 36d EEG 2021, - nach § 11 InnAusV oder - nach § 12 GEEV 597 Diese Gebühr ist als ... Biomasseanlagen nach den §§ 32 und 39d EEG 2021, - für Biomasseanlagen nach § 11 InnAusV oder - für Biomethananlagen nach Teil 3 Abschnitt 3 Unterabschnitt 6 EEG 2021 ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zu Sofortmaßnahmen für einen beschleunigten Ausbau der erneuerbaren Energien und weiteren Maßnahmen im Stromsektor
G. v. 20.07.2022 BGBl. I S. 1237, 2023 I Nr. 87; zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 19.12.2022 BGBl. I S. 2479
Artikel 16 EEGAusbGuEnFG Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung
... durch die Wörter „der anzulegende Wert" ersetzt. 8. In § 11 Absatz 2 Nummer 1 werden die Wörter „, wobei die gebotene fixe Marktprämie den Gebotswert ... 14 Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt Die §§ 2, 3, 5, 7, 8, 9 und 11 dürfen erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission ... durch die Europäische Kommission vorliegt, sind die §§ 2, 3, 5, 7, 8, 9 und 11 der Innovationsausschreibungsverordnung in der am 28. Juli 2022 geltenden Fassung anzuwenden." 11. Die §§ 15 bis ...
Gesetz zur Änderung des Erneuerbare-Energien-Gesetzes und weiterer energierechtlicher Vorschriften
G. v. 21.12.2020 BGBl. I S. 3138
Artikel 15 EEG2021-EG Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung
... erneuten Anpassung nach Satz 1 ist der nicht gerundete Wert zugrunde zu legen." 7. § 11 wird wie folgt geändert: a) Absatz 3 wird aufgehoben. b) Der ... Gebot zurück, wenn der Bieter 1. für dieses Gebot keinen Zuschlag nach § 11 erhalten hat oder 2. für dieses Gebot eine Pönale nach § 13 Absatz 3 ... (2) Zum Gebotstermin 1. April 2022 erfolgt das Zuschlagsverfahren abweichend von § 11 wie folgt: 1. Die Bundesnetzagentur prüft die Zulässigkeit der Gebote nach ... sortiert, wobei die gebotene fixe Marktprämie den Gebotswert ersetzt. 5. § 11 Absatz 2 Nummer 2 wird mit folgender Maßgabe angewendet: Die Zuschlagsbegrenzung entspricht 80 Prozent der ...
Gesetz zur Einführung einer Strompreisbremse und zur Änderung weiterer energierechtlicher Bestimmungen
G. v. 20.12.2022 BGBl. I S. 2512
Artikel 8 StromPBGEG Änderung der Innovationsausschreibungsverordnung
... § 5 wird wie folgt gefasst: „§ 5 (weggefallen)". 3. § 11 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 1 werden die Wörter „der ...
Verordnung zu den Innovationsausschreibungen und zur Änderung weiterer energiewirtschaftlicher Verordnungen
V. v. 20.01.2020 BGBl. I S. 106
Artikel 2 InnAusVEV Änderung der Ausschreibungsgebührenverordnung
... der Verordnung zu den gemeinsamen Ausschreibungen" ein Komma und die Wörter „nach § 11 der Innovationsausschreibungsverordnung " eingefügt. b) In Nummer 4 werden in Spalte 2 nach den Wörtern ... „nach § 32 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes" die Wörter „oder nach § 11 der Innovationsausschreibungsverordnung " eingefügt und werden die Wörter „eine Biomasseanlage" durch das Wort ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
EEG- und Ausschreibungsgebührenverordnung (EEGAusGebV)
Artikel 2 V. v. 06.02.2015 BGBl. I S. 108, 120; aufgehoben durch § 7 V. v. 19.08.2021 BGBl. I S. 3715
Anlage EEGAusGebV (zu § 1 Absatz 2) Gebührenverzeichnis (vom 27.07.2021)
... eines Zuschlagsverfahrens nach § 32 des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, nach § 11 der Innovationsausschreibungsverordnung oder nach § 12 der Grenzüberschreitende-Erneuerbare-Energien-Verordnung ... nach § 32 oder § 36d des Erneuerbare-Energien-Gesetzes, nach § 11 der Innovationsausschreibungsverordnung oder nach § 12 der Grenzüberschreitende- Erneuerbare-Energien-Verordnung ... nach § 32 oder § 39d des Erneuerbare-Energien-Gesetzes oder nach § 11 der Innovationsausschreibungsverordnung für Biomasseanlagen oder für Biomethananlagen nach Teil 3 Abschnitt 3 ...
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