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§ 124
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§ 124 - Bewertungsgesetz (BewG)
neugefasst durch B. v. 01.02.1991
BGBl. I S. 230
; zuletzt geändert durch
Artikel 36
G. v. 02.12.2024
BGBl. 2024 I Nr. 387
Geltung ab 03.10.1974; FNA: 610-7
Allgemeines Steuerrecht
48 weitere Fassungen
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wird in 226 Vorschriften zitiert
Zweiter Teil Besondere Bewertungsvorschriften
Zweiter Abschnitt Sondervorschriften und Ermächtigungen
§ 123
←
→
§ 125
§ 124 (aufgehoben)
§ 124 wird in
1 Vorschrift zitiert
§ 123
←
→
§ 125
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Zitierungen von
§ 124 BewG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 124 BewG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
BewG selbst
,
Ermächtigungsgrundlagen
,
anderen geltenden Titeln
,
Änderungsvorschriften
und in
aufgehobenen Titeln
.
interne Verweise
§ 17 BewG Geltungsbereich
(vom 01.01.2025)
... Einzelsteuergesetze anzuwenden. (2) Soweit sich nicht aus den §§ 20
bis
266 etwas anderes ergibt, finden neben diesen auch die Vorschriften des Ersten Teils dieses ...
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