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§ 12 - Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung (PFAV)
V. v. 18.04.2016 BGBl. I S. 842 (Nr. 18); zuletzt geändert durch Artikel 3 V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Geltung ab 22.04.2016, abweichend siehe § 30; FNA: 7631-11-12 Versicherungsaufsichtsrecht
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Geltung ab 22.04.2016, abweichend siehe § 30; FNA: 7631-11-12 Versicherungsaufsichtsrecht
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§ 12 Anwendung der Formulare
(1) Die auf den Formularen zu setzenden Kennzahlen ergeben sich aus Anlage 1.
(2) Bei der Verwendung der Formulare sind die Anmerkungen und Abkürzungen aus Anlage 2, Abschnitte A und B, zu beachten.
(3) Bei der Erstellung der Formulare ist Anlage 2 Abschnitt C zu beachten.
(4) Für die zu verwendenden Formulare gelten die in Anlage 5 festgelegten Muster.
Text in der Fassung des Artikels 3 Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz V. v. 11. Dezember 2024 BGBl. 2024 I Nr. 414 m.W.v. 17. Dezember 2024
Frühere Fassungen von § 12 PFAV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 17.12.2024 | Artikel 3 Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414 |
aktuell vorher | 01.08.2017 | Artikel 6 Zweite Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz vom 19.07.2017 BGBl. I S. 3023 |
aktuell | vor 01.08.2017 | Urfassung |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 PFAV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 PFAV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
PFAV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 13 PFAV Anzurechnende Kapitalerträge (vom 17.12.2024)
... die Absätze 1, 3 und 4 Verweisungen auf Formulare enthalten, beziehen sich diese auf die in § 12 Absatz 4 genannten Formulare. (6) Der extern finanzierte Rückstellungsteil ist ...
Anlage 1 PFAV (zu § 12 Absatz 1) Die regionale Herkunft des Pensionsfondsgeschäfts und die dafür zu setzenden Kennzahlen (vom 17.12.2024)
Anlage 2 PFAV (zu § 12 Absatz 2 und 3) Anwendung der Formulare (vom 17.12.2024)
Anlage 5 PFAV (zu § 12 Absatz 4) Formulare (vom 17.12.2024)
Zitate in Änderungsvorschriften
Siebte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 11.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 414
Artikel 3 7. VAGVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
... für die Einreichung der formgebundenen Erläuterungen". d) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „§ 12 Anwendung der Formulare". ... d) Die Angabe zu § 12 wird wie folgt gefasst: „ § 12 Anwendung der Formulare". e) Die Angabe zu Teil 3 wird wie folgt gefasst: ... 2 werden die Wörter „jeweils in doppelter Ausfertigung" gestrichen. 10. § 12 wird wie folgt geändert: a) In der Überschrift werden die Wörter ... die Absätze 1, 3 und 4 Verweisungen auf Formulare enthalten, beziehen sich diese auf die in § 12 Absatz 4 genannten Formulare." 12. § 14 wird wie folgt geändert: a) ... der bis zum 16. Dezember 2024 geltenden Fassung anzuwenden." 21. In Anlage 1 (zu § 12 Absatz 1 ) werden die Kennzahlen „70 Europa" und „71 Europäische Union (EU)" ... und „71 Europäische Union (EU)" gestrichen. 22. Die Anlage 2 (zu § 12 Absatz 2 und 3 ) wird wie folgt geändert: a) Die Überschrift wird wie folgt gefasst: ... die aus dem Anhang 8 zu dieser Verordnung ersichtliche Fassung. 25. Die Anlage 5 (zu § 12 Absatz 4 ) erhält die aus dem Anhang 9 zu dieser Verordnung ersichtliche ...
Zweite Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz
V. v. 19.07.2017 BGBl. I S. 3023
Artikel 6 2. VAGVÄndV Änderung der Pensionsfonds-Aufsichtsverordnung
... 8 Schlussvorschriften § 33 Übergangsvorschriften". 2. § 12 Absatz 4 wird wie folgt geändert: a) Nummer 3 wird aufgehoben. b) Die ...
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