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§ 12 - Rechtsdienstleistungsgesetz (RDG)
Artikel 1 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840 (Nr. 63); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Geltung ab 01.07.2008; FNA: 303-20 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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Geltung ab 01.07.2008; FNA: 303-20 Notare, Rechtsanwälte, Rechtsberater; Beurkundung
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§ 12 Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung
(1) Voraussetzungen für die Registrierung sind
- 1.
- persönliche Eignung und Zuverlässigkeit; hieran fehlt es in der Regel, wenn
- a)
- die Person aus gesundheitlichen Gründen nicht nur vorübergehend unfähig ist, die beantragte Tätigkeit ordnungsgemäß auszuüben,
- b)
- die Person eine Tätigkeit ausübt, die mit der beantragten Tätigkeit nicht vereinbar ist, insbesondere weil die Wahrscheinlichkeit einer über den Einzelfall hinausgehenden Pflichtenkollision besteht,
- c)
- die Vermögensverhältnisse der Person ungeordnet sind,
- d)
- einer der in § 7 Satz 1 Nummer 1, 2 oder 6 der Bundesrechtsanwaltsordnung genannten Gründe vorliegt oder
- e)
- die Person in den letzten drei Jahren vor der Antragstellung
- aa)
- wegen eines Verbrechens oder eines die Berufsausübung betreffenden Vergehens rechtskräftig verurteilt worden ist oder
- bb)
- aus der Rechts- oder Patentanwaltschaft oder einem im Steuerberatungsgesetz oder in der Wirtschaftsprüferordnung geregelten Beruf ausgeschlossen, im Disziplinarverfahren aus dem notariellen Amt oder dem Dienst in der Rechtspflege entfernt oder im Verfahren über die Richteranklage entlassen worden ist oder sie einer dieser Maßnahmen durch einen Verzicht zuvorgekommen ist,
- 2.
- theoretische und praktische Sachkunde in dem Bereich oder den Teilbereichen des § 10 Abs. 1, in denen die Rechtsdienstleistungen erbracht werden sollen,
- 3.
- eine Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestversicherungssumme von 250.000 Euro für jeden Versicherungsfall.
(2) 1Die Vermögensverhältnisse einer Person sind in der Regel ungeordnet, wenn über ihr Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden oder sie in das vom Vollstreckungsgericht zu führende Verzeichnis (§ 26 Abs. 2 der Insolvenzordnung, § 882b der Zivilprozessordnung) eingetragen ist. 2Ungeordnete Vermögensverhältnisse liegen nicht vor, wenn im Fall der Insolvenzeröffnung die Gläubigerversammlung einer Fortführung des Unternehmens auf der Grundlage eines Insolvenzplans zugestimmt und das Gericht den Plan bestätigt hat, oder wenn die Vermögensinteressen der Rechtsuchenden aus anderen Gründen nicht konkret gefährdet sind.
(3) 1Die theoretische Sachkunde ist durch Zeugnisse nachzuweisen. 2Praktische Sachkunde setzt in der Regel eine mindestens zwei Jahre unter Anleitung erfolgte Berufsausübung oder praktische Berufsausbildung voraus. 3In der Regel müssen im Fall des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 zumindest zwölf Monate, im Fall des § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 zumindest 18 Monate der Berufsausübung oder -ausbildung im Inland erfolgen. 4Ist die Person berechtigt, in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union, einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz einen der in § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 oder 2 genannten Berufe oder einen vergleichbaren Beruf auszuüben, und liegen die Voraussetzungen des § 1 Absatz 2 und 3 des Gesetzes über die Tätigkeit europäischer Patentanwälte in Deutschland sinngemäß vor, so kann die Sachkunde unter Berücksichtigung der bestehenden Berufsqualifikation auch durch einen mindestens sechsmonatigen Anpassungslehrgang nachgewiesen werden. 5Das Berufsqualifikationsfeststellungsgesetz ist nicht anzuwenden.
(4) 1Juristische Personen und rechtsfähige Personengesellschaften *) müssen mindestens eine natürliche Person benennen, die alle nach Absatz 1 Nr. 1 und 2 erforderlichen Voraussetzungen erfüllt (qualifizierte Person). 2Die qualifizierte Person muss in dem Unternehmen dauerhaft beschäftigt, in allen Angelegenheiten, die Rechtsdienstleistungen des Unternehmens betreffen, weisungsunabhängig und weisungsbefugt sowie zur Vertretung nach außen berechtigt sein. 3Registrierte Einzelpersonen können qualifizierte Personen benennen.
(5) Das Bundesministerium der Justiz wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Registrierung nach den §§ 11 und 12 zu regeln, insbesondere die Anforderungen an die Sachkunde und ihren Nachweis einschließlich der Anerkennung und Zertifizierung privater Anbieter von Sachkundelehrgängen, an die Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen und den Anpassungslehrgang sowie, auch abweichend von den Vorschriften des Versicherungsvertragsgesetzes für die Pflichtversicherung, an Inhalt und Ausgestaltung der Berufshaftpflichtversicherung.
Text in der Fassung des Artikels 1 Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften G. v. 10. März 2023 BGBl. 2023 I Nr. 64 m.W.v. 1. Januar 2025
Frühere Fassungen von § 12 RDG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 12 RDG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 12 RDG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
RDG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
interne Verweise
§ 11 RDG Besondere Sachkunde, Berufsbezeichnungen (vom 18.05.2017)
... Personen geführt werden. (5) Personen, die eine Berufsqualifikation im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 4 besitzen und nur für einen Teilbereich nach § 10 Absatz 1 Satz 2 registriert sind, haben ...
§ 12 RDG Registrierungsvoraussetzungen; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2025)
... Bundesrates die Einzelheiten zu den Voraussetzungen der Registrierung nach den §§ 11 und 12 zu regeln, insbesondere die Anforderungen an die Sachkunde und ihren Nachweis einschließlich ...
§ 13 RDG Registrierungsverfahren; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2025)
... einzutragenden Angaben enthalten muss, sind zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 12 Abs. 1 Nr. 1 und 2 sowie Abs. 4 beizubringen: 1. eine zusammenfassende Darstellung des beruflichen Ausbildungsgangs und ... Nachweis der theoretischen und praktischen Sachkunde. In den Fällen des § 12 Abs. 4 müssen die in Satz 3 genannten Unterlagen sowie Unterlagen zum Nachweis der in § 12 Abs. ... 12 Abs. 4 müssen die in Satz 3 genannten Unterlagen sowie Unterlagen zum Nachweis der in § 12 Abs. 4 Satz 2 genannten Voraussetzungen für jede qualifizierte Person gesondert beigebracht werden. ... (2) Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 12 Absatz 1 Nummer 2 sowie § 5 Absatz 1 ist mit dem Antrag auf Registrierung einer Inkassodienstleistung eine ... der Bundesrechtsanwaltsordnung entsprechend. Wenn die Registrierungsvoraussetzungen nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 4 vorliegen, fordert das Bundesamt für Justiz den Antragsteller vor Ablauf der Frist nach Satz ...
§ 13h RDG Aufsichtsmaßnahmen (vom 01.01.2025)
... die Annahme rechtfertigen, dass 1. eine Voraussetzung für die Registrierung nach § 12 weggefallen ist oder 2. erheblich oder dauerhaft gegen Pflichten verstoßen ...
§ 14 RDG Widerruf der Registrierung (vom 01.01.2025)
... oder Zuverlässigkeit nicht mehr besitzt; dies ist in der Regel der Fall, wenn einer der in § 12 Abs. 1 Nr. 1 genannten Gründe nachträglich eintritt oder die registrierte Person beharrlich ... 2. wenn die registrierte Person keine Berufshaftpflichtversicherung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 mehr unterhält, 3. wenn begründete Tatsachen die Annahme dauerhaft ...
§ 15a RDG Statistik (vom 18.05.2017)
... Verfahren nach § 12 Absatz 3 Satz 4 und § 15 wird eine Bundesstatistik durchgeführt. § 17 des ...
§ 16 RDG Inhalt des Rechtsdienstleistungsregisters; Verordnungsermächtigung (vom 01.01.2025)
... einschließlich der Anschriften aller Zweigstellen, d) der für sie nach § 12 Abs. 4 benannten qualifizierten Personen unter Angabe des Familiennamens und Vornamens, e) ...
Ermächtigungsgrundlage gemäß Zitiergebot
Stammnormen
Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV)V. v. 19.06.2008 BGBl. I S. 1069; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Zitat in folgenden Normen
Einführungsgesetz zum Rechtsdienstleistungsgesetz (RDGEG)
Artikel 2 G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840, 2846; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 1 RDGEG Erlaubnisinhaber nach dem Rechtsberatungsgesetz (vom 01.01.2025)
... für Justiz vor der Registrierung nur, ob eine ausreichende Berufshaftpflichtversicherung nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes besteht. Als qualifizierte Personen werden die zur Zeit der Antragstellung in der ...
Kreditzweitmarktgesetz (KrZwMG)
Artikel 1 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411, S. 2
§ 15 KrZwMG Geschäftsleiter; Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans
... Mindestens ein Geschäftsleiter muss die theoretische und praktische Sachkunde nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 und § 12 Absatz 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes ... und praktische Sachkunde nach § 12 Absatz 1 Nummer 2 in Verbindung mit § 11 Absatz 1 und § 12 Absatz 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes aufweisen. Abweichend davon kann das Kreditdienstleistungsinstitut anstelle eines ... Geschäftsleiters eine natürliche Person, die diese Sachkunde aufweist, entsprechend § 12 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes ...
§ 35 KrZwMG Anzeigepflichten der Kreditdienstleistungsinstitute; Verordnungsermächtigung
... registrierten Person benannt ist, die Tatsachen, die zur Beurteilung der Anforderungen nach § 12 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes notwendig sind; neue Tatsachen, die sich auf die ursprüngliche Beurteilung dieser ...
§ 37 KrZwMG Befugnisse der Bundesanstalt
... aufweist oder die nach § 15 Absatz 4 Satz 2 benannte Person nicht die Anforderungen des § 12 Absatz 4 Satz 1 und 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes erfüllt, 12. ein Kreditdienstleistungsinstitut die Vorgaben nach § 17 Absatz ...
Rechtsdienstleistungsverordnung (RDV)
V. v. 19.06.2008 BGBl. I S. 1069; zuletzt geändert durch Artikel 5 G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
§ 2 RDV Nachweis der theoretischen Sachkunde (vom 01.01.2025)
... In den Bereichen Inkassodienstleistungen und Rentenberatung wird die nach § 12 Abs. 3 Satz 1 des Rechtsdienstleistungsgesetzes erforderliche theoretische Sachkunde in der Regel durch ein Zeugnis über einen erfolgreich ... Sätzen 2 und 3 genannten Zeugnisse verlangen. (2) In den Fällen des § 12 Absatz 3 Satz 4 des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist durch geeignete Unterlagen, insbesondere das Zeugnis einer ausländischen Behörde, ... das Zeugnis einer ausländischen Behörde, nachzuweisen, dass die Voraussetzungen des § 12 Absatz 3 Satz 4 des Rechtsdienstleistungsgesetzes vorliegen. Daneben ist ein gesonderter Nachweis der theoretischen Sachkunde nicht ...
§ 3 RDV Nachweis der praktischen Sachkunde (vom 18.05.2017)
... Die nach § 12 Abs. 3 Satz 2 des Rechtsdienstleistungsgesetzes erforderliche praktische Sachkunde wird in der Regel durch Arbeitszeugnisse und sonstige Zeugnisse ... ist oder war. § 2 Abs. 5 gilt entsprechend. (3) In den Fällen des § 12 Absatz 3 Satz 4 des Rechtsdienstleistungsgesetzes ist das von einer registrierten Person oder einem Mitglied einer Rechtsanwaltskammer ausgestellte ...
§ 5 RDV Berufshaftpflichtversicherung (vom 01.01.2025)
... Die nach § 12 Abs. 1 Nr. 3 des Rechtsdienstleistungsgesetzes von der registrierten Person zu unterhaltende Berufshaftpflichtversicherung muss bei einem im ...
Zitate in Änderungsvorschriften
2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz (2. KostRMoG)
G. v. 23.07.2013 BGBl. I S. 2586
Artikel 49 2. KostRMoG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... die Wörter „oder der Schweiz" eingefügt. 2. § 12 Absatz 3 Satz 3 wird wie folgt gefasst: „Besitzt die Person eine ...
Gesetz gegen unseriöse Geschäftspraktiken
G. v. 01.10.2013 BGBl. I S. 3714
Artikel 1 UWGuaÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... rechtfertigen, dass 1. eine Voraussetzung für die Registrierung nach § 12 weggefallen ist oder 2. erheblich oder dauerhaft gegen Pflichten verstoßen ...
Gesetz zur Förderung verbrauchergerechter Angebote im Rechtsdienstleistungsmarkt
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3415
Artikel 3 RDMaÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... „(2) Zur Prüfung der Voraussetzungen nach § 10 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1, § 12 Absatz 1 Nummer 2 sowie § 5 Absatz 1 ist mit dem Antrag auf Registrierung einer Inkassodienstleistung eine ...
Gesetz zur Neuregelung des Rechtsberatungsrechts
G. v. 12.12.2007 BGBl. I S. 2840; zuletzt geändert durch Artikel 6 G. v. 12.06.2008 BGBl. I S. 1000
Artikel 20 RBerNG Inkrafttreten, Außerkrafttreten
... 1 § 10 Abs. 1 Satz 2, § 12 Abs. 5, § 13 Abs. 4, § 16 Abs. 3 Satz 3, § 17 Abs. 2, § 18 Abs. 3 und § ...
Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung
G. v. 29.07.2009 BGBl. I S. 2258; zuletzt geändert durch Artikel 18 G. v. 23.05.2011 BGBl. I S. 898
Artikel 4 ZwVollStrÄndG Änderung anderer Rechtsvorschriften (vom 18.06.2011)
... vom 12. Juni 2008 (BGBl. I S. 1000), wird wie folgt geändert: 1. In § 12 Abs. 2 Satz 1 werden die Wörter „vom Insolvenzgericht oder" gestrichen und die ...
Gesetz zur Stärkung der Aufsicht bei Rechtsdienstleistungen und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 10.03.2023 BGBl. 2023 I Nr. 64
Artikel 1 RDAufStG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... durch die Wörter „beim Bundesamt für Justiz" ersetzt. 5. § 12 wird wie folgt geändert: a) In Absatz 3 Satz 1 werden die Wörter ...
Artikel 2 RDAufStG Weitere Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... wird wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht werden den Angaben zu den §§ 12 , 13, 16, 17 und 18 jeweils ein Semikolon und das Wort „Verordnungsermächtigung" ... ein Semikolon und das Wort „Verordnungsermächtigung" angefügt. 2. § 12 wird wie folgt geändert: a) Der Überschrift werden ein Semikolon und das ...
Gesetz zur Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden Berufe
G. v. 12.05.2017 BGBl. I S. 1121
Artikel 6 AnwBerRÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... Absatz 5 angefügt: „(5) Personen, die eine Berufsqualifikation im Sinne des § 12 Absatz 3 Satz 4 besitzen und nur für einen Teilbereich nach § 10 Absatz 1 Satz 2 registriert sind, haben ... übersetzten Berufsbezeichnung ihres Herkunftsstaates auszuüben." 5. § 12 Absatz 3 Satz 3 wird durch die folgenden Sätze ersetzt: „In der Regel müssen im Fall ...
Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2010 BGBl. I S. 2248, 2011 BGBl. I S. 223
Artikel 2 DLRLJuUG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... gilt entsprechend. Wenn die Registrierungsvoraussetzungen nach § 12 Absatz 1 Nummer 1 und 2 sowie Absatz 4 vorliegen, fordert die zuständige Behörde den ...
Gesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen
G. v. 06.12.2011 BGBl. I S. 2515
Artikel 16 BQFGEG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... Angabe eingefügt: „§ 15a Statistik". 2. Dem § 12 Absatz 3 wird folgender Satz angefügt: „Das ... „§ 15a Statistik Über Verfahren nach § 12 Absatz 3 Satz 3 und § 15 wird eine Bundesstatistik durchgeführt. § 17 des ...
Gesetz zur Verbesserung des Verbraucherschutzes im Inkassorecht und zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.12.2020 BGBl. I S. 3320
Artikel 1 InkaRÄndG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... 3. § 11a wird aufgehoben. 4. § 12 Absatz 1 Nummer 1 wird wie folgt gefasst: „1. persönliche Eignung und Zuverlässigkeit; ...
Personengesellschaftsrechtsmodernisierungsgesetz (MoPeG)
G. v. 10.08.2021 BGBl. I S. 3436; zuletzt geändert durch Artikel 34 Abs. 4 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 411
Artikel 32 MoPeG Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... folgt geändert: 1. In § 10 Absatz 1 Satz 1 in dem Satzteil vor Nummer 1 und § 12 Absatz 4 Satz 1 werden jeweils die Wörter „Gesellschaft ohne Rechtspersönlichkeit" durch die ...
Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung
V. v. 31.08.2015 BGBl. I S. 1474; zuletzt geändert durch Artikel 3 Abs. 3 G. v. 30.06.2017 BGBl. I S. 2147
Artikel 142 10. ZustAnpV Änderung des Rechtsdienstleistungsgesetzes
... In § 10 Absatz 1 Satz 2, § 12 Absatz 5, § 13 Absatz 4 Satz 1, § 16 Absatz 3 Satz 3, § 17 Absatz 2 und § 18 ...
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