(1)
1Für Studierende der Zahnmedizin, die einen Abschnitt, einen Teil, eine Fächergruppe oder ein Fach der Zahnärztlichen Prüfungen nach den Vorschriften der
Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen in der bis zum 30. November 2024 geltenden Fassung nicht bestanden haben, finden die Wiederholungsprüfungen nach dem 30. November 2024 nach den Vorschriften dieser Verordnung statt, sofern sich aus den folgenden Absätzen nicht etwas anderes ergibt.
2Die Prüfungen können auch in diesen Fällen jeweils nur zweimal wiederholt werden.
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Verordnung zur Änderung der Approbationsordnung für Zahnärzte und Zahnärztinnen und weiterer Verordnungen im Bereich der Heilberufe
V. v. 21.11.2024 BGBl. 2024 I Nr. 360