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§ 14d - Stabilisierungsfondsgesetz (StFG)

Artikel 1 G. v. 17.10.2008 BGBl. I S. 1982 (Nr. 46); zuletzt geändert durch Artikel 2 G. v. 30.07.2024 BGBl. 2024 I Nr. 254
Geltung ab 18.10.2008; FNA: 660-3 Bundesbürgschaften
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§ 14d Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten



§ 14a Absatz 2 bis 4 gilt im Zusammenhang mit Vermögensübertragungen in die landesrechtliche Abwicklungsanstalten im Sinne des § 8b entsprechend. § 14b Absatz 2 bis 4 ist auf die landesrechtlichen Abwicklungsanstalten im Sinne des § 8b entsprechend anzuwenden.





 

Frühere Fassungen von § 14d StFG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 23.07.2009Artikel 1 Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
vom 17.07.2009 BGBl. I S. 1980

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 14d StFG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14d StFG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StFG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Abwicklungsmechanismusgesetz (AbwMechG)
G. v. 02.11.2015 BGBl. I S. 1864
Artikel 6 AbwMechG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... eingefügt: „Teil 4 Besteuerung". h) Nach der Angabe zu § 14d wird folgende Angabe eingefügt: „Teil 5 Übergangs- und ... Überschrift eingefügt: „Teil 4 Besteuerung". 11. Nach § 14d wird folgende Überschrift eingefügt: „Teil 5 Übergangs- und ...

Gesetz zur Fortentwicklung der Finanzmarktstabilisierung
G. v. 17.07.2009 BGBl. I S. 1980
Artikel 1 FStFEntwG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... und Auskehrungen der Zweckgesellschaft oder der Abwicklungsanstalt § 14d Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten ... Abwicklungsanstalten § 14e Anwendungsvorschrift für die §§ 14 bis 14d ". 2. § 3a wird wie folgt geändert: a) In der ... 2010" ersetzt. 11. Nach § 14 werden die folgenden §§ 14a bis 14d eingefügt: „§ 14a Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang ... nachzuweisen; Absatz 3 ist vom Anteilseigner entsprechend anzuwenden. § 14d Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten ... gefasst: „§ 14e Anwendungsvorschrift für die §§ 14 bis 14d ". b) Der bisherige Wortlaut wird Absatz 1. c) Folgender Absatz 2 wird ... c) Folgender Absatz 2 wird angefügt: „(2) Die §§ 14a bis 14d in der ab dem 23. Juli 2009 geltenden Fassung sind erstmals für den Veranlagungszeitraum 2009 ...

Wirtschaftsstabilisierungsfondsgesetz (WStFG)
G. v. 27.03.2020 BGBl. I S. 543
Artikel 1 WStFG Änderung des Finanzmarktstabilisierungsfondsgesetzes
... Abwicklungsanstalt und Auskehrungen der Zweckgesellschaft oder der Abwicklungsanstalt § 14d Steuerrechtliche Sonderregelungen im Zusammenhang mit landesrechtlichen Abwicklungsanstalten ... für Stabilisierungsmaßnahmen; Verordnungsermächtigung". 7. Nach § 14d wird folgender Abschnitt 2 eingefügt: „Abschnitt 2 ...