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§ 14f - Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG)
Artikel 5 G. v. 27.12.1993 BGBl. I S. 2378, 2396, 1994 I S. 2439; zuletzt geändert durch Artikel 3 G. v. 22.12.2023 BGBl. 2023 I Nr. 409
Geltung ab 01.01.1994; FNA: 930-9 Allgemeines Eisenbahnrecht
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Geltung ab 01.01.1994; FNA: 930-9 Allgemeines Eisenbahnrecht
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§ 14f (aufgehoben)
Text in der Fassung des Artikels 2 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich G. v. 29. August 2016 BGBl. I S. 2082 m.W.v. 2. September 2016
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Frühere Fassungen von § 14f AEG
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 02.09.2016 | Artikel 2 Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich vom 29.08.2016 BGBl. I S. 2082 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 14f AEG
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 14f AEG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
AEG selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitat in folgenden Normen
Erste Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes
V. v. 29.06.2007 BGBl. I S. 1225
Anhang 1 1. BEGebVÄndV zu Artikel 1 Nr. 3 Buchstabe a
... oder ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wurde § 14f Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand 7 Maßnahmen bei ... gegen Vorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur § 14f Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 3i.V.m. Abs. 2 AEG nach Zeitaufwand ...
Zitate in Änderungsvorschriften
Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs im Eisenbahnbereich
G. v. 29.08.2016 BGBl. I S. 2082
Artikel 2 ERegGEG Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
... Fällen die zuständige Landesbehörde." 12. Die §§ 14 bis 14g werden durch die folgenden §§ 14 bis 14d ersetzt: „§ 14 ...
Viertes Gesetz zur Änderung des Allgemeinen Eisenbahngesetzes
G. v. 19.05.2009 BGBl. I S. 1100
Artikel 1 4. AEGÄndG
... Zugangsberechtigung im grenzüberschreitenden Personenverkehr." 5. Nach § 14f wird folgender § 14g eingefügt: „§ 14g Zugangsrecht im ...
Zitate in aufgehobenen Titeln
Bundeseisenbahngebührenverordnung (BEGebV)
V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546; aufgehoben durch Artikel 2 V. v. 21.07.2021 BGBl. I S. 3182
§ 3 BEGebV Gebührenbefreiung
... eine Entscheidung der Regulierungsbehörde nach § 14f Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sowie für die Untersuchung von gefährlichen ...
Anlage 1 BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... veranlasst oder ein Ver- stoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wurde § 14f Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand 7 Maßnahmen bei Verstößen ...
Anlage 3 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 2) Gebührenverzeichnis (vom 15.08.2013)
... ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift fest- gestellt worden ist § 14f Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand 605 Anweisung auf Unterlassung der ... der Beeinträchtigung des Rechts auf Zugang zur Eisenbahninfrastruktur § 14f Abs. 1 und 3 AEG nach Zeitaufwand 606 Genehmigung der Laufzeit ...
Anlage 4 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 3) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... veranlasst oder ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wurde § 14f Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand 7 Maßnahmen bei Verstößen ...
Anlage 5 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 4) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... veranlasst oder ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wurde § 14f Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand 7 Maßnahmen bei Verstößen ...
Anlage 6 BEGebV (zu § 2 Abs. 1 i. V. m. § 7 Abs. 5) Gebührenverzeichnis (vom 15.07.2021)
... veranlasst oder ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wurde § 14f Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand 7 Maßnahmen bei Verstößen ...
Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Eisenbahnverkehrsverwaltung des Bundes (BEGebV)
V. v. 05.04.2001 BGBl. I S. 562; aufgehoben durch § 8 V. v. 27.03.2008 BGBl. I S. 546
§ 3 BEGebV Gebührenbefreiung (vom 11.07.2007)
... eine Entscheidung der Regulierungsbehörde nach § 14f Abs. 2 des Allgemeinen Eisenbahngesetzes sowie für die Untersuchung von gefährlichen ...
Anlage BEGebV (zu § 2 Abs. 1) Gebührenverzeichnis (vom 22.01.2008)
... oder ein Verstoß gegen eine Rechtsvorschrift festgestellt wurde § 14f Abs. 1 AEG nach Zeitaufwand 7 Maßnahmen bei ... gegen Vorschriften über den Zugang zur Eisenbahninfrastruktur § 14f Abs. 1 Satz 2 oder Abs. 3i.V.m. Abs. 2 AEG nach Zeitaufwand ...
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