Bundesrecht - tagaktuell konsolidiert - alle Fassungen seit 2006
Vorschriftensuche
 

§ 157a - Steuerberatungsgesetz (StBerG)

neugefasst durch B. v. 04.11.1975 BGBl. I S. 2735; zuletzt geändert durch Artikel 32 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 04.11.1975; FNA: 610-10 Allgemeines Steuerrecht
|

§ 157a Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten Kammermitgliedschaft



Die Zuständigkeit für am 1. Januar 2025 anhängige aufsichtsrechtliche Verfahren gegen ein Mitglied eines Geschäftsführungs- oder Aufsichtsorgans einer steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaft, das auch Mitglied einer Rechtsanwaltskammer oder der Patentanwaltskammer ist, geht am 1. Januar 2025 auf diejenige Stelle über, der von diesem Tag an nach der Bundesrechtsanwaltsordnung oder der Patentanwaltsordnung die Zuständigkeit für das Verfahren zukommt.





 

Frühere Fassungen von § 157a StBerG

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 01.01.2025Artikel 6 Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
vom 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
aktuell vorher 12.04.2008Artikel 1 Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
vom 08.04.2008 BGBl. I S. 666
aktuellvor 12.04.2008früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 157a StBerG

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 157a StBerG verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in StBerG selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Achtes Gesetz zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes
G. v. 08.04.2008 BGBl. I S. 666
Artikel 1 8. StBerGÄndG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes § 157a ". f) Die Angabe zu § 164a wird wie folgt gefasst:  ... 54. § 157 Abs. 7 wird aufgehoben. 55. Nach § 157 wird folgender § 157a eingefügt: „§ 157a Übergangsvorschriften anlässlich des ... 55. Nach § 157 wird folgender § 157a eingefügt: „§ 157a Übergangsvorschriften anlässlich des Achten Gesetzes zur Änderung des ...

Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung
G. v. 16.07.2009 BGBl. I S. 1959
Artikel 14 BürgEntlG-KV Änderung des Steuerberatungsgesetzes
... wie folgt geändert: 1. In der Inhaltsübersicht wird nach der Angabe zu § 157a folgende Angabe eingefügt: „§ 157b Anwendungsvorschrift". ... hat, oder". b) Die bisherige Nummer 2 wird Nummer 3. 3. Nach § 157a wird folgender § 157b eingefügt: „§ 157b Anwendungsvorschrift ...

Gesetz zur Regelung hybrider und virtueller Versammlungen in der Bundesnotarordnung, der Bundesrechtsanwaltsordnung, der Patentanwaltsordnung und dem Steuerberatungsgesetz sowie zur Änderung weiterer Vorschriften
G. v. 22.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 320
Artikel 6 ViVaJuRG Änderung des Steuerberatungsgesetzes
...  § 86a Durchführung der Satzungsversammlung". c) Die Angabe zu § 157a wird wie folgt gefasst: „§ 157a Übergangsvorschrift zu ... c) Die Angabe zu § 157a wird wie folgt gefasst: „ § 157a Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten ... Aufsichtsfunktionen einer Berufsausübungsgesellschaft wahrzunehmen." 21. § 157a wird wie folgt gefasst: „§ 157a Übergangsvorschrift zu ... wahrzunehmen." 21. § 157a wird wie folgt gefasst: „ § 157a Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten ...