§ 15 Einschreiten gegen unerlaubte Investmentgeschäfte
(1) Wird die kollektive Vermögensverwaltung ohne die erforderliche Registrierung nach
§ 44 oder ohne die erforderliche Erlaubnis nach
§§ 20,
21 oder
22 oder nach Artikel 6 der
Richtlinie 2009/65/EG oder der
Richtlinie 2011/61/EU betrieben oder werden neben der kollektiven Vermögensverwaltung die in
§ 20 Absatz 2 oder 3 aufgeführten Dienstleistungen oder Nebendienstleistungen ohne die Erlaubnis nach
§§ 20,
21 oder
22 oder nach Artikel 6 der
Richtlinie 2009/65/EG erbracht (unerlaubtes Investmentgeschäft), kann die Bundesanstalt hiergegen einschreiten.
(2) 1Im Fall des Absatzes 1 kann die Bundesanstalt
- 1.
- die sofortige Einstellung des Geschäftsbetriebs und die unverzügliche Abwicklung dieser Geschäfte gegenüber dem Unternehmen sowie gegenüber seinen Gesellschaftern und den Mitgliedern seiner Organe anordnen; bei juristischen Personen und Personenhandelsgesellschaften stehen ihr auch die in § 38 Absatz 1 und 2 des Kreditwesengesetzes genannten Rechte zu;
- 2.
- für die Abwicklung Weisungen erlassen und
- 3.
- eine geeignete Person als Abwickler bestellen.
2Die Bundesanstalt kann ihre Maßnahmen nach den Nummern 1 bis 3 bekannt machen; personenbezogene Daten dürfen nur veröffentlicht werden, soweit dies zur Gefahrenabwehr erforderlich ist.
(3) Die Befugnisse der Bundesanstalt nach den Absätzen 1 und 2 bestehen auch gegenüber einem Unternehmen, das in die Anbahnung, den Abschluss oder die Abwicklung dieser Geschäfte einbezogen ist, sowie gegenüber seinen Gesellschaftern und den Mitgliedern seiner Organe.
(4) Der Abwickler ist zum Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Unternehmens berechtigt.
(5) 1Der Abwickler erhält von der Bundesanstalt eine angemessene Vergütung sowie Ersatz seiner Aufwendungen. 2Das betroffene Unternehmen hat der Bundesanstalt die gezahlten Beträge gesondert zu erstatten; auf Verlangen der Bundesanstalt hat es für die nach Satz 1 erforderlichen Beträge einen Vorschuss zu leisten. 3Die Bundesanstalt kann das betroffene Unternehmen anweisen, den von der Bundesanstalt festgesetzten Betrag im Namen der Bundesanstalt unmittelbar an den Abwickler zu leisten, wenn dadurch keine Beeinflussung der Unabhängigkeit des Abwicklers zu besorgen ist.
Frühere Fassungen von § 15 KAGB
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Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
interne Verweise§ 2 KAGB Ausnahmebestimmungen (vom 16.08.2021) ... Auf eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft sind nur 1. die §§ 1 bis 17, 42, 2. § 20 Absatz 10 entsprechend, 3. § 44 Absatz 1, 4 ...
§ 7 KAGB Sofortige Vollziehbarkeit (vom 30.12.2024) ... Festsetzung von Zwangsmitteln auf Grundlage von § 5 Absatz 5a und 15, der §§ 6, 14, 15 , 16, 19 Absatz 2 und 3, §§ 39, 40, 41, 42, 44 Absatz 5, § 68 Absatz 7, § 113 ...
Zitat in folgenden NormenFinanzdienstleistungsaufsichtsgebührenverordnung (FinDAGebV)
V. v. 02.09.2021 BGBl. I S. 4077; zuletzt geändert durch Artikel 12 G. v. 28.02.2025 BGBl. 2025 I Nr. 69
Anlage FinDAGebV (zu § 2 Absatz 1) Gebührenverzeichnis (vom 01.07.2024) ... der aufgezählten Maßnahmen, soweit diese in einem Bescheid erlassen werden ( § 15 Absatz 1 und 2 KAGB ; § 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 4.120 ... werden (§ 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB ) 4.120 15.3.2 Verwaltungsakte im Sinne von Nummer 15.3.1 ... Einbezogenen, die eine zurechenbare Ursache für die Einbeziehung gesetzt haben ( § 15 Absatz 3 KAGB , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 in ... für die Einbeziehung gesetzt haben (§ 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB ; § 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB, auch in ... Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 1.323 ... 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB ) 1.323 16 Individuell zurechenbare ...
Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz (FinDAG)
Artikel 1 G. v. 22.04.2002 BGBl. I S. 1310; zuletzt geändert durch Artikel 19 G. v. 27.12.2024 BGBl. 2024 I Nr. 438
Vermögensanlagen-Verkaufsprospektverordnung (VermVerkProspV)
V. v. 16.12.2004 BGBl. I S. 3464; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 18.08.2021 BGBl. I S. 3917
§ 2 VermVerkProspV Allgemeine Grundsätze (vom 31.08.2021) ... im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuchs darstellt, sodass die Bundesanstalt Maßnahmen nach § 15 des Kapitalanlagegesetzbuchs ergreifen und insbesondere die Rückabwicklung der Geschäfte des Emittenten der ...
Zitate in ÄnderungsvorschriftenAchtzehnte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 15.12.2017 BGBl. I S. 3960
Artikel 1 18. FinDAGKostVÄndV ... eines Abwicklers; für eine einzelne oder beide der aufgezählten Anordnungen ( § 15 Absatz 1 und 2 KAGB; (§ 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) ... (§ 15 Absatz 1 und 2 KAGB; (§ 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 4.000 4.1.1.3.2 Jeder Folgebescheid zu einem ... für eine einzelne oder zwei oder alle drei der aufgezählten Anord- nungen ( § 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) ... nungen (§ 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 1.000 4.1.1.3.3 Verwaltungsakte in Zusammenhang mit ... beide der aufgezählten Anordnungen 2.000 ( § 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 ... (§ 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB, auch ... mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) ... 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 4.1.1.3.4 Jeder Folgebescheid zu einem ... eine einzelne oder zwei oder alle drei der aufgezählten Maßnah- men ( § 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 ... aufgezählten Maßnah- men (§ 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB, auch ... mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB; § 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 494 ... 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 494 4.1.2 Individuell zurechenbare öffentliche ...
AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-UmsG)
G. v. 04.07.2013 BGBl. I S. 1981
Finanzaufsichtsrechtergänzungsgesetz
G. v. 06.06.2017 BGBl. I S. 1495
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2014/91/EU des Europäischen Parlaments und des Rates vom 23. Juli 2014 zur Änderung der Richtlinie 2009/65/EG zur Koordinierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften betreffend bestimmte Organismen für gemeinsame Anlagen in Wertpapieren (OGAW) im Hinblick auf die Aufgaben der Verwahrstelle, die Vergütungspolitik und Sanktionen
G. v. 03.03.2016 BGBl. I S. 348
Artikel 1 RL2014/91/EU-UG Änderung des Kapitalanlagegesetzbuchs ... Auf eine AIF-Kapitalverwaltungsgesellschaft sind nur 1. die §§ 1 bis 17, 42, 2. § 20 Absatz 10 entsprechend, 3. § 44 Absatz 1, ... b) In Absatz 4a Satz 1 werden in dem Satzteil vor Nummer 1 die Wörter „§§ 1 bis 17, 42 und 44 Absatz 1, 4 bis 7" durch die Wörter „§§ 1 bis 17, ... 1 bis 17, 42 und 44 Absatz 1, 4 bis 7" durch die Wörter „§§ 1 bis 17, § 20 Absatz 9 entsprechend, die §§ 42, 44 Absatz 1, 4 bis 9 und § 261 ...
Gesetz zur Verringerung der Abhängigkeit von Ratings
G. v. 10.12.2014 BGBl. I S. 2085
Kleinanlegerschutzgesetz
G. v. 03.07.2015 BGBl. I S. 1114, 2017 I 3768; zuletzt geändert durch Artikel 23 G. v. 23.06.2017 BGBl. I S. 1693
Zwölfte Verordnung zur Änderung der Verordnung über die Erhebung von Gebühren und die Umlegung von Kosten nach dem Finanzdienstleistungsaufsichtsgesetz
V. v. 16.07.2013 BGBl. I S. 2499
Artikel 1 12. FinDAGKostVÄndV ... Erlass von Weisungen für die Abwicklung, und/oder Bestellung eines Abwicklers ( § 15 Absatz 1 und 2 KAGB ) 4.000 4.1.1.2.2 Jeder Folgebescheid zu einem Verwaltungsakt im ... für die Abwicklung erlassen werden und/oder ein Abwickler bestellt wird ( § 15 Absatz 1 und 2 KAGB ) 1.000 4.1.1.2.3 Verwaltungsakte im Zusammenhang mit der ... von den Betroffenen eine zurechenbare Ursache für die Einbeziehung gesetzt wurde ( § 15 Absatz 3 KAGB , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 2.000 ... die Einbeziehung gesetzt wurde (§ 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 2.000 4.1.1.2.4 Jeder Folgebescheid zu einem ... gen für die Abwicklung erlassen werden und/oder ein Abwickler be- stellt wird ( § 15 Absatz 3 KAGB , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) ... ein Abwickler be- stellt wird (§ 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 494 4.1.2 Amtshandlungen in Bezug auf ... und/oder Bestellung eines Abwicklers (§ 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB ) 4.000 4.1.4.2.5.2 Jeder Folgebescheid zu einem Verwaltungsakt ... werden und/oder ein Abwickler bestellt wird (§ 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB ) 1.000 4.1.4.2.5.3 Verwaltungsakte in Zusammenhang mit der ... für die Einbeziehung gesetzt wurde (§ 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) 2.000 ... 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB ) 2.000 4.1.4.2.5.4 Jeder Folgebescheid zu einem Verwaltungsakt ... und/oder ein Abwickler be- stellt wird (§ 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB , auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB) ... 113 Absatz 2 Satz 2 in Verbindung mit § 15 Absatz 3 KAGB, auch in Verbindung mit § 15 Absatz 1 und 2 KAGB ) 494 4.1.4.2.6 Maßnahmen nach Erlöschen der Erlaubnis ...
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