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§ 15 - Reisesicherungsfondsgesetz (RSG)

§ 15 Kontrahierungszwang



Reiseanbieter haben gegen den Reisesicherungsfonds einen Anspruch auf Abschluss eines Absicherungsvertrags zu den allgemeinen Absicherungsbedingungen des Reisesicherungsfonds.

 
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