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§ 15a - Integrationskursverordnung (IntV)
V. v. 13.12.2004 BGBl. I S. 3370; zuletzt geändert durch Artikel 1 V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-4 Ausländerrecht
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Geltung ab 01.01.2005; FNA: 26-12-4 Ausländerrecht
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§ 15a Widerruf und Erlöschen der Zulassung als Lehrkraft
(1) 1Die Zulassung als Lehrkraft ist mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen, wenn ihre Voraussetzungen nicht mehr vorliegen, insbesondere wenn die persönliche Eignung nicht besteht, sodass eine erfolgreiche Vermittlung der Ziele des Integrationskurses nach § 3 Absatz 1 nicht zu erwarten ist. 2Die §§ 48 und 49 des Verwaltungsverfahrensgesetzes bleiben unberührt.
(2) Mit Rücknahme oder Widerruf der Zulassung als Lehrkraft nach § 15 Absatz 1 erlischt die ergänzende Zulassung nach § 15 Absatz 2 ebenfalls.
Text in der Fassung des Artikels 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung V. v. 12. Januar 2023 BGBl. 2023 I Nr. 16 m.W.v. 1. Februar 2023
Frühere Fassungen von § 15a IntV
Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.
vergleichen mit | mWv (verkündet) | neue Fassung durch |
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aktuell vorher | 01.02.2023 | Artikel 1 Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung vom 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16 |
Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.
Zitierungen von § 15a IntV
Sie sehen die Vorschriften, die auf § 15a IntV verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in
IntV selbst,
Ermächtigungsgrundlagen,
anderen geltenden Titeln,
Änderungsvorschriften und in
aufgehobenen Titeln.
Zitate in Änderungsvorschriften
Vierte Verordnung zur Änderung der Integrationskursverordnung
V. v. 12.01.2023 BGBl. 2023 I Nr. 16
Artikel 1 4. IntVÄndV Änderung der Integrationskursverordnung
... in Satz 3 die Angabe „oder 2" gestrichen. 11. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „§ 15a Widerruf und Erlöschen der Zulassung als ... 11. Nach § 15 wird folgender § 15a eingefügt: „ § 15a Widerruf und Erlöschen der Zulassung als Lehrkraft (1) Die Zulassung als ...
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