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§ 16j - Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Bürgergeld, Grundsicherung für Arbeitsuchende - (SGB II)

neugefasst durch B. v. 13.05.2011 BGBl. I S. 850, 2094; zuletzt geändert durch Artikel 59 G. v. 23.10.2024 BGBl. 2024 I Nr. 323
Geltung ab 01.01.2005; FNA: 860-2 Sozialgesetzbuch
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§ 16j (aufgehoben)








 

Frühere Fassungen von § 16j SGB II

Die nachfolgende Aufstellung zeigt alle Änderungen dieser Vorschrift. Über die Links aktuell und vorher können Sie jeweils alte Fassung (a.F.) und neue Fassung (n.F.) vergleichen. Beim Änderungsgesetz finden Sie dessen Volltext sowie die Begründung des Gesetzgebers.

vergleichen mitmWv (verkündet)neue Fassung durch
aktuell vorher 28.03.2024Artikel 5 Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
vom 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
aktuell vorher 01.07.2023Artikel 1 Bürgergeld-Gesetz
vom 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
aktuellvor 01.07.2023früheste archivierte Fassung

Bitte beachten Sie, dass rückwirkende Änderungen - soweit vorhanden - nach dem Verkündungsdatum des Änderungstitels (Datum in Klammern) und nicht nach dem Datum des Inkrafttretens in diese Liste einsortiert sind.



 

Zitierungen von § 16j SGB II

Sie sehen die Vorschriften, die auf § 16j SGB II verweisen. Die Liste ist unterteilt nach Zitaten in SGB II selbst, Ermächtigungsgrundlagen, anderen geltenden Titeln, Änderungsvorschriften und in aufgehobenen Titeln.
 
Zitate in Änderungsvorschriften

Bürgergeld-Gesetz
G. v. 16.12.2022 BGBl. I S. 2328
Artikel 1 BürgerGG Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
... c) Nach der Angabe zu § 16i werden folgende Angaben eingefügt: „ § 16j Bürgergeldbonus § 16k Ganzheitliche Betreuung". d) Die ... ersetzt. 22. Nach § 16i werden die folgenden §§ 16j und 16k eingefügt: „§ 16j Bürgergeldbonus  ... Nach § 16i werden die folgenden §§ 16j und 16k eingefügt: „ § 16j Bürgergeldbonus Erwerbsfähige Leistungsberechtigte erhalten einen Bonus in ...

Zweites Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024
G. v. 27.03.2024 BGBl. 2024 I Nr. 107
Artikel 5 2. HFinG 2024 Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch
...  1. Die Inhaltsübersicht wird wie folgt geändert: a) Die Angabe zu § 16j wird wie folgt gefasst: „§ 16j (weggefallen)". b) ... geändert: a) Die Angabe zu § 16j wird wie folgt gefasst: „ § 16j (weggefallen) ". b) Folgende Angabe wird angefügt: „§ 86 Zweites ... bis 16k" durch die Wörter „16f bis 16i und 16k" ersetzt. 3. § 16j wird aufgehoben. 4. Dem § 31a wird folgender Absatz 7 angefügt:  ...